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der betriebsrat und seine aufgaben


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Original geschrieben von pakkoo

muss der betriebsrat gefragt werden bei neueinstellungen oder kündigungen?

Ja, er muß informiert werden. Bei Neueinstellungen hat er ein Veto-Recht (z.B. falls interne Bewerber infrage kommen); bei Kündigungen hat er lediglich ein Anhörungsrecht.

Die echten Mitbestimmungs-Rechte des BR sind nach der letzten (merkwürdigerweise fast unbemerkt abgelaufenen) Gesetzesnovellierung drastisch eingeschränkt worden.

gruß, timmi

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Der Betriebsrat hat die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber wahrzunehmen und muss die Arbeitnehmer bei der Durchsetzung Ihrer Interessen unterstützen.

Er hat (wirkt mit)

- Informationsrecht

- Mitbestimmungsrecht

- Urlaubsplanung

- Vergabe von Werkswohnugen

- Personelle Angelegenheiten

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