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Geschrieben

wie sollen die Prüfungen elektronisch korrigiert werden wenn man bei einer Änderung das Ergebnis durchstreichen und den korrigierten Wert unter das Kästchen setzen soll? :)

btw, ich hab den selben Fehler, 30. statt 31.10. geschrieben mad.gif

Geschrieben

also soweit ich weiß, wird ein monat pauschal mit 30 anstatt 31 tagen angegeben (z.B. wenn ein institut etwas bezahlen soll, zinsen oder arbeitslosengeld etc)... könnte mir also vorstellen, dass 30 auch ok ist, immerhin hat man ja gezeigt, dass man den gesetzesauszug verstanden hat und die 7 monate per kleiner mathematik zuzählen konnte ;)

Geschrieben
Original geschrieben von Der Kleine

Schön wärs manchmal. Also ich darf per Hand kontrollieren.

wie würde denn der Kleine hier werten? immerhin war es wohl richtig gemeint, nur nicht ganz richtig nachgedacht. Obwohl..... knapp daneben ist auch vorbei...

Geschrieben
Original geschrieben von BigB

wie würde denn der Kleine hier werten? immerhin war es wohl richtig gemeint, nur nicht ganz richtig nachgedacht. Obwohl..... knapp daneben ist auch vorbei...

Nun da muss ich erstmal die genaue Aufgabenstellung und die Lösungshinweise abwarten.

Dann muss der Fall bei mir eintreten.

Dann ist die Frage, wie oft dieser Fall auftritt.

Dann wird abgewogen.

Und wenn das nicht hilft, wird nochmals im PA das Thema angesprochen, damit wir eine einheitliche Linie für unseren PA in unserer IHK fahren.

Original geschrieben von Argonaut

Hi,

30 und 31 ist definitiv OK. Es gab die Aufgabe schonmal und in der Musterlösung stand, dass sowohl 30, als auch 31 in Ordnung ist.

Wann genau? Welche Frage? Bitte mit Quellenangaben.

Bisher waren die Daten taggenau datiert.

Original geschrieben von Lan-Sniffer

@kain

stimmt so habe ich es auch gemacht, nur wäre doch mal lustig wenn als ergebnis der februar drannkommt:D , ich meine schaltjahr, also 29, das wärs dochmal:p

Alles schon gehabt. Ich erinnere mich an den 29.02.2000, welcher im Gegensatz zum 28.02.2000 richtig war - also noch mehr gemein!

Macht auch Sinn, da man später im Berufleben bei falsch ausgeschriebenen Kündigungsterminen die Kündigungen durchaus berechtigt anfechten kann. Den Rest klären dann die Anwälte, und nur, weil ich als Chef das Richtige gemeint habe???

Also abwarten. Es ist sicherlich nicht der entscheidene Punkt, der bei sowas abgezogen werden könnte.

Geschrieben

Uns wurde vor Prüfungsbegin gesagt, das man sehr deutlich schrieben solle, da die Prüfung eingeschickt und automatisch bewertet wird.. wie dieser automatismus aussieht hat niemand gesagt..

30 oder 31 Tage.. gute Frage im Unterricht haben wir immer die reelen Tage eines Monats benutzt.. aber wie die das bewerten?? hmm.. ich denke, da müssen wir uns überaschen lassen..

gruß Taz

Geschrieben

also das mit technisch zu kontrollieren finde ich daneben, diese 5 min. können die sich noch zeit nehmen.

ich hab mehrere Aufgaben nochmal unterdrunter geschrieben, und meine Schrift ist auch nich so toll.

Geschrieben

naja ich denke mal das die prüfer auch immer versuchen das optimale für die Prüflinge raus zuholen...Jedenfalls können wir das sicherlich alle nur hoffe,weil es nach der meinung von vielen hier ziemlich knapp werden könnte bei manchen....

Geschrieben
Wann genau? Welche Frage? Bitte mit Quellenangaben

Oh schlag mich tot. Sorry die Antwort liegt zwischen den 1500 Seiten Papier, die in meiner Wohnung verteilt sind. Ich guck mal, ob ich was finde.

Geschrieben

nach Kaufmänischen Gesichtspunkt ist der 30 richtig da in diesem Bereich der Monat nur 30 Tage hat

Aber ich denke mal es wird in der Prüfung als falsch gewertet, will mich da aber nicht drauf festlegen!

Geschrieben
Original geschrieben von Sve17

nach Kaufmänischen Gesichtspunkt ist der 30 richtig da in diesem Bereich der Monat nur 30 Tage hat

Leider geht es aber nicht um kaufmännische Rechnungswesen, sondern um kaufmännisches Recht.

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