Gast roaxius Geschrieben 11. Mai 2003 Teilen Geschrieben 11. Mai 2003 Was genau versteht man unter Aussperrung der Arbeitnehmer seitens der Arbeitgeber? Rechtliche Folgen? Wieso wurde das seit Jahren nicht mehr angewendet von Seiten der AG? Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DBO Geschrieben 11. Mai 2003 Teilen Geschrieben 11. Mai 2003 Ok ich versuchs mal...Unter Aussperrung versteht man das zeitlich befirstete Aufheben aller Arbeitsverträge. Es wird angewand bei Arbeitskämpfen wenn die Gewerkschaften streiken, und ist sozusagen das Gegenmittel der Arbeitgeber. Die Aussperrung führt dazu dass alle beschäftigten(auch jene die nicht in der Gewerkschaft sind) keinen Lohn für die Zeit der Aussperrung erhalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
columbofan Geschrieben 11. Mai 2003 Teilen Geschrieben 11. Mai 2003 bei tarifverhandlungen läuft es normalerweise so Arbeitgeber-Vertreter (AG) und Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften) setzen sich zusammen und beraten über ihre unterschiedlichen Vorstellungen des Tarifvertrages. Kommt keine Einigung zustande, werden die Tarifverhandlungen als gescheitert erklärt. Nun wird ein Schlichter berufen. Kommt im Schlichtungsverfahren keine Einigung zustande, wird auch dies als gescheitert erklärt. Daraufhin wird eine Urabstimmung durchgeführt, ob gestreikt werden soll. Dazu sind 75% Zustimmung notwendig. Nun kommt es zu Arbeitskampfmaßnahmen, also Streiks, durch die Arbeitnehmer (organisiert durch die Gewerkschaften). Auf diese Streiks können die Arbeitgeber mit Aussperrungen reagieren. Dies bedeutet, dass die Arbeitsverhältnisse/Lohnzahlungen für die Zeit der Aussperrung ausgesetzt werden. Nach einer gewissen Zeit kehren AG und Gewerkschaften an den Verhandlungstisch zurück, es wird ein neuer Vorschlag unterbreitet. Jetzt erfolgt eine zweite Urabstimmung darüber, ob der Vorschlag der AG angenommen wird. Dafür reichen 25% Zustimmung. Kommen diese 25% zustande, wird der Tarifvertrag angenommen, es gilt wieder die Friedenspflicht. Warum es so selten zu Aussperrungen kommt, darüber kann ich nur spekulieren. Auf jeden Fall würde dies die Spannungen weiter erhöhen. Ausserdem wird meist nur zu bestimmten Zeiten gestreikt, zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr zur Hauptverkehrszeit. Würden die AG zu Aussperrungen greifen, würden die Arbeitsverhältnisse ruhen und zum Beispiel gar kein öffentlicher Nahverkehr mehr stattfinden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast roaxius Geschrieben 11. Mai 2003 Teilen Geschrieben 11. Mai 2003 Das bedeutet also, dass diejenigen, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, für die Zeit der Aussperrung gar keinen Lohn/Gehalt erhalten? Sie bekommen ja für die Zeit des Streiks auch nichts von der Gewerkschaft. Dies ist natürlich besonders unter dem Umstand, dass immer weniger Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert sind, ein drastischer Zustand. Allerdings ist eine Aussperrung ja auch schon sehr lange nicht mehr vollzogen worden... oder?! Hätte ich jedenfalls nichts von gehört. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast roaxius Geschrieben 11. Mai 2003 Teilen Geschrieben 11. Mai 2003 Darf der Arbeitgeber unterscheiden zwischen den streikenden und gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitern? Werden ALLE Arbeitnehmer ausgesperrt und somit alle Verträge aufgehoben? (Auch die von den AN, die nicht streiken?) Wenn nur die von denen, die streiken aufgehoben werden würden, würde es ja keinen Sinn machen, da die Streikenden während dem Streik ja sowieso von der Gewerkschaft Lohn / Gehalt erhalten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
columbofan Geschrieben 11. Mai 2003 Teilen Geschrieben 11. Mai 2003 soweit ich weiss, werden nur die AN ausgesperrt, die auch wirklich streiken. die streikenden bekommen von der gewerkschaft keinen lohn! sie bekommen einen geringen lohnausgleich, aber der is nie und nimmer so hoch, dass man es als lohn oder lohnersatz bezeichnen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast roaxius Geschrieben 11. Mai 2003 Teilen Geschrieben 11. Mai 2003 mmmh wenn nur die ausgesperrt werden, die wirklich streiken, bin ich verwirrt ;-)) Die, die streiken, wollen doch eh nicht arbeiten, sondern sind auf der Straße... Wieso soll ich die dann noch aussperren? Nun ja, so detailliert würde das eh nicht gefragt werden. Es reicht ja, wenn man weiss, dass die Arbeitsverträge aufgehoben werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 11. Mai 2003 Teilen Geschrieben 11. Mai 2003 Und zur Unterscheidung kalte/heisse Ausperrung: ---> klick Ansonsten: ----> vielleicht auch hier einmal drüber lesen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AMook Geschrieben 12. Mai 2003 Teilen Geschrieben 12. Mai 2003 Aussperrung ist das Kurzzeitige aufheben des Arbeitsverhältnisses gegenüber des Arbeitnehmers für die Zeit des Streiks oder so... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 12. Mai 2003 Teilen Geschrieben 12. Mai 2003 Original geschrieben von Daedalus81 Das bedeutet also, dass diejenigen, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, für die Zeit der Aussperrung gar keinen Lohn/Gehalt erhalten? [...] Richtig. Btw., in diesem Zusammenhang ist es ganz interessant einmal darüber nachzudenken, daß der unorganisierte Arbeitnehmer nicht einmal einen rechtlichen Anspruch auf die regelmäßigen Tariferhöhungen hat. ... Aber die Arbeitgeber werden sich wohl hüten, so zu verfahren. Denn dann würde wahrscheinlich umgehend ein Organisationsgrad von über 90 Prozent in den Betrieben erreicht werden. gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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