FiSi-Trier Geschrieben 12. Mai 2003 Geschrieben 12. Mai 2003 darf der lohn in einzelarbeitsvertärgen nie niedriger sein, als der tariflohn? Und fällt eine Betriebsverinbarung unter Kollektivarbeitsrecht? Gruß Frank Zitieren
Schraube20 Geschrieben 12. Mai 2003 Geschrieben 12. Mai 2003 Original geschrieben von FiSi-Trier darf der lohn in einzelarbeitsvertärgen nie niedriger sein, als der tariflohn? Und fällt eine Betriebsverinbarung unter Kollektivarbeitsrecht? Gruß Frank Nein, er darf nur höher sein.... zum zweiten weiss ich auch nix...irgendwo ist aber n thread wo das steht!!! Zitieren
renaldo Geschrieben 12. Mai 2003 Geschrieben 12. Mai 2003 ja, es sollte zum kollektivrecht gehoeren, da eine betriebsvereinbarung ja alle betriegt. kollektiv is immer an alle gerichtet... Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 12. Mai 2003 Geschrieben 12. Mai 2003 Original geschrieben von Schraube20 Nein, er darf nur höher sein.... [...] Worauf stützt Du denn diese Behauptung? Die Beantwortung ist gar nicht so einfach. Denn Du mußt unterscheiden, ob der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist und ob der Arbeitnehmer in einer Arbeitnehmervertretung (Gewerkschaft) organisiert ist. Nur dann, wenn beide (AG + AN) einer tarifgebundenen Organisationseinheit angehören, nur dann muß sich das vereinbarte Gehalt nach dem Tariflohn richten. Noch schwieriger wird es, wenn man das Vertragsrecht auch noch mit ins Spiel bringt. Denn es gilt bei Arbeitsverträgen das sogenannte Einzelvertrags-Recht. Da stellt sich dann die Frage, welche Chancen ein AN hat, den Differenzbetrag zwischen Tarifvertrag und seinem Arbeitsvertrag einzuklagen. gruß, timmi Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 12. Mai 2003 Geschrieben 12. Mai 2003 Original geschrieben von renaldo ja, es sollte zum kollektivrecht gehoeren, da eine betriebsvereinbarung ja alle betriegt. kollektiv is immer an alle gerichtet... Falls es eine Betriebsvereinbarung über diesen Punkt gibt. Ich kenne selbst keine Firma, in der das Einstellungsgehalt per BV geregelt ist. gruß, timmi Zitieren
columbofan Geschrieben 12. Mai 2003 Geschrieben 12. Mai 2003 Original geschrieben von timmi-bonn Worauf stützt Du denn diese Behauptung? Die Beantwortung ist gar nicht so einfach. Denn Du mußt unterscheiden, ob der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist und ob der Arbeitnehmer in einer Arbeitnehmervertretung (Gewerkschaft) organisiert ist. Nur dann, wenn beide (AG + AN) einer tarifgebundenen Organisationseinheit angehören, nur dann muß sich das vereinbarte Gehalt nach dem Tariflohn richten. Das is völliger Schwachsinn!Ein Tarifvertrag umfasst ALLE in einem Arbeitszweig Beschäftigten. Das nennt man "allgemeine Verbindlichkeit". Berufsschulstoff 10 Klasse! Und ebenfalls in dem Schuljahr gesagt: Es darf KEIN Arbeitnehmer weniger als den tariflichen Mindestlohn bezahlt bekommen! Basta Zitieren
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