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Lösung für GH2 Handlungsschritt1?


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Hallo Leute,

ich wollte mal nachfragen wie ihr die Aufgabe gemeistert habt, inder man den Bezahlungsbetrag ausrechnen muss.

Ich habe gedacht...

Der PC kostet 999 Euro + 16 MWST = Bruttokaufpreis

So wenn ich denn Skonto in abzug bringen will muss ich diese vom Bruootbetrag abziehen und das ist dann mein Überweisungsbetrag.

Sehr ihr das genau so....

Troll

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Original geschrieben von Troll

So wenn ich denn Skonto in abzug bringen will muss ich diese vom Bruootbetrag abziehen und das ist dann mein Überweisungsbetrag.

Sehr ihr das genau so....

Ohne jemals die Aufgabe gesehen zu haben, oder ohne auch nur den geringsten Bezug bisher zur Aufgabe gehabt zu haben (ich darf sie bald kontrollieren) erstmal pauschal :

falsch.

Skonto wird vom Nettobetrag ermittelt. Erst dann kommt die Märchensteuer.

Da aber beides prozentuall angegeben wird (im Normalfall), ändert sich am Ergebnis nix.

Es ist nur eine kleine Formalität.

Ein kleiner BWL-er.

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Original geschrieben von Der Kleine

Ohne jemals die Aufgabe gesehen zu haben, oder ohne auch nur den geringsten Bezug bisher zur Aufgabe gehabt zu haben (ich darf sie bald kontrollieren) erstmal pauschal :

falsch.

Skonto wird vom Nettobetrag ermittelt. Erst dann kommt die Märchensteuer.

Da aber beides prozentuall angegeben wird (im Normalfall), ändert sich am Ergebnis nix.

Es ist nur eine kleine Formalität.

Ein kleiner BWL-er.

Sehe ich genauso....habe in der Prüfung auch erst so gerechnet wie Troll, aber dann fiel mir das noch von unserem WWS in der Firma ein. Am Ergebnis ändert sich nichts, wird wohl nur Abzüge im Lösungsweg geben.

gr33tz

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Unsere Rechnungsabteilung sagte mir_

Nettopreis + MwSt = Bruttopreiabzgl Skonto = Zahlbarer Preis.

Der Skonto ist eine Vergütung/Belohnung für besonders schnelle Zahlung. Würde er nicht genutzt werden, würden die Angaben des Bruttopreises etc. auf der Rechnung nicht mehr stimmen und diese somit undgültig da falsch!

Also MUSS der Skonto vom Bruttobetrag abgezogen werden!!!

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Original geschrieben von Slayer8

Unsere Rechnungsabteilung sagte mir_

Nettopreis + MwSt = Bruttopreiabzgl Skonto = Zahlbarer Preis.

Der Skonto ist eine Vergütung/Belohnung für besonders schnelle Zahlung. Würde er nicht genutzt werden, würden die Angaben des Bruttopreises etc. auf der Rechnung nicht mehr stimmen und diese somit undgültig da falsch!

Also MUSS der Skonto vom Bruttobetrag abgezogen werden!!!

Nochmals! Das Ergebnis ist das Selbe.

Wenn ich intern kalkuliere, kalkuliere ich auf den Nettopreis den Skonto mit Rein.

Wenn ich eine Rechnung bezahlen solle, dann bezahle ich den Nettoendbetrag abzuglich Skonto. Auf diesen Rechnungsbetrag wird die Märchensteuer aufgeschlagen, welcher an das Finanzamt abgeführt wird.

Ein Weg :

Rechnungsbetrag : 999,00 €

Skonto (3%) : -29,97 €

Rechnungsendbetrag : 969,03 €

+ MWST : 155,05 €

zu überweisen : 1124,08 €

Zweiter Weg (IMHO falsch)

Rechnungbetrag : 999,00 €

+ MWST : 159,84 €

Rechnung brutto : 1158,84 €

Skonto (3%) : -34,76€

zu überweisen : 1124,08 €

Im Zweiten Weg bekommt das Finanzamt mehr Geld (welches mein Lieferant zu überweisen hat) und ich ziehe zuviel Skonto (16 % auf die MWST) ab.

Folglich muesste mein Lieferant diesen Differenzbetrag (3 % auf 16 % von 999 €)=4,79 wieder von mir verlangen, da ich um genau diesen Betrag besser gestellt wäre.

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Original geschrieben von BMAS

Wenn man einen Prospekt mit Preisen bekommt, sind in den Preisen fast immer schon die 16% enthalten...

Nicht wenn du ein Prospekt für Gewerbetreibende (also aus der geschäftswelt) erhälts.

Oder bei der "Metro" etc. hast du meist Nettopreise angegeben (die Bruttopreise stehen nur ganz klein daneben. Dafür dürfen dort nur Gewerbetreibende hinein.

Also Innerbetriebliche Angebote sind Nettoangebote.

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Skonto wird vom Bruttobetrag abgezogen, aldi weil auch ENDVERBRAUCHER Skonto bekommen können.

.und für ENDVERBRAUCHER der Preis ohne MWST sowas von egal......

mal gucken ...wie waren im ReWe die Buchungssaetze*grübel*

Forderungen 112.50

Skontoaufwendungen 3,50

an Waren 100

an UST 16

wenn ich net irre

q.e.d....==> Bruttobetrag

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