tatanka Geschrieben 14. Mai 2003 Geschrieben 14. Mai 2003 Hi, könnte jemand die Ergebnisse von WISO posten, wo er glaubt das sie richtig sind. Und könnte mir jemand den WISO Teil schicken? Hab meinen Gestern weggeschmissen nachdem eine Banane darüber zerlaufen ist. gons@gmx.de Thx p.s. Ich geh mal davon aus das ihr auch den WISO teil mitnehmen durftet Zitieren
Corgan Geschrieben 14. Mai 2003 Geschrieben 14. Mai 2003 Nr Aufgabe Lösung richtig Punkte 1 Aussagen B-Bildung 1,5 – Kündigung wenn man andere Ausbildung anfängt- Zeugnispflicht Ausbilder ja 4 2 Pflichten Auszubildender 2,5 Berichtsheft führen,Berufschule gehen ja (??? Lohnsteuerkarte) 2 3 Inhalte Berufsausbildungsvertrag 1,2,4,5-Beginn/Dauer-Probezeit-Ausbildungsziel-Höhe Vergütung ja 8 4 Fragen, die nicht gestellt werden sollten 2,3,4,5Fragen zur ReligionGewerkschaftvorbestraftverheiratet:nur fragen zu der eigentlichen Tätigkeit sind erlaubt ja 6 5 Arbeitsverträge 3, Einzelverträge günstiger ja 3 6 Inhalte Arbeitsverträge 4,5gültig , auch wenn bei befristeten Verträgen keinen Urlaubsregelung vorkommtEntgelt , höher als im Tarifvertrag ja 4 7 besonderer Kündigungsschutz 02,06,07,08Schwerbehinderte,Auszubildende,Betriebsratmitglieder,Schwangere ja 8 8 K-Fristen 15.07.0331.01.0431.10.03 ja 6 9a) + Entgeltberechnung a) Krankenkasseb) € 630;- ja 6 10 Sicherheitsunterweisungen EinstellungBereichswechseleinmal im Jahr ja 6 11 Warnzeichen 4 1 8 3 7 6 2 5 ja 8 12 TCO 99 ?,?,?kein FCKW15 Watt, 5 WattRecycling beim Hersteller halb 4/6 13 Nachfragekurve 4Menge & Preise zurückgegangen ja 4 14 Rentabilität 2Gewinn zum Kapitaleinsatz ja 3 15 erwerbswirtschaftliche Unternehmen 1,2,3 ja 6 16 Fusion 1,2Rationalisierung, Finanzierungsmöglichkeiten ja 4 17 HR 3jeder darf einsehen ja 3 18 GMBH 1,4Stammkapital 25000 €Gründung Einzelfirma nein 0 19 Käufermarkt 4 Hohe Preise , lange Wartezeiten ja 3 20 Minimalprinzip 4Netzwerkkarten günstig einkaufen ja 3 Zitieren
Doesel Geschrieben 14. Mai 2003 Geschrieben 14. Mai 2003 Was sollen das für Ergebnisse sein? Richtige? Wenn ja, woher? Oder meinst du dass die richtig sind? Weil: bei 2 wars glaub ich, Pflichten des Auszubildenden. Nicht alle Azubis müssen dem Schulunterricht beiwohnen, oder irre ich mich da? Somit wäre der fehlende Punkt die Lohnsteuerkarte. Zumindest hab ich es so gesehen Zitieren
Troll Geschrieben 14. Mai 2003 Geschrieben 14. Mai 2003 ich habe auch die aufgabe so verstanden das die pflichten eines azubis gefragt waren und das sind berichtsheft und berufschule... eine lohnsteuerkarte muss ja jeder arbeitnehmer abgeben... oder? Zitieren
Kain Geschrieben 14. Mai 2003 Geschrieben 14. Mai 2003 Woher sollte denn bitteschön irgendjemand schon die richtigen Lösungen her haben??? Aufgabe 2: Welche der folgenden Pflichten muss jede/r Auszubildende erfüllen? ich habe auch Berichtsheft führen und Berufsschule angekreuzt, aber zur BS nur minderjährige müssen Gruß Kain Zitieren
Muadibb Geschrieben 14. Mai 2003 Geschrieben 14. Mai 2003 bei dieser aufgabe kommt es echt drauf an, was sich der ausschuss dabei gedacht hat. ich finde, man müsste da beides zählen lassen, weil ie formulierung so nicht eindeutig genug ist. es ist echt auslegungssache. Zitieren
Phantom der Oper Geschrieben 14. Mai 2003 Geschrieben 14. Mai 2003 Hat man das nicht mittlerweile geändert? Zitieren
Grubi Geschrieben 14. Mai 2003 Geschrieben 14. Mai 2003 http://dlib-pr.mpier.mpg.de/mfer-cgi/kleioc/0010MFER/exec/bigpage/%2290043_00000009%22 http://www.datenschutz.rlp.de/download/lfdheft1/C3_3.htm <-- §9 Zitieren
Lights@ver Geschrieben 14. Mai 2003 Geschrieben 14. Mai 2003 da darf jeder reinsehen...haben wir in sozi vor 2 wochen noch behandelt Zitieren
Lights@ver Geschrieben 14. Mai 2003 Geschrieben 14. Mai 2003 Original geschrieben von Grubi http://www.datenschutz.rlp.de/download/lfdheft1/C3_3.htm <-- §9 um genau zu sein, §9 Absatz 1 Zitieren
Corgan Geschrieben 14. Mai 2003 Geschrieben 14. Mai 2003 wir haben uns die fragen aufgeschrieben und sind die mit unserem WISO Lehrer zu den Antworten gekommen. Und Einsicht nehmen darf JEDER ! Zitieren
BMAS Geschrieben 16. Mai 2003 Geschrieben 16. Mai 2003 Sagt mal, ich habe bei der Aufgabe bei der man den Kündigungstermin errechnen muss 30. Januar 2003 geschrieben statt 31. Januar 2003. Wird das auch als richtig gezählt? Bin irgendwie beim Knöchelzählen durcheinander gekommen. Zitieren
Bombay Geschrieben 17. Mai 2003 Geschrieben 17. Mai 2003 es gab 9 punkte auf die austrittsdatumaufgabe, also pro stelle (tag, monat, jahr) einen nehm ich mal stark an.. von daher haste halt nur 6 bzw. 7 punkte anstatt 9 Zitieren
Senethroth Geschrieben 17. Mai 2003 Geschrieben 17. Mai 2003 Original geschrieben von BMAS Sagt mal, ich habe bei der Aufgabe bei der man den Kündigungstermin errechnen muss 30. Januar 2003 geschrieben statt 31. Januar 2003. Wird das auch als richtig gezählt? Bin irgendwie beim Knöchelzählen durcheinander gekommen. du hast wirklich 30. Januar 2003 gemeint und nicht den 30. Januar 2004?? Zitieren
BMAS Geschrieben 17. Mai 2003 Geschrieben 17. Mai 2003 Nein, so ein Mist! Ich habe 30.Januar 2004 statt 31 Januar 2004 geschrieben. Sorry. Zitieren
White_Virus Geschrieben 19. Mai 2003 Geschrieben 19. Mai 2003 Rechnet die IOHK nicht eigentlich mit 30 Tagen in einem Monat??? Also ich weiß noch das uns unser lehrer mal drauf hingewiesen hat das die mit 30 Tagen rechnen. Ist zwar dumm aber naja ist halt die IHK. Für die sind auch 1000 KB 1 MB aber naja bekommt man halt nicht alle punkte. Zitieren
Grubi Geschrieben 19. Mai 2003 Geschrieben 19. Mai 2003 nochmal zur aufgabe 4: hab hier was gefunden, steht alles drin. ich könnt mir gut vorstellen, dass die ihl die frage nicht wertet. http://www.ra-kassing.de/download/BEWERB.DOC Nach was darf der Arbeitgeber nicht fragen: Religion: Wer an was glaubt oder auch nicht - das geht grundsätzlich niemanden etwas an. Etwas Anderes gilt nur, wenn der Glaube im auszuübenden Beruf eine Rolle spielt. ... Personenstand: Ob jemand heiraten will, schon ver-heiratet ist oder in nichtehelicher Gemeinschaft mit seinem Goldfisch lebt, ist seine Privatsache. Danach darf der Chef nicht fragen. ... Gewerkschaft: Ob der neue Arbeitnehmer in der Ge-werkschaft ist oder nicht, geht den Chef grundsätzlich nichts an. Nach-dem er ohnehin alle Arbeitnehmer gleichbehandeln muß, muß er jedem den Tariflohn zahlen, egal ob Tarif-partner oder nicht. Außerdem garan-tiert das Grundgesetz jedem die Koa-litionsfreiheit - und die wäre nicht mehr gewährleistet, wenn die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit gestattet wäre und Gewerkschafter dann zunehmend von Jobs ausge-schlossen würden. Vorstrafen: Nach Vorstrafen darf der Chef fragen - aber nur nach einschlägigen, also solchen, aus denen sich ein Verhalten ergibt, das für den Job schädlich sein könnte. Der Kraftfahrer muß auf die Frage nach Vorstrafen also Auskunft über Verkehrsdelikte, nicht aber über sei-nen letzten Bankraub geben, der Kas-sierer muß die Wahrheit über seine Vermögensdelikte sagen (Diebstahl, Betrug etc.), darf aber seine Trun-kenheitsfahrten und Wirtshausschlä-gereien verschweigen. Wo muss der AN nicht die wahrheit sagen: Vorstrafen: Über Vorstrafen muß der Arbeitneh-mer Auskunft geben, wenn Sie ein-schlägig sind. Über laufende Ermitt-lungen darf er jedoch schweigen, auch wenn sie einschlägig sind, ArbG Münster, 3 Ca 1459/92 mehr steht jetzt auch nicht drin, also man könnte bei der IHK durchaus einspruch einlegen, da die fragestellung nicht eindeutig war. Zitieren
Grubi Geschrieben 19. Mai 2003 Geschrieben 19. Mai 2003 mit 30 tagen wird in der buchhaltung usw gerechnet, nicht aber in der personalabteilung, gerade bei kündigungen Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.