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Aufgabe steichen in der AP / Tabellenbuch


Southpark99

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Wie sieht das eigentlich aus..

Ich darf doch eine Aufgabe in der AP streichen? in der gesamten AP? oder in GH1 eine, in GH2 eine und in WISO auch noch eine?

außerdem darf ich ja ein tabellenbuch in GH1&2 verwenden. dort gibt es ja ein feld "Notzen"...darf da was stehen (zb. eine subnetting tabelle (bin zu faul zum rechnen ;-) ) oder gibts da ärger (wird das kontrolliert)

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Im WiSo-Teil darfst nix streichen, obwohl mir das ganz gut täte und ins Tabellenbuch darfst / sollst nichts reinschreiben, da es bei auffliegen zum Ausschluss von der Prüfung führt.

Bei der Zwischenprüfung haben sie sich das Tabellenbuch bei manchen angeschaut, daher ist vorsicht geboten!

mfg

SYRARE

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du musst sogar eine aufgabe streichen, in der gh1+in der gh2 jeweils einen kompletten handlungsschritt ( es gibt 6 davon). tust du es nicht, wird automatisch der letzte gestrichen- das wäre vielleicht doch ziemlich ärgerlich. aber das eigentliche problem ist die zeit- in 90 minuten schafft man knapp die hälfte, wenn man nicht topfit ist.

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Original geschrieben von slainte

.... in 90 minuten schafft man knapp die hälfte, wenn man nicht topfit ist.

ein bisschen über-, oder sagen wir besser untertrieben.

Wenn die Prüfung so aufgebaut wäre, dass man nur knapp die Hälfte schaffen könnte, würde jeder durchfallen. Wäre verdammt gut für den ausbildungs- und auch arbeitsmarkt. Man könnte ja meinen die machen das dann extra um die Leute nicht auf den Arbeitsmarkt kommen zu lassen. Allerdings würde sich das dann alles nach hinten stauen und die Schulabgänger würden auf der Straße sitzen.......

also... natürlich kann man in der Prüfung eine eins schaffen. Man sollte sich allerdings im Voraus eine Taktik überlegen, wie man an die Aufgaben ran geht.

Ansonsten war alles korrekt erklärt.....

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Also im Bereich der IHK Mittelfranken ist nach Aussagen der Berufsschullehrer und unserer Ausbilder die Benutzung des IT-Handbuches im WISO-Teil NICHT ERLAUBT.

Weiss nur nich, wie die das praktisch Regeln. Geht dann einer rum und sammelt die ein?

Viel Glück bei der Prüfung, besonders für die, die 3 Jahre lang in der Erlanger BS gezwungen wurden

Ein IFA 12 B-Schüler

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Hi, weiß zufällig jemand seit wann das so ist mit den Streichen einer Aufgabe in GH 1 +2 (FÜR IT-SYSTEMELEKTRONIKER). Habe nämlich mal alte Prüfungen wie z.B. Sommer 2000 und 2001 angesehen und da war nichts mit streichen. Nicht das ich da am Dienstag ne Überaschung erlebe und nix streichen darf. Ich weiß das im Winter 2002/2003 streichaufgaben dranwaren, waren diese von da an zum ersten mal?, und ist das diese prüfung AUCH so?

Danke.

MfG.

Tom

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Das Streichen jeweils eines Handlungsscrittes bei GA I und GA II ist seit der Prüfung Winter 2002 / 2003 möglich.

Bei dieser kommenden Prüfung wird es auch möglich und nötig sein!

Wenn ihr keinen Handlungsschritt pro GA streicht, wird automatisch der letzte (sechste) Handlungsschritt gestrichen!

Wenn ihr eigentlich einen anderen als den letzten streichen wolltet, hättet ihr somit nur 4 Handlungsschritte statt der 5 nötigen erarbeitet. Das wäre unpraktisch. ;-)

Die Streichung erfolgt durch Streichend es Aufgabentextes und einem zusätzlichen Vermerk: Nicht bearbeiteter Handlungsschritt Nummer x.

Dies ist alles auf dem Deckblatt der GAs jeweils auch noch einmal erklärt.

Außerdem hat doch eigentlich jeder mit seiner Einladung zur schriftlichen Prüfung ein Blatt der IHK mit diesem Hinweis bekommen, oder hab nur ich den bekommen? *g*

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Original geschrieben von Tomcool

Ich weiß das im Winter 2002/2003 streichaufgaben dranwaren, waren diese von da an zum ersten mal?, und ist das diese prüfung AUCH so?

Also in der Sommerprüfung 2002 (FISI) durfte ich keine Aufgabe streichen! :(

Wie man das streichen muss (!), wird entweder auf der Prüfung selbst draufstehen, oder vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vor der Prüfung angesagt.

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Original geschrieben von SYRARE

Im WiSo-Teil darfst nix streichen, obwohl mir das ganz gut täte und ins Tabellenbuch darfst / sollst nichts reinschreiben, da es bei auffliegen zum Ausschluss von der Prüfung führt.

Bei der Zwischenprüfung haben sie sich das Tabellenbuch bei manchen angeschaut, daher ist vorsicht geboten!

mfg

SYRARE

hallo anscheinend stimmt das nicht.

Ins Tabellenbuch darf man reinschreiben, es heißt (im Forum) Herr Gr. hätte es gesagt!!

Na ja wird schon stimmen :marine :marine

gruss

aida

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das mit dem Reinschreiben ins IT-Handbuch kommt auf die IHK und den Prüfungsausschuss an... und nicht auf Herrn Gr. aus dem Forum ;-)

Bei manchen gehts, bei manchen nicht...

Muss man sich erkundigen.

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Original geschrieben von fm-g.de

Wie man das streichen muss (!), wird entweder auf der Prüfung selbst draufstehen, oder vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vor der Prüfung angesagt.

Die Aufgabensätze der Ganzheitlichen Aufgabe I und II bestehen aus jeweils 6 gleichbewerteten Handlungsschritten zu je 20 Punkten. In der Prüfung zu bearbeiten sind davon jeweils 5 Handlungsschritte, die vom Prüfungsteilnehmer selbst frei gewählt werden können.

Der nicht bearbeitete Handlungsschritt ist durch Streichung des Aufgabentextes im Aufgabensatz und den Vermerk "Nicht bearbeiteter Handlungsschritt: Nr. ... " an Stelle einer Lösungsniederschrift deutlich zu kennzeichnen. Erfolgt eine solche Kennzeichnung nicht oder nicht eindeutig, gilt der 6. Handlungsschritt als nicht bearbeitet und wird nicht bewertet.

Auf dem Deckblatt jedes Aufgabensatzes ist ein entsprechender Bearbeitungshinweis deutlich abgedruckt.[Quelle: IHK Hamburg]

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