stranger4u Geschrieben 25. April 2003 Geschrieben 25. April 2003 Zu Beginn meines Projektes stellte sich heraus, dass es nicht innerhalb von 70 Stunden durchgeführt werden kann. Daraufhin wurde es in zwei Phasen eingeteilt und ich habe die erste davon übernommen. Beim Schreiben der Doku ist mir dabei nicht aufgefallen, dass ich nirgendwo genau beschrieben habe, was in Phase 1 gemacht wird. Ich habe zweimal zu Beginn so in etwa genannt, was die Inhalte sind. Jetzt habe ich noch einen Verweis auf den Anhang, bzw. das Pflichtenheft gemacht, in dem die Phasen ganz genau beschrieben werden. Reicht das so? Der Prüfungsausschuss kann sich dort darüber informieren, was ich denn nun genau gemacht habe. Oder sollte ich das noch in den Bericht direkt mit aufnehmen? Durch diese Einteilung in 2 Phasen hat sich natürlich mein Projekt verändert. Jetzt frage ich mich allerdings, ob die Begründung ausreichend ist: "Die Durchführung des Projektes, inklusive der Implementation der (schwieriger Teil), wäre innerhalb von 70 Stunden nicht möglich gewesen. Daher wurde das Projekt, nach einem Gespräch mit dem Auftraggeber, in zwei Phasen eingeteilt, von welcher nur die erste vom Prüflung bearbeitet wurde." schwieriger Teil bezieht sich dabei auf einen Teil der Implementation, der ziemlich komplex ist. Die restliche Implementation wurde allerdings von mir durchgeführt. Sollte ich auch hier vielleicht noch etwas genauer werden? Zitieren
stranger4u Geschrieben 25. April 2003 Autor Geschrieben 25. April 2003 Nachtrag zur Änderung gegenüber den Projektantrag. Abschließen zur oben gennanten Begründung habe ich dann noch "Dies bedingt weiterhin eine Änderung an der Zeitplanung, der Gliederung der Projektschritte und des vorliegenden Dokumentes" geschrieben, um die genauere Struktur der Dokumentation und die Änderungen der Zeitplanung zu begründen. Ist das ok so? Vielleicht mache ich mir auch einfach nur zu viele Sorgen so kurz vor Schluss (Abteilungswechsel, würde das Ding daher gerne zu Ende bringen). Zitieren
pcpeasant Geschrieben 27. April 2003 Geschrieben 27. April 2003 ich hab mal gehört, dass der Prüfungsausschuss nicht dazu verpflichtet ist den Anhang zu lesen ==soll heissen==> Das Grundgerüst deines Projektes sollte schon in der eigentlichen Doku erkennbar sein, wenn der Prüfer weitere Fragen hat, könnte er sich den Anhang zu Gemüte führen, falls er das möchte .... Zitieren
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