Thanks-and-Goodbye Geschrieben 10. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2007 Ich empfehle an dieser Stelle mal eine freundliche Anfrage an einen Eurer Lehrer. UrhG § 52a Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sambata Geschrieben 13. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2007 Ich empfehle an dieser Stelle mal eine freundliche Anfrage an einen Eurer Lehrer. UrhG § 52a Zitat aus § 52a: Die öffentliche Zugänglichmachung eines für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werkes ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig ... ich bezweifle, dass der uForm-Verlag das so einfach bewilligt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 13. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2007 ... ich bezweifle, dass der uForm-Verlag das so einfach bewilligt. Ist ja auch kein "für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmtes Werk", insofern passt der Absatz des § 52a sowieso nicht. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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