Schraube20 Geschrieben 10. Mai 2003 Geschrieben 10. Mai 2003 Hallo alle zusammen, es ist doch bestimm möglich, dass eine Gehaltsabrechnung dran kommt, oder? Kann mir eben jemand vielleicht noch sagen, was da wovon abgezogen wird? Und: Kann es sein, dass wir die Prozente für die Sozialversicherungen selber wissen und einsetzen müssen?? THX @ all Mfg MM Zitieren
jpm Geschrieben 10. Mai 2003 Geschrieben 10. Mai 2003 Bruttolohn (inkl. vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber übernimmt!) % Lohnsteuer % Kirchensteuer (z. B. 9 % v. d. Lohnsteuer) % Solidaritätszuschlag (z. B. 5,5 v. d. Lohnsteuer) % Krankenversicherung (z. B. 50 % von 14,9 % - da die Hälfte Arbeitgeber trägt) % Pflegeversicherung (auch nur 50 % von x %) % Rentenversicherung (auch nur 50 % von x %) % Arbeitslosenversicherung (auch nur 50 % von x%) = Nettogehalt Nettogehalt + VL-Sparvertrag (Anteil des Arbeitnehmers) = Auszahlungsbetrag Die %-Sätze müssen angegeben sein, da sie meist tendieren. - Es kann höchstens sein, dass Du bei der Lohnsteuer den Satz aus einer Tabelle nach entsprechender Lohnsteuerklasse suchen musst. Zitieren
Schraube20 Geschrieben 10. Mai 2003 Autor Geschrieben 10. Mai 2003 Dank dir für deine schnelle Antwort. Jetzt heisst es nur noch: MERKEN!!!! Bis dann MM www.meierm.de Zitieren
mjölnir Geschrieben 10. Mai 2003 Geschrieben 10. Mai 2003 eigentlich ja minus VL-Sparvertrag = nettolohn auf deinem Konto sonst passt alles... Zitieren
jpm Geschrieben 10. Mai 2003 Geschrieben 10. Mai 2003 Ja, eben.... Sorry. Also Nettobetrag - VL-Anteil Arbeitnehmer = Auszahlungsbetrag! Zitieren
Kain Geschrieben 10. Mai 2003 Geschrieben 10. Mai 2003 Wie ist das eigentlich mit der Kirchensteuer? Das steht dann extra da, wenn ich die zahlen muß, oder nicht?! Gruß Kain Zitieren
Dataman Geschrieben 10. Mai 2003 Geschrieben 10. Mai 2003 Normalerweise steht dann die Konfession da. Und anhand der Lohnsteuertabelle kannst du den Betrag der Kirchensteuer entnehmen. Die andere Möglichkeit ist, daß du sie prozentual von der Lohnsteuer berechnest. (Prozentangaben sind dann gegeben) mfg Dataman Zitieren
e@sy Geschrieben 10. Mai 2003 Geschrieben 10. Mai 2003 Original geschrieben von jpm % Krankenversicherung (z. B. 50 % von 14,9 % - da die Hälfte Arbeitgeber trägt) Ich würde eher sagen % Krankenversicherung (z. B. 50 % von x % - da die Hälfte Arbeitgeber trägt) das hängt von der Krankenkasse ab. Zitieren
Onetimer Geschrieben 10. Mai 2003 Geschrieben 10. Mai 2003 Wie kommt ihr bei der Prüfung 2001/02 auf die Lösung. Ich rechne schon die ganze Zeit und mal näher ich mich der Lösung und mal wieder weiter weg.*g* Ich rechne folgendermaßen: Bruttogehalt 3800 + VL 52,00 ------------------------- BGesamt 3852 % Lohnsteuer 554,58 % Kirchsteuer 17,24 % Soz. 24,26 % Krank 273,49 14,2%/2 % Pflege 37,74 1,7%/2 % Rente 367,86 19,1%/2 % Arbeitslosen 125,19 6,5%/2 ------------------------------ Netto gesetzl. 2451,14 % VL 26 ------------------------------ Gesamtbetrag 2425,14 Raus kommen soll 2374,60 Nah dran, aber gibt wohl null Punkte. Und wie ist das, wenn ein schiefer Betrag rauskommt, z.B. 24,2288 Muss ich dann aufrunden? Zitieren
KernelPanic Geschrieben 10. Mai 2003 Geschrieben 10. Mai 2003 Ich hab jetzt nicht nachgerechnet, kann aber auf den ersten Blick erkennen dass die VL falsch einbezogen sind. Auf das Brutto kommt nur der AG-Anteil der VL. Vom Netto werden am Ende die Gesamt-VL zum daraus entstehenden Auszahlungsbetrag abgezogen! Zitieren
Tool-Time Geschrieben 10. Mai 2003 Geschrieben 10. Mai 2003 Original geschrieben von Onetimer Ich rechne folgendermaßen: Bruttogehalt 3800 + VL 52,00 ------------------------- BGesamt 3852 ------------------------------ Netto gesetzl. 2451,14 % VL 26 ------------------------------ Gesamtbetrag 2425,14 Raus kommen soll 2374,60 Dein Fehler liegt in den VL (Vermögenswirksammenleistungen) Der Arbeitgeber zahlt zwar 52 ? doch , mußt du am Ende 78 ? - nicht die diverenz ! - vom Netto Gehalt abziehen - dann kommst du auf 2373.14 schon mal etwas besser als vorher MfG Tool-Time PS : Sofern es in der Aufgabe nicht extra erwähnt wird , rundest du auf 2 Stellen nach dem Komma Zitieren
KernelPanic Geschrieben 10. Mai 2003 Geschrieben 10. Mai 2003 UUUPs, da hab ich wohl anstatt zu antworten ein neues Thema eröffnet... :floet: Sollte eigentlich eine Antwort auf Onetimer's Frage im Gehaltsrechnung-Thread sein. Vielleicht ist einer der Moderatoren mal so lieb... :e@sy Zitieren
mjölnir Geschrieben 10. Mai 2003 Geschrieben 10. Mai 2003 also muss ich wieder... 3800 + 52 = 3852 KV: 546.98 PfV: 65.48 RV: 735.73 AV: 250.38 ---------------- 1598.57 /2 => 799.29 LSt: 553.23 KSt: 17.20 Soli: 28.15 --------------- 598.60 3852 - (799.29 + 598.6) => 2454.11 - 78 VWL => 2376.11 DM ... nah dran, aber immernoch nicht richtig (laut original ) ich glaub man bekommt auf die aufgabe trotzdem 5 von 6 punkten, auch wenns ergebnis nicht passt... Zitieren
Chococookie Geschrieben 10. Mai 2003 Geschrieben 10. Mai 2003 ich hab die prüfung leider nicht ... kann einer die % sätze posten (für krankenversicherung etc.) .. damit ich das nachrechnen kann?! danke! Zitieren
FMG Geschrieben 10. Mai 2003 Geschrieben 10. Mai 2003 Tja, da hat sich die IHK wohl einen groben Schnitzer geleistet, denn sie hat alle Ergebnisse aufgerundet... Lösung der Aufgabe: Lohn (Brutto): 3852,00 ¤ - Lohnsteuer: 554,60 ¤ - Kirchensteuer: 17,20 ¤ - Solidaritätszuschlag: 24,30 ¤ - KV: 273,50 ¤ - PV: 32,70 ¤ - RV: 367,90 ¤ - AV: 125,20 ¤ - VL: 78,00 ¤ (26,00 ¤ + 52,00 ¤) = Nettolohn: 2374,60 ¤ Zitieren
Kain Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 - VL: 78,00 ¤ (26,00 ¤ + 52,00 ¤) Kurze frage: Woher kommen hier die 26€ ??? Zitieren
Chococookie Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 also wenn ich das richtig verstanden hab bekommst du in diesem fall 78 € 52 € zahlt der arbeitgeber und 26€ der arbeitnehmer ... zu beachten is halt nur, das am anfang zum brottulohn nur die anteile vom arbeitgeber dazu gerechnet werden ... um am schluss aber auf den nettolohn zu kommen musst du die gesamten vl abziehen (78€) ich hoffe das war richtig und ich konnte dir helfen! Zitieren
Onetimer Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 Original geschrieben von Chococookie also wenn ich das richtig verstanden hab bekommst du in diesem fall 78 € 52 € zahlt der arbeitgeber und 26€ der arbeitnehmer ... zu beachten is halt nur, das am anfang zum brottulohn nur die anteile vom arbeitgeber dazu gerechnet werden ... um am schluss aber auf den nettolohn zu kommen musst du die gesamten vl abziehen (78€) ich hoffe das war richtig und ich konnte dir helfen! :uli Nur noch eine Frage, weil ich schwer von Begriff bin. Ich muss nichts auf- oder abrunden, sondern einfach nur die überflüssigen Ziffern abschneiden. Zitieren
PinselGerd Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 Tja Onetimer, ein Tipp: schau halt einfach in Deinen Unterlagen nach!!!! Zitieren
klaussp Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 :confused: 52 € zahlt der arbeitgeber und 26€ der arbeitnehmer ... zu beachten is halt nur, das am anfang zum brottulohn nur die anteile vom arbeitgeber dazu gerechnet werden ... um am schluss aber auf den nettolohn zu kommen musst du die gesamten vl abziehen (78€) Eine Anmerkung aus dem Zeitalter des Euros: im Euroland Deutschland sind an VL-Leistungen maximal 40 € zugelassen! (waren vorher 78 DM). Gruß, Klaus Zitieren
Onetimer Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 Original geschrieben von PinselGerd Tja Onetimer, ein Tipp: schau halt einfach in Deinen Unterlagen nach!!!! Darauf bin ich schon gekommen, hab nur das Pech, dass keine einzige Zahl in meinem Gehalt aufgerundet werden müsste. Zitieren
BMAS Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 Was sollen eigentlich die halben Kinderfreibeträge in der Lohnsteuertabelle... das klingt ja brutal! Zitieren
Kain Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 Zum Thema auf- oder abrunden: Ich würde immer mathematisch Runden (auf die 2.te Stelle nach dem Komma selbstverständlich) und das dann auch unter die Rechnung schreiben! Gruß Kain Zitieren
Maulwurf Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 Original geschrieben von BMAS Was sollen eigentlich die halben Kinderfreibeträge in der Lohnsteuertabelle... das klingt ja brutal! Die Sache mit dem Kinderfreibetrag ist hier ganz gut beschrieben: http://www.mein-recht.de/kifreibetrag.html Zitieren
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