Suncrusher Geschrieben 29. April 2003 Teilen Geschrieben 29. April 2003 Wie sieht es eigentlich mit Notizen im IT-Handbuch aus? Hab jetzt schon des öfteren gehört, dass das erlaubt ist. Es sollen zwar keine losen Zettel erlaubt sein, da diese auch von wem anders stammen könnten, aber alles was ins Buch geschrieben ist, geht in Ordnung. Gibt es dazu vllt was schriftliches von der IHK? Markierungshilfen, also kleine Zettel die an den Rand geklept sind, sollen, laut Aussage einer Berufsschulehrerin, auf jeden Fall erlaubt sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Suncrusher Geschrieben 29. April 2003 Autor Teilen Geschrieben 29. April 2003 Ich hab jetzt einfach mal bei der IHK angerufen und selbst nachgefragt. Die Frau Göhring von der IHK für München und Oberbayern hat mir bestätigt, dass man alles reinschreiben darf was man will, aber halt keine losen Zettel und Kopien drin sein dürfen (steht ja auch schon auf der Einladung). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerMatze Geschrieben 29. April 2003 Teilen Geschrieben 29. April 2003 Laut meinem zuständigen IHK Mitarbeiter sind Suchhilfen und ein paar Notizen durchaus erlaubt, es sollte nur nicht Überhand nehmen ... Matze Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
goepp Geschrieben 29. April 2003 Teilen Geschrieben 29. April 2003 hajo! wie schon ein paar mal in älteren threads erwähnt, ist dies von ihk zu ihk unterschiedlich. im extremfall kann es sogar bei der gleichen ihk von unterschiedlichen prüfungsausschüssen unterschiedlich gehandhabt werden. ich persönlich und "mein" ausschuss lehnen alles ausser einem jungfräulichen tabellenbuch ab, da ich am prüfungstag keine zeit habe, jedes buch zu kontrollieren und im einzelfall zu entschieden, ob eintragungen zulässig sind oder nicht. mit einem sauberen buch ist man in jedem fall auf der sicheren seite und kann sich viel ärger ersparen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ilea-sana Geschrieben 30. April 2003 Teilen Geschrieben 30. April 2003 Hi laut meinem Berufschullehrer sind Reiter zur besseren Übersicht erlaubt. Wie erfahre ich denn welchen Prüfungsausschuss ich habe - sagen die mir das wenn ich in der IHK anrufe??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Suncrusher Geschrieben 30. April 2003 Autor Teilen Geschrieben 30. April 2003 @goepp: Was für Eintragungen könnten denn nicht erlaubt sein? also ich seh das so. Das Tabellenbuch ist eine Hilfe bei der täglichen Arbeit eine FI. Wenn etwas wichiges nicht im Tabellenbuch steht, dann schreibe ich es mir rein. Warum sollte ich es dann nicht bei einer Prüfung nutzen dürfen, die so realitätsnah wie möglich sein will? Was kann ich dafür, wenn, nach meiner Meinung, wichtige Themen bzw. Informationen vergessen wurden? Wenn du man jetzt aber sagen will: Aber dadurch verschaffst du dir einen Vorteil gegenüber den anderen! Warum gibt es dann mehrere Bücher zur auswahl? Die haben bestimmt ein paar abweichende Informationen, somit wäre auch keine Chancehngleichheit gegeben. Dann müsste die IHK nur ein Buch erlauben und dies am Prüfungstag dann verteilen. Zudem ist es für mich eine offizielle Aussage, wenn ich die Zuständige IHK-Mitarbeterin für meinen Bezirk danach frage und sie mir dies bestätigt. Außerdem steht dabei nichts auf der Einladung, dass ich nichts reinschreiben darf. Ich denke, dies würde mit drauf stehen, da dies doch am nähesten liegt, oder? Gruß Suncruhser Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Suncrusher Geschrieben 30. April 2003 Autor Teilen Geschrieben 30. April 2003 Original geschrieben von Ilea-sana Wie erfahre ich denn welchen Prüfungsausschuss ich habe - sagen die mir das wenn ich in der IHK anrufe??? Das steht auf deiner Einladung oben drauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
goepp Geschrieben 30. April 2003 Teilen Geschrieben 30. April 2003 @Suncrusher wie schon gesagt dies kann und wird von den ihk´s unterschiedlich gehandhabt. prinzipiell habe ich nichts gegen ergänzugen aber wir wollen eben durch diese reglung möglichen diskussionen aus dem weg gehen, in wie weit einträge zulässig oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Solaris Geschrieben 30. April 2003 Teilen Geschrieben 30. April 2003 Ein jungfräuliches buch ist auch fairer. Manche schreiben ja dann alles hinein was ihnen einfällt und ein anderer der ehrlich sein will, hat nix ergänzt. Ich finde man sollte einheitlich regeln, das es so bleibt wie es aus dem Laden kommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ilea-sana Geschrieben 30. April 2003 Teilen Geschrieben 30. April 2003 Also ich hab jetzt auchmal bei meiner IHK angerufen. Ne wirklich klare Aussage bekam ich da auch nicht. Man darf schon Sachen ergänzen aber nur wenn die den Umfang des Buches nicht erweitern. Zum Beispiel wenn ein Ü-Rate drinsteht und die ist veraltet dann darf man die aktuelle eintragen. Wenn sie aber nicht drin stand dann halt nicht. Und weil die Aussage noch komplizierter war erspar ich das euch. Ich denke wirklich, dass es besser ist nix reinzuschreiben bevors dann währen vor oder nach der Prüfung Diskussionen gibt. Reiter darf man aber auf jeden Fall reinmachen, weil sie nicht den Inhalt des Buches erweitern, sondern nur eine organisatorische Funktion haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beautiful_istari Geschrieben 30. April 2003 Teilen Geschrieben 30. April 2003 Hi Leutz:D Also in Bonn bei der IHK dürfen wir wohl auch Reiter einpflegen, auf denen aber nur Begriffe stehen dürfen, die quasi den Inhalt der Seite wiedergeben. Ich glaube, das das reinschreiben von Informationen bei uns untersagt ist. Wünsche allen viel Glück bei der Prüfung!! *glückwünsch* Liebe Grüße Beautiful Istari Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 30. April 2003 Teilen Geschrieben 30. April 2003 Hi, als ich meine ZP geschrieben habe, wurde uns gesagt, das Zettel erlaubt sind, die sollten aber nicht überhand nehmen und Notizen jeglicher Art auf den Zetteln oder im Handbuch sind verboten. :mod: und ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, warum Notizen überhaupt erlaubt sind dann kann ich ja alles reinschreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bameh1 Geschrieben 9. Mai 2003 Teilen Geschrieben 9. Mai 2003 hängt von dem jeweiligen IHK Ausschuss ab. wir in Köln dürfen Ergänzungen ins Buch nehmen. Allerdings dürfen diese keine Lösungen (Beispiele, Hinweise, usw.) enthalten. In meiner Klasse sind auch Schüler, die Prüfungen bei der IHK Düsseldorf machen müssen, und sie dürfen solche Ergänzungen nicht dem Buch anhängen. Also fragt lieber bei eueren IHK's ob das geht. mfg bameh1 :uli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jan76 Geschrieben 9. Mai 2003 Teilen Geschrieben 9. Mai 2003 Ehrlich gesagt: die IHKs könnten sich eine Menge Ärger ersparen, wenn (wie bei anderen Prüfungen auch) nicht jeder sein eigenes Buch mitbringen darf, was ggf. dann noch kontrolliert werden muss. Wieso teilt die IHK nicht einfach einen Satz unmodifizierter Tabellenbücher für die Prüfung aus, in der Schule wurde das doch auch gemacht, z.B. mit Wörterbüchern etc. (wenigstens würde dann auch jeder die gleiche Auflage haben, und man muss nicht das gleiche Buch 2x kaufen weil mal wieder neue Inhalte dazugekommen sind). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 11. Mai 2003 Teilen Geschrieben 11. Mai 2003 dem kann ich nur zustimmen, den ich finde das sowieso ziemlich dämlich, dass überall andere Regeln für die Prüfungen gelten, der eine darf die Prüfung mitnehmen der andere nicht, bei dem einen werden die Berichtshefte überprüft bei der ZP bei der anderen nicht. Nur zwei Beispiele von vielen, wenn ich mir mal so die Forenbeiträge durchlese. Aber die Regierung kriegt es ja noch nichtmal hin die Bildungssachen auf Bundesebene zu setzen, oder wie kann es sonst sein, dass ein Bundesland die Rechtschreibreform nicht akzeptiert, davon mal abgesehen dass ich das für den größten Schwachsinn schlecht hin halte. :confused: gruss puzzlefreak Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boggi Geschrieben 12. Mai 2003 Teilen Geschrieben 12. Mai 2003 @puzzelfreak, kann mich da nur deiner meinung anschließen. nur wichtig für einen selber ist halt, daß man die prüfung schafft und da nützt es nichts sich drüber auf zu regen wie schlecht ist dies, ist das, usw..... IHK-Wiesbaden: Notizen im IT-Handbuch nicht erlaubt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AMook Geschrieben 12. Mai 2003 Teilen Geschrieben 12. Mai 2003 Notizen sind erlaub soviel ich weiß ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Corgan Geschrieben 12. Mai 2003 Teilen Geschrieben 12. Mai 2003 IHK Braunschweig: Laut Aussage von Frau Schneider (IHK BS)sind Notitzen, die um Rahmen das Unterrichts hinzugefügt wurden, erlaubt. Auch PostIts sind erlaubt. NICHT erlaubt sind hinzugefügte Zettel oder ähnliches. Die gute Frau meinte noch, das falls die Aufsicht ein Problem mit eurem Buch hat, es euch einfach abgenommen wird und man ohne Buch die Prüfung weitermachen kann. Also bis morgen 8 Uhr in Braunschweig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
painspotting Geschrieben 12. Mai 2003 Teilen Geschrieben 12. Mai 2003 IHK Detmold: Lt. Aussage Frau Brink sind Ergänzungen und Notizen erlaubt, jedoch keine Beispielaufgaben oder Zettelsammlungen. Post-its zum schnelleren Auffinden von Informationen sind auch erlaubt, aber es sollte nicht damit übertrieben werden (was immer das auch heissen mag) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FiSiNator Geschrieben 12. Mai 2003 Teilen Geschrieben 12. Mai 2003 Ich kann nur bestätigen, das in der IHK-AP in München Ergänzungen erlaubt sind. (Nachfrage Hr. Grothe, IHK München) Die einzige Einschränkung was das Reinschreiben betrifft ist, das der Umfang des Reingeschriebenen in Summe den Inhalt des gedruckten Buches überschreiten darf Na dann trotzdem viel Erfolg ( oder Glück - wie auch immer :eek: ) bei der Abschlussprüfung... greetings Fisinator Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ant-Werwolf Geschrieben 12. Mai 2003 Teilen Geschrieben 12. Mai 2003 Ich denke mal die werden damit kein Problem haben, hoffe ich mal. P.S. Meine Berufschullehrer meint auch, dass es erlaubt ist, dass man div. Dinge im Tabellenbuch schreiben darf. Mal noch ne frage, welche Bücher dürft ihr alles in der Prüfung verwenden?! Im Raum Aschaffenburg dürfen wir Tabellenbuch/Handbuch/Formelsammlung verwenden. Ich selber werde morgen das IT-Handbuch (3. Auflage sind ca. 30Seiten mehr drin als in Auflage 2 und sogar 50Seiten mehr als in Auflage 1 und nun steht bedeutend mehr drin und ich denke mal, dass wird noch ein paar Punkte bringen ) und das Gehlen Tabellenbuch nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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