BlearSun Geschrieben 8. Mai 2003 Teilen Geschrieben 8. Mai 2003 Darf ich als AN in meiner Personalakten Einsicht nehmen, oder wie schauts da aus? Gruss blear Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mjölnir Geschrieben 8. Mai 2003 Teilen Geschrieben 8. Mai 2003 jederzeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SYRARE Geschrieben 8. Mai 2003 Teilen Geschrieben 8. Mai 2003 Na klar, Du darfst jederzeit bei Dir in die Personalabteilung maschieren und Einblick in Deiner Personalakte nehmen (gesetzlich verankert). :mod: :marine mfg SYRARE Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pcpeasant Geschrieben 8. Mai 2003 Teilen Geschrieben 8. Mai 2003 war da nicht auch was von "nur unter aufsicht" oder so?? Also, ich kann nicht verlangen, dass die Akte und ich alleine in einem Raum sind, oder?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 8. Mai 2003 Teilen Geschrieben 8. Mai 2003 hmm, wenn Du auf Gedanken in Richtung Aktenfälschung kommst, dann bist Du sicher auf dem Holzweg. btw: Du darfst auch den Betriebsrat mit zur Akteneinsicht nehmen und ggf. verlangen eine eigene Darstellung zu einer falschen Beurteilung zu hinterlegen. (AFAIK wurde die Akteneinsicht in die Personalakte schonmal diskutiert) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 8. Mai 2003 Teilen Geschrieben 8. Mai 2003 Original geschrieben von SYRARE Na klar, Du darfst jederzeit bei Dir in die Personalabteilung maschieren und Einblick in Deiner Personalakte nehmen (gesetzlich verankert). Hochinteressant! Und was machst Du bei Firmen, die für die Einsicht in die Personalakte nur bestimmte "Sprechstunden" (z.B. Dienstags und Donnerstags zwischen 9 und 11 Uhr) einräumen? Woraus leitest Du ein Recht ab, die Akten außerhalb dieser Zeitfenster einsehen zu dürfen? gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wax108 Geschrieben 8. Mai 2003 Teilen Geschrieben 8. Mai 2003 man darf eine einsicht verlangen, aber unter aufsicht, sehr wohl. das mit der aktenfälschung ist kein holzweg ! wie kannst du so definitive dinge sagen, wenn du dir nicht sicher sein kannst ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lights@ver Geschrieben 8. Mai 2003 Teilen Geschrieben 8. Mai 2003 Frage: Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Einsicht in seine Personalakte? Antwort: Ja. Zwar ist ein Unternehmen nicht verpflichtet, jedem Arbeitnehmer die Personalakte in regelmässigen Abständen zur Einsicht vorzulegen, doch hat jeder Arbeitnehmer das Recht, seine Personalakte auf Verlangen einsehen zu können. Hierzu kann das Unternehmen feste Sprechstundenzeiten festlegen. hab ich von arbeitsrecht.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 8. Mai 2003 Teilen Geschrieben 8. Mai 2003 Original geschrieben von Lights@ver Hierzu kann das Unternehmen feste Sprechstundenzeiten festlegen. Ebend! Darum rieb ich mich ja an der Behauptung "jederzeit". gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Breathless Geschrieben 8. Mai 2003 Teilen Geschrieben 8. Mai 2003 Original geschrieben von Doham (AFAIK wurde die Akteneinsicht in die Personalakte schonmal diskutiert) Jetzt aber schnell zum Admin :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 8. Mai 2003 Teilen Geschrieben 8. Mai 2003 warum sollte ich zum Admin rennen? Ich wollte nur auf die Suchfunktion aufmerksam machen, da ich grad selbst zu faul bin, den passenden Thread zu suchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ninni Geschrieben 8. Mai 2003 Teilen Geschrieben 8. Mai 2003 Das "jederzeit" musst Du im Zusammenhang mit den anderen Antworten sehen, bei denen ja bestimmte Situationen mit dem Einsehen der Personalakte verknüpft wurden. Ausserdem ist es halt die berühmte IHK-Fragestellung, die wollen halt ab und an ein wenig verwirren.... was denen ja wohl auch gelungen ist :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. Mai 2003 Teilen Geschrieben 8. Mai 2003 Und um das mal zu konkretisieren: ;-) § 83 BetrVG Einsicht in die Personalakten (1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt der Personalakte Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird. (2) Erklärungen des Arbeitnehmers zum Inhalt der Personalakte sind dieser auf sein Verlangen beizufügen. Recht ja, Zeitpunkt ist nicht bestimmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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