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werkvertrag??wie/was/wo?


pakkoo

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hallo leute

nach meinem praktikum (6 Monate -Teil meiner 2jährigen Umschulung zum Fachinformatiker) will mir "meine" firma erstmal ein 8 wöchigen Werkvertrag (also d.h., ich stelle meine dienste der firma in rechnung) anmieten, aufgrund eines projektes, und da ich bis jetzt noch nichts habe wollte ich "es" eigenlich annehmen.

jetzt meine fragen:

- was kann ich die stunde verlangen

- muss ich ein gewerbe anmelden

- was ist mit der krankenversicherung

- gibt es irgendwas zu beachten im vertrag

- was ist mit der scheinselbstständigkeit

-et.

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Hy,

also je nachdem was du für Tätigkeiten für die Firma verrichtest würde ich auch den Preis gestalten. Also wenn du auf Rechnung arbeitest würde ich schon 35 € + Mwst. verlangen, darunter eigentlich nicht. Du musst bedenken wenn du eine Rechnung schreibst musst du diese Einnahmen auch beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben und alles in allem kannst du davon ausgehen das du ca. 50% abzüge hast (KK und andere Sozialbeiträge).

Wenn du die Tätigkeit aufnimmst und Gewinnerzielungsabsichten hast, bist du automatisch "Gewerbetreibender", auch ohne Gewerbeschein, diesen solltest du eventuell beantragen. Dabei aber bedenken: Wenn du einmal den Gewerbeschein hast, bekommst du vom Staat keine Unterstützung mehr, d.h. ICH-AG, Gründerzuschuss etc.

Das beste wäre es dies vorher mal mit deinem Arbeitsberater durchzusprechen.

Aber grundsätzlich darfst du Rechnungen schreiben, allerdings darfst du ohne Gewerbeschein keine Mwst. ausweisen und auch keine Vorsteuer geltend machen.

Ich hoffe ich habe nichts falsches gesagt, falls doch dann schreit einfach ;-)

CU

AlEx

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...sicher werkvertrag - kein dienstvertrag??

...ust-ausweis ist unabhängig vom gewerbeschein.

...deine einkünfte sind einkommenssteuer, kranken- und pflegeversicherungspflichtig.

...nebenberufliche einkünfte sind 100% nicht arbeitslosenversicherungspflichtig.

...meiner meinung nach auch rentenversicherungsfrei, da bin ich aber nicht 100% sicher.

...scheinselbständig ist zunächst kein thema, man bekommt 2 jahre karenzzeit, in der man nur einen auftraggeber haben darf.

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Zuerst einmal:

Ben 100%ig zustimm,

optimaler Tipp: Gehe zum Arbeitsamt und (!) zu einem Steuerberater

Nun zu BigPac

SCHREI!!!

Im Detail:

...also je nachdem was du für Tätigkeiten für die Firma verrichtest würde ich auch den Preis gestalten. Also wenn du auf Rechnung arbeitest würde ich schon 35 € + Mwst. verlangen, darunter eigentlich nicht. Du musst bedenken wenn du eine Rechnung schreibst musst du diese Einnahmen auch beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben und alles in allem kannst du davon ausgehen das du ca. 50% abzüge hast (KK und andere Sozialbeiträge).

Derzeit bewerben sich IT-Profis (da schlackere ich mit den Ohren bei deren technischen Skills) für 25-30 Euro pro Stunde - und wenigstens 10 Jahre Berufserfahrung. Das sollte bedacht werden... Und bsi 50% Abzüge müss man schon ganz schön verdienen, wobei das sowieso mehr Milchmädchenrechnung ist :-(

Wenn du die Tätigkeit aufnimmst und Gewinnerzielungsabsichten hast, bist du automatisch "Gewerbetreibender", auch ohne Gewerbeschein, diesen solltest du eventuell beantragen. Dabei aber bedenken: Wenn du einmal den Gewerbeschein hast, bekommst du vom Staat keine Unterstützung mehr, d.h. ICH-AG, Gründerzuschuss etc.

??? Text nix gutt. Viele Worte, wenig Inhalt. Er will ja gerade wissen, ob er einen Gewerbeschein braucht, ob ggf. eine Ich-AG eine Idee wäre und wie man das anfängt. Du stellt nur noch mehr Fragen...

Das beste wäre es dies vorher mal mit deinem Arbeitsberater durchzusprechen.

Im Prinzip gut, wenn du Berater beim Arbeitsamt meinst - einen Arbeitsberater kenne ich nicht (wobei ich schon Leute kenne, die einen bräuchten ;) )

Aber grundsätzlich darfst du Rechnungen schreiben, allerdings darfst du ohne Gewerbeschein keine Mwst. ausweisen und auch keine Vorsteuer geltend machen.

Hast du das im Kaffeesatz gelesen? Ich weise seit Jahren ohne Ansatz eines Gewerbescheins (wassndas?) MwSt aus - und nicht zu knapp. Falsch. In der Schule: Setzen, sechs ;)

Ich hoffe ich habe nichts falsches gesagt, falls doch dann schreit einfach ;-)

Hiermit getan!!!

LiGrü

Ein lieber Fakten lesender

Michael

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Original geschrieben von bigpac

Okay, hier meine Frage und auch die Antwort von jemandem der es wissen sollte:

https://www.aus-fehlern-lernen.info/aus-fehlern-lernen/experten/antworten/b5236246d85a475e638793ea6586aed1.html

Kein Grund mich so anzumachen...

CU

Aber dann Verkauf es auch als das Wissen anderer (mit einem Link).

Dann sind es nämlich die Fehler der Anderen und nicht deine.

Denn UST ist grundsätzlich auszuweisen, da schon der andere Teil (nämlich der Gewerbebetrieb bzw. der Auftraggeber) Vorzugsteuerabzugsberechtigt ist und den Gesetzen des HGB's unterstellt ist.

PS : Übrigends steht es so ähnlich auch in deinem Link - privat ohne MwSt. (???) - nicht privat - keine Angabe.

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@bigpac

Kein Grund mich so anzumachen...

Ich denke, du hast einige Smileys in meinem Text nicht wirklich gesehen. Es lag keinesfalls in meiner Absicht, dich "anzumachen". Du hast selbst darum gebeten, ggf. korrigiert zu werden - und nichts anderes habe ich getan.

Also noch mal Klarstellung: Mein Text war keine persönliche Kritik an dir, sondern einfach nur eine in meinen Augen notwendige - objektive und vollständige - Korrektur des von dir geschriebenen und sogar (im Prinzip) mit einem Fragezeichen versehenen Postings, um jemanden anderen zu helfen bzw. ihn nicht unnötig in die Irre zu führen.

Hoffe, das kam jetzt klarer rüber...

Michael (erstaunt)

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