etops Geschrieben 29. April 2003 Geschrieben 29. April 2003 Sorry, wenn ich ein weiteres Topic zum Thema aufmache: Welche Dinge gehören überhaupt in den Anhang (damit meine ich nicht Tabellen o.ä, sondern ganz allgemeine Sachen zum Projekt). Meine Aufgabe war es, ein Pflichtenheft inklusive der Evaluierung neuer Technologien zu erstellen. Gehört also jetzt das gesamte Pflichtenheft (+/- 40 Seiten) inklusive geschaffener Geschäftsprozesse in den Anhang oder nur grobe Erläuterungen? Was wollen die haben? Wollen die überhaupt die Projektergebnisse sehen? Ich dachte bislang, daß es hauptsächlich auf den Weg und nicht das Ziel ankommt... Das Projekt an sich ist ja quasi fertig, aber die Doku bereitet mir etwas Kopfzerbrechen... Danke für Eure Hilfe etops
timmi-bonn Geschrieben 29. April 2003 Geschrieben 29. April 2003 Original geschrieben von etops [...] Meine Aufgabe war es, ein Pflichtenheft inklusive der Evaluierung neuer Technologien zu erstellen. Gehört also jetzt das gesamte Pflichtenheft (+/- 40 Seiten) inklusive geschaffener Geschäftsprozesse in den Anhang oder nur grobe Erläuterungen? [...] Gute Frage! Aber da ja das Erstellen des Pflichtenheftes die Kernaufgabe des Projektes war, gehört das in die eigentliche Doku - und somit nicht in den Anhang. Problematisch wird es mit der üblichen Begrenzung der maximalen Seitenzahl werden. Daher kannst Du wahrscheinlich nur die evaluierungs-relevanten Teile des Pflichtenheftes in die Doku übernehmen - und die Evaluierung natürlich. Und dann eine Querverweis auf das Pflichtenheft im Anhang. gruß, timmi
etops Geschrieben 30. April 2003 Autor Geschrieben 30. April 2003 Irgendwie versteh ich nicht so ganz, was Du meinst (liegt aber sicher eher an mir als an Dir), sorry... So hab ich Dich verstanden: Komplettes Pflichtenheft in den Anhang; in der Doku die relevanten Dinge anreißen und für Details auf den Anhang verweisen. Rest der Doku ansonsten "nach Schema F" (ich denke, es ist klar, wie ich das meine..). Mein "Problem" ist nur, daß die IHK (Darmstadt) gesagt hat, der Anhang sollte aufs Nötigste begrenzt werden...ich weiß nur nicht, ob das mit dem gesamten Pflichtenheft noch deren Anforderungen entspricht..
timmi-bonn Geschrieben 30. April 2003 Geschrieben 30. April 2003 Original geschrieben von etops [...] Mein "Problem" ist nur, daß die IHK (Darmstadt) gesagt hat, der Anhang sollte aufs Nötigste begrenzt werden...ich weiß nur nicht, ob das mit dem gesamten Pflichtenheft noch deren Anforderungen entspricht.. Wenn Dein Projekt-Thema lautet "Erstellen eines Pflichtenheftes", dann fällt dieses Pflichtenheft doch wohl unter die Kategorie "das Nötigste". Oder? gruß, timmi
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