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Geschrieben

Hi,

könnte jemand die Ergebnisse von WISO posten, wo er glaubt das sie richtig sind.

Und könnte mir jemand den WISO Teil schicken?

Hab meinen Gestern weggeschmissen nachdem eine Banane darüber zerlaufen ist.

gons@gmx.de

Thx

p.s. Ich geh mal davon aus das ihr auch den WISO teil mitnehmen durftet

Geschrieben

Nr Aufgabe Lösung richtig Punkte

1 Aussagen B-Bildung 1,5 – Kündigung wenn man andere Ausbildung anfängt- Zeugnispflicht Ausbilder ja 4

2 Pflichten Auszubildender 2,5 Berichtsheft führen,Berufschule gehen ja (??? Lohnsteuerkarte) 2

3 Inhalte Berufsausbildungsvertrag 1,2,4,5-Beginn/Dauer-Probezeit-Ausbildungsziel-Höhe Vergütung ja 8

4 Fragen, die nicht gestellt werden sollten 2,3,4,5Fragen zur ReligionGewerkschaftvorbestraftverheiratet:nur fragen zu der eigentlichen Tätigkeit sind erlaubt ja 6

5 Arbeitsverträge 3, Einzelverträge günstiger ja 3

6 Inhalte Arbeitsverträge 4,5gültig , auch wenn bei befristeten Verträgen keinen Urlaubsregelung vorkommtEntgelt , höher als im Tarifvertrag ja 4

7 besonderer Kündigungsschutz 02,06,07,08Schwerbehinderte,Auszubildende,Betriebsratmitglieder,Schwangere ja 8

8 K-Fristen 15.07.0331.01.0431.10.03 ja 6

9a) + B) Entgeltberechnung a) Krankenkasseb) € 630;- ja 6

10 Sicherheitsunterweisungen EinstellungBereichswechseleinmal im Jahr ja 6

11 Warnzeichen 4 1 8 3 7 6 2 5 ja 8

12 TCO 99 ?,?,?kein FCKW15 Watt, 5 WattRecycling beim Hersteller halb 4/6

13 Nachfragekurve 4Menge & Preise zurückgegangen ja 4

14 Rentabilität 2Gewinn zum Kapitaleinsatz ja 3

15 erwerbswirtschaftliche Unternehmen 1,2,3 ja 6

16 Fusion 1,2Rationalisierung, Finanzierungsmöglichkeiten ja 4

17 HR 3jeder darf einsehen ja 3

18 GMBH 1,4Stammkapital 25000 €Gründung Einzelfirma nein 0

19 Käufermarkt 4 Hohe Preise , lange Wartezeiten ja 3

20 Minimalprinzip 4Netzwerkkarten günstig einkaufen ja 3

Geschrieben

Was sollen das für Ergebnisse sein? Richtige? Wenn ja, woher? Oder meinst du dass die richtig sind?

Weil: bei 2 wars glaub ich, Pflichten des Auszubildenden. Nicht alle Azubis müssen dem Schulunterricht beiwohnen, oder irre ich mich da? Somit wäre der fehlende Punkt die Lohnsteuerkarte. Zumindest hab ich es so gesehen

Geschrieben

ich habe auch die aufgabe so verstanden das die pflichten eines azubis gefragt waren und das sind berichtsheft und berufschule...

eine lohnsteuerkarte muss ja jeder arbeitnehmer abgeben... oder?

Geschrieben

Woher sollte denn bitteschön irgendjemand schon die richtigen Lösungen her haben???

Aufgabe 2:

Welche der folgenden Pflichten muss jede/r Auszubildende erfüllen?

ich habe auch Berichtsheft führen und Berufsschule angekreuzt, aber zur BS nur minderjährige müssen

Gruß Kain

Geschrieben

bei dieser aufgabe kommt es echt drauf an, was sich der ausschuss dabei gedacht hat. ich finde, man müsste da beides zählen lassen, weil ie formulierung so nicht eindeutig genug ist. es ist echt auslegungssache.

Geschrieben

Sagt mal, ich habe bei der Aufgabe bei der man den Kündigungstermin errechnen muss 30. Januar 2003 geschrieben statt 31. Januar 2003. Wird das auch als richtig gezählt? Bin irgendwie beim Knöchelzählen durcheinander gekommen. :D

Geschrieben

es gab 9 punkte auf die austrittsdatumaufgabe, also pro stelle (tag, monat, jahr) einen nehm ich mal stark an.. von daher haste halt nur 6 bzw. 7 punkte anstatt 9 :)

Geschrieben
Original geschrieben von BMAS

Sagt mal, ich habe bei der Aufgabe bei der man den Kündigungstermin errechnen muss 30. Januar 2003 geschrieben statt 31. Januar 2003. Wird das auch als richtig gezählt? Bin irgendwie beim Knöchelzählen durcheinander gekommen. :D

du hast wirklich 30. Januar 2003 gemeint und nicht den 30. Januar 2004??

Geschrieben

Rechnet die IOHK nicht eigentlich mit 30 Tagen in einem Monat???

Also ich weiß noch das uns unser lehrer mal drauf hingewiesen hat das die mit 30 Tagen rechnen. Ist zwar dumm aber naja ist halt die IHK. Für die sind auch 1000 KB 1 MB aber naja bekommt man halt nicht alle punkte.

Geschrieben

nochmal zur aufgabe 4:

hab hier was gefunden, steht alles drin.

ich könnt mir gut vorstellen, dass die ihl die frage nicht wertet.

http://www.ra-kassing.de/download/BEWERB.DOC

Nach was darf der Arbeitgeber nicht fragen:

Religion:

Wer an was glaubt oder auch nicht - das geht grundsätzlich niemanden etwas an. Etwas Anderes gilt nur, wenn der Glaube im auszuübenden Beruf eine Rolle spielt. ...

Personenstand:

Ob jemand heiraten will, schon ver-heiratet ist oder in nichtehelicher Gemeinschaft mit seinem Goldfisch lebt, ist seine Privatsache. Danach darf der Chef nicht fragen. ...

Gewerkschaft:

Ob der neue Arbeitnehmer in der Ge-werkschaft ist oder nicht, geht den Chef grundsätzlich nichts an. Nach-dem er ohnehin alle Arbeitnehmer gleichbehandeln muß, muß er jedem den Tariflohn zahlen, egal ob Tarif-partner oder nicht. Außerdem garan-tiert das Grundgesetz jedem die Koa-litionsfreiheit - und die wäre nicht mehr gewährleistet, wenn die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit gestattet wäre und Gewerkschafter dann zunehmend von Jobs ausge-schlossen würden.

Vorstrafen:

Nach Vorstrafen darf der Chef fragen - aber nur nach einschlägigen, also solchen, aus denen sich ein Verhalten ergibt, das für den Job schädlich sein könnte.

Der Kraftfahrer muß auf die Frage nach Vorstrafen also Auskunft über Verkehrsdelikte, nicht aber über sei-nen letzten Bankraub geben, der Kas-sierer muß die Wahrheit über seine Vermögensdelikte sagen (Diebstahl, Betrug etc.), darf aber seine Trun-kenheitsfahrten und Wirtshausschlä-gereien verschweigen.

Wo muss der AN nicht die wahrheit sagen:

Vorstrafen:

Über Vorstrafen muß der Arbeitneh-mer Auskunft geben, wenn Sie ein-schlägig sind. Über laufende Ermitt-lungen darf er jedoch schweigen, auch wenn sie einschlägig sind, ArbG Münster, 3 Ca 1459/92

mehr steht jetzt auch nicht drin, also man könnte bei der IHK durchaus einspruch einlegen, da die fragestellung nicht eindeutig war.

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