nixe Geschrieben 23. April 2003 Teilen Geschrieben 23. April 2003 Hallöchen, mal ne Frage wo kommt die Eidestatliche Erklärung hin? Nach hinten oder hinter dem Inhaltsverzeichnis? MfG Nixe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. April 2003 Teilen Geschrieben 23. April 2003 Hallo, ich hatte die direkt nach dem Deckblatt vor dem Inhaltsverzeichnis. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 23. April 2003 Teilen Geschrieben 23. April 2003 Ich habe sie direkt aufs Deckblatt gebracht. Das sah sogar sehr gut aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BigB Geschrieben 23. April 2003 Teilen Geschrieben 23. April 2003 ich hatte sie extra als einzelnes Blatt dazu gelegt. War auch nen Vordruck von unserer IHK. Gehört doch nicht zur Doku an sich, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 23. April 2003 Teilen Geschrieben 23. April 2003 Original geschrieben von nixe mal ne Frage wo kommt die Eidestatliche Erklärung hin? Nach hinten oder hinter dem Inhaltsverzeichnis? Ist unterschiedlich. Frage Deine IHK, ob eine Vorgabe diesbezueglich existiert. Wenn keine Vorgabe existiert, dann wuerde ich sie als letzte Seite des Hauptteils oder im Anhang einfuegen. Auch reicht im Normalfall eine persoenliche Erklaerung aus. Eine eidesstattliche Erklaerung kommt unter Diplom- und Magisterarbeiten. Das ist aber wie gesagt von den Vorgaben Deiner IHK abhaengig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nixe Geschrieben 23. April 2003 Autor Teilen Geschrieben 23. April 2003 Thanx für die Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 23. April 2003 Teilen Geschrieben 23. April 2003 Original geschrieben von hades Auch reicht im Normalfall eine persoenliche Erklaerung aus. Eine eidesstattliche Erklaerung kommt unter Diplom- und Magisterarbeiten. Ich glaube, auch dort sind das keine eidesstattlichen Erklaerungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 23. April 2003 Teilen Geschrieben 23. April 2003 Original geschrieben von gajUli Ich glaube, auch dort sind das keine eidesstattlichen Erklaerungen. Doch Uli, ich habs gemacht, durfte es machen und musste es machen. (Bin bei Falschaussage rechtlich belangbar, da es um akademischen Titel geht.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 23. April 2003 Teilen Geschrieben 23. April 2003 Original geschrieben von Der Kleine Doch Uli, ich habs gemacht, durfte es machen und musste es machen. (Bin bei Falschaussage rechtlich belangbar, da es um akademischen Titel geht.) Aha, interessant... Laut unserer Pruefungsordnung war es wirklich nur eine "Erklaerung". Verwaltungsverfahrensgesetz meint: § 27. Versicherung an Eides Statt (1) Die Behörde darf bei der Ermittlung des Sachverhalts eine Versicherung an Eides Statt nur verlangen und abnehmen, wenn die Abnahme der Versicherung über den betreffenden Gegenstand und in dem betreffenden Verfahren durch Gesetz oder Rechtsverordnung vorgesehen und die Behörde durch Rechtsvorschrift für zuständig erklärt worden ist. Vielleicht ist das der Grund; eine Hochschule ist wohl eine Behoerde, eine IHK - ja was eigentlich? Diplome, Magister und Baccalaureaten sind allerdings keine Titel (Titel werden Bestandteil des Namens; kann man sich in den Personalausweis eintragen lassen), im Gegensatz zum Doktor oder Professor. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 24. April 2003 Teilen Geschrieben 24. April 2003 Original geschrieben von gajUli Diplome, Magister und Baccalaureaten sind allerdings keine Titel (Titel werden Bestandteil des Namens; kann man sich in den Personalausweis eintragen lassen), im Gegensatz zum Doktor oder Professor. Auch das darf ich bei genügendem "Ehrgeiz" machen. Und ebenfalls könnte ich auf die Anrede "Herr Dipl.-Kfm." bestehen. Aber es muß nicht sein. Kann sein, daß die Voraussetzung "Universität" dazu gegeben sein muß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
empire Geschrieben 24. April 2003 Teilen Geschrieben 24. April 2003 Bei mir war sie als letzte Seite in der Doku drinn. Auch richtig mit Seitenzahl. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 24. April 2003 Teilen Geschrieben 24. April 2003 Original geschrieben von Der Kleine Auch das darf ich bei genügendem "Ehrgeiz" machen. Und ebenfalls könnte ich auf die Anrede "Herr Dipl.-Kfm." bestehen. Das ist mir neu. Ein Bekannter, der Dr.-Ing. ist, meinte seinerzeit, beim Amt haetten sie ihm gesagt, dass Diplome nicht zum Namen gehoeren. Ist aber ein paar Jahre her. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joderbaer Geschrieben 26. April 2003 Teilen Geschrieben 26. April 2003 Original geschrieben von gajUli eine IHK - ja was eigentlich? Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts? JDB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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