Linux Newbie Geschrieben 7. Mai 2003 Geschrieben 7. Mai 2003 Hi, wollte mal fragen wie das aussieht. Wenn man als AE seinen Projektvorschlag der IHK vorlegt und dieser nichts mit Programmieren zu tun hat ist das egal oder bestehen die auf sowas ? Meldet euch mal
gajUli Geschrieben 7. Mai 2003 Geschrieben 7. Mai 2003 In der Regel nicht. Ausnahme: Pflichtenhefterstellung.
A-RAM Geschrieben 7. Mai 2003 Geschrieben 7. Mai 2003 Sorry, aber wir ist denn das "In der Regel nicht" gemeint? sie bestehen "In der Regel nicht" drauf ? oder es ist ihnen "In der Regel nicht" egal ? Will nähmlich als Systemintegrator was programmieren.
gajUli Geschrieben 7. Mai 2003 Geschrieben 7. Mai 2003 Original geschrieben von A-RAM >sie bestehen "In der Regel nicht" drauf ? oder >es ist ihnen "In der Regel nicht" egal ? Entweder rate mal, was fuer einen AE angemessen sein koennte oder steck die Nase in die Ausbildungsverordnung. >Will nähmlich als Systemintegrator was programmieren. Was ein anderer Fall waere. Wir haben darueber schon mehrfach in aelteren Threads diskutiert.
Levistica Geschrieben 8. Mai 2003 Geschrieben 8. Mai 2003 Hab ein Abschlußprojekt von einem Anwendungentwickler gelesen der recht gut abgeschnitten hat und der hat nur eine Benutzeroberfläche für ein Programm entwickelt. Programmiert hat er da auch nichts. Weiß natürlich nicht ob das bei jede IHK durchgehen würde.
Linux Newbie Geschrieben 9. Mai 2003 Autor Geschrieben 9. Mai 2003 Also muss man als AE 'ler etwas machen was mit programmieren zu tun hat. Sehe ich das richtig ?
BigB Geschrieben 9. Mai 2003 Geschrieben 9. Mai 2003 Halt was aus dem Bereich eines Anwendungsentwicklers. Und das hat halt was mit Programmieren zu tun.... sollte es zumindest.
timmi-bonn Geschrieben 9. Mai 2003 Geschrieben 9. Mai 2003 Original geschrieben von Linux Newbie Also muss man als AE 'ler etwas machen was mit programmieren zu tun hat. Sehe ich das richtig ? Bevor hier jetzt weiter spekuliert und diskutiert wird, hier mal der entsprechende (eindeutige und verbindliche) Text der Ausbildungsverodnung zu diesem Thema: 1. in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in insgesamt höchstens 70 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation: a) Erstellen oder Anpassen eines Softwareproduktes, einschließlich Planung, Kalkulation, Realisalion und Testen. Entwickeln eines Pflichtenheftes, einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung: 2. in der Fachrichtung Systemintegration in insgesamt höchstens 35 Stunden für die Proiektarbeit einschliesslich Dokumentation: a) Realisieren und Anpassen eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich Anforderungsanalyse, Planung. Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe. Erweitern eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie Einbinden von Komponenten in das Gesamtsystem unter Berücksichtigung organisatorischer und logistischer Aspekie einschließlich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe. gruß, timmi
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