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Gehaltsabrechnung


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Hallo alle zusammen,

es ist doch bestimm möglich, dass eine Gehaltsabrechnung dran kommt, oder?

Kann mir eben jemand vielleicht noch sagen, was da wovon abgezogen wird?

Und: Kann es sein, dass wir die Prozente für die Sozialversicherungen selber wissen und einsetzen müssen??

THX @ all

Mfg

MM

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Bruttolohn (inkl. vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber übernimmt!)

% Lohnsteuer

% Kirchensteuer (z. B. 9 % v. d. Lohnsteuer)

% Solidaritätszuschlag (z. B. 5,5 v. d. Lohnsteuer)

% Krankenversicherung (z. B. 50 % von 14,9 % - da die Hälfte Arbeitgeber trägt)

% Pflegeversicherung (auch nur 50 % von x %)

% Rentenversicherung (auch nur 50 % von x %)

% Arbeitslosenversicherung (auch nur 50 % von x%)

= Nettogehalt

Nettogehalt + VL-Sparvertrag (Anteil des Arbeitnehmers)

= Auszahlungsbetrag

Die %-Sätze müssen angegeben sein, da sie meist tendieren. - Es kann höchstens sein, dass Du bei der Lohnsteuer den Satz aus einer Tabelle nach entsprechender Lohnsteuerklasse suchen musst.

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Normalerweise steht dann die Konfession da. Und anhand der Lohnsteuertabelle kannst du den Betrag der Kirchensteuer entnehmen.

Die andere Möglichkeit ist, daß du sie prozentual von der Lohnsteuer berechnest. (Prozentangaben sind dann gegeben)

mfg

Dataman

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Original geschrieben von jpm

% Krankenversicherung (z. B. 50 % von 14,9 % - da die Hälfte Arbeitgeber trägt)

Ich würde eher sagen

% Krankenversicherung (z. B. 50 % von x % - da die Hälfte Arbeitgeber trägt)

das hängt von der Krankenkasse ab.

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Wie kommt ihr bei der Prüfung 2001/02 auf die Lösung. Ich rechne schon die ganze Zeit und mal näher ich mich der Lösung und mal wieder weiter weg.*g*

Ich rechne folgendermaßen:

Bruttogehalt 3800

+ VL 52,00

-------------------------

BGesamt 3852

% Lohnsteuer 554,58

% Kirchsteuer 17,24

% Soz. 24,26

% Krank 273,49 14,2%/2

% Pflege 37,74 1,7%/2

% Rente 367,86 19,1%/2

% Arbeitslosen 125,19 6,5%/2

------------------------------

Netto gesetzl. 2451,14

% VL 26

------------------------------

Gesamtbetrag 2425,14

Raus kommen soll 2374,60

Nah dran, aber gibt wohl null Punkte.:)

Und wie ist das, wenn ein schiefer Betrag rauskommt, z.B. 24,2288

Muss ich dann aufrunden?

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Original geschrieben von Onetimer

Ich rechne folgendermaßen:

Bruttogehalt 3800

+ VL 52,00

-------------------------

BGesamt 3852

------------------------------

Netto gesetzl. 2451,14

% VL 26

------------------------------

Gesamtbetrag 2425,14

Raus kommen soll 2374,60

Dein Fehler liegt in den VL (Vermögenswirksammenleistungen)

Der Arbeitgeber zahlt zwar 52 ? doch , mußt du am Ende 78 ? - nicht die diverenz ! - vom Netto Gehalt abziehen - dann kommst du auf 2373.14 schon mal etwas besser als vorher ;)

MfG Tool-Time

PS : Sofern es in der Aufgabe nicht extra erwähnt wird , rundest du auf 2 Stellen nach dem Komma :)

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also muss ich wieder...

3800 + 52 = 3852

KV: 546.98

PfV: 65.48

RV: 735.73

AV: 250.38

----------------

1598.57 /2 => 799.29

LSt: 553.23

KSt: 17.20

Soli: 28.15

---------------

598.60

3852 - (799.29 + 598.6) => 2454.11

- 78 VWL

=> 2376.11 DM

... nah dran, aber immernoch nicht richtig (laut original :D )

ich glaub man bekommt auf die aufgabe trotzdem 5 von 6 punkten, auch wenns ergebnis nicht passt...

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Tja, da hat sich die IHK wohl einen groben Schnitzer geleistet, denn sie hat alle Ergebnisse aufgerundet...

Lösung der Aufgabe:

Lohn (Brutto): 3852,00 ¤

- Lohnsteuer: 554,60 ¤

- Kirchensteuer: 17,20 ¤

- Solidaritätszuschlag: 24,30 ¤

- KV: 273,50 ¤

- PV: 32,70 ¤

- RV: 367,90 ¤

- AV: 125,20 ¤

- VL: 78,00 ¤ (26,00 ¤ + 52,00 ¤)

= Nettolohn: 2374,60 ¤

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also wenn ich das richtig verstanden hab bekommst du in diesem fall 78 €

52 € zahlt der arbeitgeber und 26€ der arbeitnehmer ... zu beachten is halt nur, das am anfang zum brottulohn nur die anteile vom arbeitgeber dazu gerechnet werden ... um am schluss aber auf den nettolohn zu kommen musst du die gesamten vl abziehen (78€)

ich hoffe das war richtig und ich konnte dir helfen!

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Original geschrieben von Chococookie

also wenn ich das richtig verstanden hab bekommst du in diesem fall 78 €

52 € zahlt der arbeitgeber und 26€ der arbeitnehmer ... zu beachten is halt nur, das am anfang zum brottulohn nur die anteile vom arbeitgeber dazu gerechnet werden ... um am schluss aber auf den nettolohn zu kommen musst du die gesamten vl abziehen (78€)

ich hoffe das war richtig und ich konnte dir helfen!

:uli

Nur noch eine Frage, weil ich schwer von Begriff bin. Ich muss nichts auf- oder abrunden, sondern einfach nur die überflüssigen Ziffern abschneiden.

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:confused:

52 € zahlt der arbeitgeber und 26€ der arbeitnehmer ... zu beachten is halt nur, das am anfang zum brottulohn nur die anteile vom arbeitgeber dazu gerechnet werden ... um am schluss aber auf den nettolohn zu kommen musst du die gesamten vl abziehen (78€)

Eine Anmerkung aus dem Zeitalter des Euros:

im Euroland Deutschland sind an VL-Leistungen maximal 40 € zugelassen! (waren vorher 78 DM).

Gruß,

Klaus

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