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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Original geschrieben von Dataman

Lösung:

2 "Sind sie vorbestraft?"

3 "Sind sie Mitglied in einer Gewerkschaft"

5 "Welcher Religionsgemeinschaft gehören sie an"

mfg

Dataman

hm da fehlt dir wohl min 1 punkt

"Sind sie vorbestraft" wird z.B. gefragt bei Sicherheitsfirmen und muss auch beantwortet werden.

schwangerschaft gehört noch dazu was nicht beantwortet werden muss

Geschrieben

Ich habe auch

2 "Sind sie vorbestraft?"

3 "Sind sie Mitglied in einer Gewerkschaft"

5 "Welcher Religionsgemeinschaft gehören sie an"

2 Da Vorbestrafte bei einem Einstellungsgespräch nicht diskriminiert werden dürfen (Sonderfall Sicherheitsfirma)

3 Da es für den Arbeitgeben nicht relevant ist

5 Religionsfreiheit

Ob man verheiratet ist wäre doch sinnvoll, wegen den Steuern, Familienzugehörigkeit usw. ?!

Geschrieben

In der Aufgabe stand:

Einige der folgenden Fragen sollten vom Arbeitgeber in Bewerbungsgesprächen nicht gestellt bzw. müssen von Bewerbern nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Also ich habe:

  • Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft?
  • Sind Sie verheiratet?
  • Welcher Religionsgemeinschaft gehören Sie an?

Meiner Meinung nach ist die Frage "Sind Sie vorbestraft?" zulässig, z.B. in einer Sicherheitsfirma (den Fall hatte ich selber in der Familie). Des Weiteren muss Sie wahrheitsgemäß beantwortet werden -> hier darf und sollte man nicht lügen.

Ob verheiratet oder nicht, geht den Betrieb nichts an, auch nicht in Bezug auf Steuern. Die werden ja vom Lohn des Mitarbeiters abgezogen und somit ist das seine Angelegenheit, ob er verheiratet ist oder nicht.

Zu den anderen Sachen muss ich wohl nichts weiter sagen.

Wenn was falsch an meinen Aussagen ist, dann korrigiert mich bitte.

Gruß

Annett

Geschrieben

Ich habe ebenfalls:

"Sind sie verheiratet?"

"Sind sie Mitglied in einer Gewerkschaft"

"Welcher Religionsgemeinschaft gehören sie an"

Die Frage nach der Vorstrafe halte ich für gerechtfertigt, Gründe habt ihr ja schon genannt.

Geschrieben
Original geschrieben von Lights@ver

und gewerkschaft muss er jawohl wissen damit er weiss wie hoch der lohn sein muss oder nicht?

Das Gehalt/Lohn ist nicht abhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit eines Einzelnen, sondern entweder vom Tarif, der für den Betrieb gilt (sprich, wenn der Betrieb verdi angeschlossen ist, der Arbeitnehmer in der IGMetall, dann gibts trotzdem den verdi-Tarif), von den betriebsüblich gezahlten Gehältern, oder nach Nase.

Geschrieben

Ich habe auch

1 Gewerkschaft

2 Religion

3 Verheiratet

Da das mit de Vorstrafen ja nicht nur in Sicherheitsfirmen gilt !

Das ist auch in Zeitarbeitsfirmen so, oder z.b. war ich hier oben bei Motorola beschäftigt da wird im Vorstellungsgespräch schonmal gefragt und denn kannste nen Polizeiliches Fürungzeugniss abgeben !! Vorher kommste nicht an die Handys !! lol und da gibt es bestimmt mehr Beispiele !!

Sollte 99.5 % stimmen !!

Gruß Gunnar

Ps wenn die 0.5 % zutreffen habe ich wieder was dazugelernt !! :marine

Geschrieben
Original geschrieben von Lights@ver

da war auf jedenfall was mit schwangerschaft wenn ich nicht total verblödet bin

Neee das war in frage 7:

Für welche Mitarbeiter / - innen gild ein besonderer Kündigungsschutz

1 Handlungsbefollmächtigte

2 Azubis

3 Ungelernte

4 Pers über 45

5 Ausbilder ;-)

6 SCHWANGERE

7 Schwerbehinderte

8 Betriebsradmitglieder

9 Sicherheitsbeauftragte

10 Gewerkschaftsmitglieder

11 Verheiratete

So hoffe es wurde Heller im dunkeln !! ;-)

Gruß Gunnar

PS Ups zitieren aus Prüfungen darf man doch oder ??? Wenn nicht bitte Löschen !!

Geschrieben

Für welche Mitarbeiter / - innen gild ein besonderer Kündigungsschutz

1 Handlungsbefollmächtigte

2 Azubis

3 Ungelernte

4 Pers über 45

5 Ausbilder ;-)

6 SCHWANGERE

7 Schwerbehinderte

8 Betriebsradmitglieder

9 Sicherheitsbeauftragte

10 Gewerkschaftsmitglieder

11 Verheiratete

Du hast die Frage verwechselt!

Hier ging es um die Fragen des Unternehmers beim Bewerbungsgespräch!

Also ich hab auch Gewerkschaft, verheiratet und Religion. Hab aber auch ne Weile überlegt...

Geschrieben

Hallo,

meiner Meinung nach gehört die Religionsangabe schon zu den zu beantwortenden Fragen, da sie eh auf der Steuerkarte steht bzw. somit für die Kirchensteuer relevant ist.

Der Arbeitgeber erfährt es also eh.

Ich habe die Gehaltsforderung genommen, da diese eh unrekevant ist, wenn man danach gefragt wird, kann man ja sagen, keine Gedanken darüber gemacht, und kann und muß nicht beantwortet werden.

Die anderen Sachen habe ich auch.

Geschrieben

Wenn du danach gehst, was der AG danach eh alles erfährt, würde verheiratet auch wegfallen, da das auch auf deiner Lohnsteuerkarte steht bzw. halt per Lohnsteuerklasse.

Und viele wollen sogar, dass du gehaltsforderungen sagst, wenn du dich da bewirbst ;)

Geschrieben
Original geschrieben von chickie

Wenn du danach gehst, was der AG danach eh alles erfährt, würde verheiratet auch wegfallen, da das auch auf deiner Lohnsteuerkarte steht bzw. halt per Lohnsteuerklasse.

Die Steuerklasse sagt nicht unbedingt aus, ob verheiratet oder nicht.

StKl 1: Ledige, Geschiedene, Verheiratete, die dauernd getrennt leben usw.

Geschrieben

Hi,

also wir haben gestern extra noch mit unserem Gewerkschaftsfunktionär telefoniert.

er meinte das man die Zugehörigkeit zu Gewerkschaft net nennen muss, da dies meist nachteilig für den Arbeitnehmer ausgelegt wird!

Auch Die Religionszugehörigkeit muss man net nennen, da man nicht aufgrund seiner Religion diskriminiert werden darf, was einige Arbeitgeber wohl machen würden...

Also Diese beiden lösungen sind wohl 100% richtig.

Streitpunkt ist zwischen "Sind sie vorbestraft" und "sind sie verheiratet".

Wie hier schon oft gesagt wird in bestimmten Berufenb ein polizeilisches Führungszeugnis benötigt um den Beruf antreten zu dürfen. Andererseits ergeben sich wahnsinnige Nachteile für einen Bewerber mit fast =% Aussicht auf den Job, wenn er sagt er wäre vorbestraft.

Die Frage nach der Heirat ist theoretisch etwas persönliches, aber oftmals wird es für die Gehaltsrechnung ebnötigt. Gerade im öffentlichen Dienst hängt z.B. davon ab ob man mehr oder weniger Zuschläge bekommt.

Also ich bin mir hier immer noch net sicher :confused: Beides sind für mich strittige Lösungen :confused:

Nachtrag: Zu der Frage nach dem gehalt ist auf jeden Fall eine zulässige frage des Arbeitgebers. Wenn du da nen Wert nennst der halt niedrig ist, kann sich der Chef dann notfalls darauf berufen und die dann einen Vertrag mit diesem lohn anbieten. ( wenn nicht nen Tarifvertrag besteht oder sonstiges)

Geschrieben

Es war aber im Aufgabentext die Rede auch davon, was der Arbeitgeber unterlassen sollte zu fragen. Und die Frage nach dem gehalt ist etwas das sehr oft vorkommt und auch legitim ist vom Arbeitgeber zu fragen ;)

Sorry, aber diese Antwort kann net richtig sein ;):rolleyes: :mod:

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