Onetimer Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 Original geschrieben von Maulwurf Die Sache mit dem Kinderfreibetrag ist hier ganz gut beschrieben: http://www.mein-recht.de/kifreibetrag.html Kurz zusammengefasst: Jedes Kind als halbes nehmen und damit rechnen, wenn nichts anderes dasteht. Zitieren
BenNebbich Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 ...nein. in der prüfung angegebene kinder sind steuerkinder. bitte nicht mehr halbieren! Zitieren
Gast roaxius Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 Bevor sich hier was festsetzt, was jpm oben nach der Korrektur sogar noch mal wiederholt hat: Um den Bruttobetrag zu erhalten, wird nur der AG-Anteil der VL zugerechnet Vom Nettolohn wird der !gesamte! VL-Betrag (AN- & AG-Anteil) abgezogen, um den Auszahlungsbetrag zu erhalten. Ansonsten ist die von jpm erstellte Übersicht sicherlich hilfreich. Zitieren
Kain Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 Also nochmal für mich! - Bruttolohn + VL (aber nur vom Arbeitnehmer!!!) - Nettolohn - VL (Arbeitnehmer und Arbeitgeber!!!) Richtig??? Gruß Kain Zitieren
Gast roaxius Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 ne, doch nicht :-( Hab nur auf den Rest geachtet... sorry Bruttolohn ist + VL-Anteil vom ArbeitGEBER! Zitieren
klaussp Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 Original geschrieben von Daedalus81 Bruttolohn ist + VL-Anteil vom ArbeitGEBER! Um nochmal ganz klar zu werden: der BRUTTOLOHN setzt sich zusammen aus Grundgehalt (-lohn) zzgl. AG-Anteil VL-Leistungen. also: BRUTTOLOHN = GRUNDGEHALT + VL-Leistung des Arbeitgebers (nur was der zahlt!) Dieser Betrag ist Grundlage für alle weiteren Berechnungen. Und um nochmal auf die DM/EUR Geschichte zu kommen: zu DM - Zeiten gab es den Höchstbetrag von 78,- DM für VL zu EUR - Zeiten ist die gerundet worden auf glatte 40,- EUR maximal! Zitieren
Breathless Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 Man man man ihr bringt euch selber durcheinander. Lasst den Meister mal ran... Zitieren
Breathless Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 Also hier die richtige Lösung 3800 DM Brutto + 52 DM VL ArbeitGGEEBBEERR-Anteil = 3852 DM Brutto - 273,49 DM KV - 32,74 DM PV - 367,87 DM RV - 125,19 DM AV = 3052,71 DM - 554,58 DM Lohnsteuer - 17,27 DM SoZu - 28,26 DM Kirchensteuer = 2452,60 DM Netto - 78 DM VL = 2374,60 DM Und es ist alles nach Norm gerundet! Zitieren
Gast roaxius Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 Na ja, du Meister... Die 52,- sind denn dann aber trotzdem der ArbeitGEBER-Anteil... Zitieren
Breathless Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 Original geschrieben von Daedalus81 Na ja, du Meister... Die 52,- sind denn dann aber trotzdem der ArbeitGEBER-Anteil... Hey jetzt bekommst du ein Keks! Weisst ja wie das so kurz vor der Prüfung ist, da verschreibt man sich schonmal :OD Zitieren
Kain Geschrieben 11. Mai 2003 Geschrieben 11. Mai 2003 Und die 78,-DM sind ARBEITGEBER- UND ARBEITNEHMER-Anteil?! Zitieren
jomama Geschrieben 12. Mai 2003 Geschrieben 12. Mai 2003 78€ führt der Arbeitgeber für VL ab. Weil er so nett ist und dir das überweisen ersparen will. Den Rest kriegst du aufs Konto.:beagolisc Zitieren
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