Sylvana Geschrieben 8. Mai 2003 Geschrieben 8. Mai 2003 Hallo, worin liegen die großen unterschiede zwischen den 3 genannten Unternehmensformen (abgesehen von der Haftung)? Zitieren
Lights@ver Geschrieben 9. Mai 2003 Geschrieben 9. Mai 2003 OHG: Gründung: min. 2 Personen Haftung: jeder Gesellschafter uneingeschränkt Geschäftsführung: jeder Gesellschafter Wichtige Gesellschaftsorgene: Gesellschaftsversammlung Gewinnverteilung: 4% auf Kapitalanlage, Rest nach Köpfen GmbH: Gründung: min. 1 Person , min. 50000 DM Stammkapital (sinds jetzt 25.000 euro ?) Haftung: nur mit den Stammeinlagen Geschäftsführung: Geschäftsführer Wichtige Gesellschaftsorgane: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer (Aufsichtsrat) Gewinnverteilung: nach Stammeinlagen zu e.K hab ich leider nix alle angaben sind ohne gewähr (wollt ich schon immer mal sagen) Quelle: unterrichtsmaterial Zitieren
pepper Geschrieben 9. Mai 2003 Geschrieben 9. Mai 2003 Hi! Hier dann noch meinen Senf zur Frage: e.K. = eingetragener Kaufmann Einzelunternehmung, eine Person (=Gründer, Inhaber, Gesellschafter), keine eigene Rechtspersönlichkeit, Eintragung ins Handelsregister möglich alle Firmenarten mit Zusatz e.K., e.Kfm/e.Kfr. sind möglich gehaftet wird unbeschränkt mit Gesellschafts- und Privatvermögen Leitungsbefugt (Geschäftsführungs- und Stellvertretungsbefugnis) durch den Inhaber selbst Gewinne und Verluste trägt der Inhaber selbst Finanzierung erfolgt durch die Bonität des Inhabers, Aufnahme eines stillen Gesellschafters möglich (letzterer tritt nicht auf, hat nur Einsicht in Bücher, jedoch kein Mitspracherecht) Original geschrieben von Lights@ver OHG: Gründung: min. 2 Personen Haftung: jeder Gesellschafter uneingeschränkt Geschäftsführung: jeder Gesellschafter Wichtige Gesellschaftsorgene: Gesellschaftsversammlung Gewinnverteilung: 4% auf Kapitalanlage, Rest nach Köpfen Vertraglich sind jedoch andere Regelungen möglich GmbH: Gründung: min. 1 Person , min. 50000 DM Stammkapital (sinds jetzt 25.000 euro ?) Haftung: nur mit den Stammeinlagen Geschäftsführung: Geschäftsführer Wichtige Gesellschaftsorgane: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer (Aufsichtsrat nach Betriebsverfassungsgesetz erst ab 500 Arbeitnehmern ) Gewinnverteilung: nach Stammeinlagen notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (Satzung), Eintragung ins Handelsregister. Eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person) zu e.K hab ich leider nix alle angaben sind ohne gewähr (wollt ich schon immer mal sagen) Quelle: unterrichtsmaterial fürs Protokoll: das Royalblaue im Zitat hab ich [sc. pepper] ergänzt. Selbstverständlich gibts keine Gewähr auf obiges. Schöne Grüße pepper Zitieren
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