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Geschrieben

...@ arbeitsrecht freaks im forum.

...arbeitnehmerin, befristetes arbeitsverhältnis, beispielsweise bis 31.10.2003, teilt heute ihrem arbeitgeber ihre schwangerschaft mit.

...hat sie anspruch auf fortsetzung des arbeitsverhältnisses nach mutterschutz odererziehungsurlaub?

...arbeitnehmerin kein azubi!

...zückt die §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§. (klemmt)

Geschrieben

Nein.

Da das Arbeitsverhältnis am 31.10 ausläuft, ist es egal wieviele Tage sie vorher nicht da war, diese werden auch nicht hintendran gehangen.

Kekündigt werden muß sie auch nicht, da der Vertrag am 1.11. nicht mehr existend ist.

Geschrieben
Original geschrieben von Soulmate

Bei solchen oder änlichen Fragen (die nicht wirklich hierher gehören)

Was soll diese nicht erstmalige provokative Aussage?

Ben fragt nunmal hier und wie willst Du beurteilen wie kompetent die Antwortenden hier sind?

Geschrieben
Original geschrieben von BenNebbich

...arbeitnehmerin, befristetes arbeitsverhältnis, beispielsweise bis 31.10.2003, teilt heute ihrem arbeitgeber ihre schwangerschaft mit.

Ich gehe davon aus, ihr war die Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt...

...hat sie anspruch auf fortsetzung des arbeitsverhältnisses nach mutterschutz odererziehungsurlaub?

Nein, wie Irinus schon schrieb, der Vertrag bedarf keiner Kündigung. Aus rechtlicher Sicht ist der Vertrag kalendermässig bestimmt und wird als zweckbefristeter Vertrag gewertet, der dann z. B. auch während der Mutterschutzzeit enden kann.

Geschrieben
Original geschrieben von bimei

Ich gehe davon aus, ihr war die Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt...

Ist doch völlig irrelevant. (Das muss sie nicht "wahrheitsgemäss" angeben und darf später nicht gegen sie verwendet werden.)

Ein befristeter Vertrag läuft nach der Frist, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter geht im §9 ff. nur auf die Kündigung selbst ein, die erstmal seitens des Arbeitgebers verboten ist.

Geschrieben
Original geschrieben von Der Kleine

Ist doch völlig irrelevant. (Das muss sie nicht "wahrheitsgemäss" angeben und darf später nicht gegen sie verwendet werden.)

Oh Mift [TM], ich meinte unbekannt (sorry) und ausserdem nicht, es könne gegen sie verwendet werden. Das führt aber zu tief in bestehende Urteile und ist für die eigentliche Hauptfrage auch irrelevant. ;)

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