warum Geschrieben 29. April 2003 Teilen Geschrieben 29. April 2003 Hallo zusammen, keine Sorge, ich will jetzt nicht den 1000sten Thread zum Thema 'Wieviel kriegt ihr...?' aufmachen Mich beschäftigt Folgendes: Wann muss das Gehalt für Azubis auf dem Konto sein? Gibt es dazu überhaupt Regelungen? AFAIR gab es so etwas, ich finde dazu leider nichts... Hintergrund ist: Unsere Buchhaltung ist irgendwie lahm, und das Gehalt ist regelmäßig erst am 2. bis 5. eines Monats drauf..teilweise sogar noch später. Auf Nachfrage hieß es: 'Das steht so in Deinem Vertrag!'..ist aber nicht so (evtl. bei den Festangestellten...). :mod: Und selbst wenn..das wäre doch nicht wirklich gültig, oder? Cheerio, Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerMatze Geschrieben 29. April 2003 Teilen Geschrieben 29. April 2003 Da gibt es keine offiziellen Regelungen, ich denke deine PA ist wirklich einfach nur langsam, interessant wäre die Frage, ob deine Kollegen auch so spät ihr Geld bekommen Ich bekam heute mein Geld und datumtechnisch stimmt das zw. 27. und 29. isses meistens da ... matze Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 29. April 2003 Teilen Geschrieben 29. April 2003 Original geschrieben von warum Wann muss das Gehalt für Azubis auf dem Konto sein? Gibt es dazu überhaupt Regelungen? Vereinzelt gibt es tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen, die z. B. eine Zahlung zum 10. oder 15. eines Monats regeln. Steht zur Zahlung in Deinem Vertrag gar nichts? Dann gilt für Dich: § 11 BBiG Bemessung und Fälligkeit der Vergütung (1) Die Vergütung bemißt sich nach Monaten. Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu dreißig Tagen gerechnet. (2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
warum Geschrieben 29. April 2003 Autor Teilen Geschrieben 29. April 2003 Original geschrieben von bimei [...] Dann gilt für Dich: § 11 BBiG Bemessung und Fälligkeit der Vergütung (1) Die Vergütung bemißt sich nach Monaten. Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu dreißig Tagen gerechnet. (2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. Klasse, das habe ich gesucht..danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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