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Biete 1000 Eur FÜr Die PrÜfung


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Original geschrieben von WhiteRabbit2003

Was ist daran strafbar Prüfungsfragen weiterzugeben, die man irgendwoher hat ?

Auch wenn ich denke, Du kannst unmöglich ernsthaft fragen, schonmal was von Urheberrechten gehört?

Was ich oben auch vergass zu erwähnen, alle Prüflinge, die sich auf diese Prüfung vorbereitet haben, werden es sicher auch danken, wenn durch Handlung Einzelner die Prüfung vorher, währendessen oder hinterher für ungültig erklärt wird. Wäre nicht neu, nur diesmal deutlicher, warum und durch wen.

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@Dxxxxx Sxxxxxxxx

warum möchtest Du eigentlich so viel Geld (ich denke für einen Azubi ist das wirklich viel Geld) für etwas ausgeben, was Du eigentlich umsonst bekommst.

Mich intessiert wirklich mal der Hintergrund. Welche Beweggründe hast Du, nicht für die Püfung zu lernen?

Gruss

Dietmar

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So ein Verhalten zeugt davon, das man nix kapiert hat.

Kauf doch die Prüfung bei dem Mann um die Ecke.

Und wenn du dann zum Personalchef einer Firma sagst "Abe isch hab konkrete Abschluss" und der dich nicht nimmt, wil du nix peilst, dann darfst du dich nicht wundern.

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Original geschrieben von bimei

Auch wenn ich denke, Du kannst unmöglich ernsthaft fragen, schonmal was von Urheberrechten gehört?

Was ich oben auch vergass zu erwähnen, alle Prüflinge, die sich auf diese Prüfung vorbereitet haben, werden es sicher auch danken, wenn durch Handlung Einzelner die Prüfung vorher, währendessen oder hinterher für ungültig erklärt wird. Wäre nicht neu, nur diesmal deutlicher, warum und durch wen.

Nanana, man kann sich aber auch anstellen. DAs war bestimmt ein Spass, den man nicht so ernst nehmen sollte und der in ungefähr 35921349^3 Foren im Internet gepostet wird.

Außerdem, wenn wir schon bei Wichtigtuerei mit Urheberrecht sind:

Wenn jemand die Aufgaben abtippt oder ungefähre Themenangaben macht, gibt es darauf kein Urheberrecht, da es sich

1. um ein selbst verfasstes Schriftstück handelt und deshalb die Form der IHK nicht verletzt

2. gehört das Erstellen von Prüfungen zur Alltagstätigkeit der IHK und enthält keine persönlichen oder geistigen Züge des Herstellers/Künstlers und kann somit eigentlich nicht unter das Urheberrecht fallen.

Die IHK hat sich aber alle Rechte an den Prüfungen vorbehalten, was heißt, daß das weitergeben von Originalen nicht erlaubt ist. :bimei

Es ist Aufgabe der IHK den Kram geheim zu halten, nicht unsere...

Was aber echt blöd wäre, wenn diesmal die Prüfung wieder ausfällt und verschoben wird, weil ich den Kram endlich hinter mir haben will.

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Lege einfach 2000 Euro drauf, dann bekommste als Abschluss sogar nen Doktortitel.

Wer so blöd ist und sich die Prüfung kaufen muss, kommt hoffentlich nicht durchs Fachgespräch.

Oder er legt dann ins Bereichtsheft nochmals 1000 Euro. :D

Gruß Jaraz

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Sagen wirs mal so:

Wer jetzt noch nicht gelernt hat, der lernts nimmer mehr.

Mir kann auch keiner erzählen, daß er mit ruhigem Gewissen in die Prüfung geht, wenn er/sie sich den Kram vorher nicht zumindest mal angeschaut hat.

Was mich nur sorgt ist, ob die IHK diesmal ein gutes Maß an AUfgaben/Zeit und in der MAchbarkeit (also Verständlichkeit) der Aufgaben findet.

Im Sommer 2002 war die Prüfung recht human im Gegensatz zu vorherigen.

Aber das muß man wohl abwarten... :rolleyes:

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Original geschrieben von hubbie

Außerdem, wenn wir schon bei Wichtigtuerei mit Urheberrecht sind:

Wenn jemand die Aufgaben abtippt oder ungefähre Themenangaben macht, gibt es darauf kein Urheberrecht, da es sich ....

Dir Wichtigtuer empfehle ich, sich das Urheberrecht genauer anzusehen. Eine Aufgabe dazu in der folgenden Prüfung wäre auch nicht schlecht.

Und noch etwas, der Witz hört da auf, wo die Prüfung tatsächlich ausfällt. Gut ist es, wenn man das schon vorausschauend erkennt und dann auch weder Moderation, noch sonstetwas ins lächerliche zieht.

Diskussion beendet.

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