nixe Geschrieben 23. April 2003 Geschrieben 23. April 2003 Hallöchen, mal ne Frage wo kommt die Eidestatliche Erklärung hin? Nach hinten oder hinter dem Inhaltsverzeichnis? MfG Nixe
robotto7831a Geschrieben 23. April 2003 Geschrieben 23. April 2003 Hallo, ich hatte die direkt nach dem Deckblatt vor dem Inhaltsverzeichnis. Frank
Sandrin Geschrieben 23. April 2003 Geschrieben 23. April 2003 Ich habe sie direkt aufs Deckblatt gebracht. Das sah sogar sehr gut aus.
BigB Geschrieben 23. April 2003 Geschrieben 23. April 2003 ich hatte sie extra als einzelnes Blatt dazu gelegt. War auch nen Vordruck von unserer IHK. Gehört doch nicht zur Doku an sich, oder?
hades Geschrieben 23. April 2003 Geschrieben 23. April 2003 Original geschrieben von nixe mal ne Frage wo kommt die Eidestatliche Erklärung hin? Nach hinten oder hinter dem Inhaltsverzeichnis? Ist unterschiedlich. Frage Deine IHK, ob eine Vorgabe diesbezueglich existiert. Wenn keine Vorgabe existiert, dann wuerde ich sie als letzte Seite des Hauptteils oder im Anhang einfuegen. Auch reicht im Normalfall eine persoenliche Erklaerung aus. Eine eidesstattliche Erklaerung kommt unter Diplom- und Magisterarbeiten. Das ist aber wie gesagt von den Vorgaben Deiner IHK abhaengig.
gajUli Geschrieben 23. April 2003 Geschrieben 23. April 2003 Original geschrieben von hades Auch reicht im Normalfall eine persoenliche Erklaerung aus. Eine eidesstattliche Erklaerung kommt unter Diplom- und Magisterarbeiten. Ich glaube, auch dort sind das keine eidesstattlichen Erklaerungen.
Der Kleine Geschrieben 23. April 2003 Geschrieben 23. April 2003 Original geschrieben von gajUli Ich glaube, auch dort sind das keine eidesstattlichen Erklaerungen. Doch Uli, ich habs gemacht, durfte es machen und musste es machen. (Bin bei Falschaussage rechtlich belangbar, da es um akademischen Titel geht.)
gajUli Geschrieben 23. April 2003 Geschrieben 23. April 2003 Original geschrieben von Der Kleine Doch Uli, ich habs gemacht, durfte es machen und musste es machen. (Bin bei Falschaussage rechtlich belangbar, da es um akademischen Titel geht.) Aha, interessant... Laut unserer Pruefungsordnung war es wirklich nur eine "Erklaerung". Verwaltungsverfahrensgesetz meint: § 27. Versicherung an Eides Statt (1) Die Behörde darf bei der Ermittlung des Sachverhalts eine Versicherung an Eides Statt nur verlangen und abnehmen, wenn die Abnahme der Versicherung über den betreffenden Gegenstand und in dem betreffenden Verfahren durch Gesetz oder Rechtsverordnung vorgesehen und die Behörde durch Rechtsvorschrift für zuständig erklärt worden ist. Vielleicht ist das der Grund; eine Hochschule ist wohl eine Behoerde, eine IHK - ja was eigentlich? Diplome, Magister und Baccalaureaten sind allerdings keine Titel (Titel werden Bestandteil des Namens; kann man sich in den Personalausweis eintragen lassen), im Gegensatz zum Doktor oder Professor.
Der Kleine Geschrieben 24. April 2003 Geschrieben 24. April 2003 Original geschrieben von gajUli Diplome, Magister und Baccalaureaten sind allerdings keine Titel (Titel werden Bestandteil des Namens; kann man sich in den Personalausweis eintragen lassen), im Gegensatz zum Doktor oder Professor. Auch das darf ich bei genügendem "Ehrgeiz" machen. Und ebenfalls könnte ich auf die Anrede "Herr Dipl.-Kfm." bestehen. Aber es muß nicht sein. Kann sein, daß die Voraussetzung "Universität" dazu gegeben sein muß.
empire Geschrieben 24. April 2003 Geschrieben 24. April 2003 Bei mir war sie als letzte Seite in der Doku drinn. Auch richtig mit Seitenzahl.
gajUli Geschrieben 24. April 2003 Geschrieben 24. April 2003 Original geschrieben von Der Kleine Auch das darf ich bei genügendem "Ehrgeiz" machen. Und ebenfalls könnte ich auf die Anrede "Herr Dipl.-Kfm." bestehen. Das ist mir neu. Ein Bekannter, der Dr.-Ing. ist, meinte seinerzeit, beim Amt haetten sie ihm gesagt, dass Diplome nicht zum Namen gehoeren. Ist aber ein paar Jahre her.
joderbaer Geschrieben 26. April 2003 Geschrieben 26. April 2003 Original geschrieben von gajUli eine IHK - ja was eigentlich? Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts? JDB
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden