Gelon Geschrieben 24. April 2003 Geschrieben 24. April 2003 Hallo Miteinander, ich hab mir anfang letzter Woche (Montag) einen Artikel bei ebay ersteigert! Ich habe den Verkäufer in der zwischenzeit dreimal angeschrieben, mir doch bitte die Zahlungsmodalitäten zukommen zu lassen, habe aber bis jetzt noch keine Reaktion von ihm bekommen! Jetzt meine Frage: Wie lange bin ich rechtlich an mein Angebot, die Ware zu kaufen, gebunden? Ich brauche diese Ware und würde sie mir dann gerne anderweitig besorgen! Und zum Verkäufer: Soll man in so einem Fall ebay einschalten, oder genügt eine negative Bewertung? Kann man ihn rechtlich eigentlich zwingen, die Ware zu verkaufen (gut, der Preis beträgt ca. 21 €, also wird sich wahrscheinlich kein Gericht darum kümmern, aber trotzdem, es geht ums Prinzip!)? Vielleicht habt ihr ja etwas erfahrung damit?
Jaraz Geschrieben 24. April 2003 Geschrieben 24. April 2003 Hi, laut Ebay 7 Werktage warten dann vom Kaufvertrag zurücktreten. http://pages.ebay.de/help/basics/e_items_closed4.html Habe das auch schon ein paar mal gehabt. Bei so kleinen Beträgen lohnt es sich nicht weitere Schritte einzuleiten. Gruß Jaraz
BigB Geschrieben 24. April 2003 Geschrieben 24. April 2003 Allerdings könntest du ihn rechtlich zwingen, da es ein verbindlicher Kaufvertrag ist!
Gelon Geschrieben 24. April 2003 Autor Geschrieben 24. April 2003 und wie sollte oder würde das dann aussehen wenn ich ihn rechtlich dazu zwinge?
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