fischfutter Geschrieben 26. April 2003 Geschrieben 26. April 2003 wenn ich in der selbsterklärung bestätigen muss, dass ich das projekt nach dem projektantrag ausgeführt habe, bei mir aber aber teile davor stattgefunden haben, nämlich die vorbesprechung mit dem kunden, ist aufnahme, soll-konzept und angebotserstellung. was mach ich da am besten? :confused: ich musste das in der reihenfolge machen, denn das projekt hätte es ja gar nicht gegeben, wenn der kunde es nicht vor dem antrag in auftrag gegeben hätte. Zitieren
froehlich Geschrieben 27. April 2003 Geschrieben 27. April 2003 Moin, Ich glaube, dass es vielen anderen genauso ging, dass Teile des Projektes (oder vielleicht sogar alles?) schon vorher abgelaufen sind. Wie sonst soll man abschätzen können, ob es sich als Abschlussarbeit lohnt, bzw. vom Umfang her eignet? Ich denke auch, dass diese Regelung nur in sofern Sinn macht, dafür zu sorgen, dass ein Thema gewählt wird, welches auch vom Umfang her einer Projektarbeit "würdig" ist (keine Ahnung, wie ich das anders ausdrücken soll). Ich meine damit, dass ein Thema, welches Du zum Ende Deiner Ausbildung anpackst wesentlich komplexer sein wird, als etwas, was Du schon nach zwei Jahren anfängst. Anders kann ich mir diese Regelung nicht erklären, da niemand ernsthaft kontrollieren kann, wann Du tatsächlich damit angefangen hast. Da es diese Regelung aber nunmal gibt und man sich auch daran halten sollte (zumindest offiziell), ist es warscheinlich das Beste, wenn in Deinem Bericht all die genannten Tätigkeiten erst nach dem Antrag stattfinden. Wie gesagt, Du bist nicht der erste (und mit Sicherheit nicht der letzte), der es so handhabt. Und ich denke, hierbei handelt es sich eher um eine Nebensächlichkeit, an die man nicht allzuviele Gedanken verschwenden sollte... Gruss froehlich Zitieren
Bako Geschrieben 27. April 2003 Geschrieben 27. April 2003 Original geschrieben von fischfutter was mach ich da am besten? Ohne es böse zu meinen: Bete, dass Dein Prüfungsausschuss hier nicht mitliest und Dich erkennt bzw. es anders irgendwie rauskriegt. Wenn, dann wäre das, soweit ich weiß, ein Grund zum Nicht-Bestehen der Prüfung. Das Prüfungsprojekt darf erst durch geführt werden, wenn es durch die IHK zugelassen wurde und nicht vorher. Der Verordnungstext steht u.A. auf Ulis Prüfungsseite, dort steht: Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen. Zitieren
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