kermIT_the_frog Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 Hallo alle zusammen! Wie ich heute leider vernommen habe, sollen die Tabellenbücher nun doch nicht für die gesamte Prüfung zugelassen sein, sondern nur für die GH1 und 2. Im WISO-Teil sind die Bücher in NRW anscheinend verboten. Da ich diese Info gerade erst bekommen habe (16:55 Uhr) konnte ich natürlich keinen mehr bei der IHK erreichen. Aber ein Leidensgenosse hat heute diese Aussage telefonisch von der IHK erhalten. Bitte schreibt schnellstens, wenn Ihr gleiche Infos habt. Sollten die Tabellenbücher bei Euch doch in allen 3 Teilen erlaubt sein, schreibt bitte Euren Kammerbezirk bzw. Euer Bundesland mit in Eure Info. Verbieten können die es eh´ nicht mehr in allen Bezirken, wenn´s nicht ech schon verboten ist. Also ich warte gespannt auch Eure Nachrichten! kermIT_the_frog P.S.: Wie die IHK mit uns umspringt finde ich langsam echt nicht mehr witzig, vor 2 Tagen hatte man uns erst das Westermann Tabellenbuch offiziell (aber nur mündlich) erlaubt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 Hallo zusammen, die Benutzung eines Tabellenbuchs war von Anfang an auf die GA I und II beschraenkt. (Schreiben der IHK-Essen vom 10.9.2000!) Euer Uli ------------------ Uli's Prüfungspages ... die Seite mit den Prüfungshinweisen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kermIT_the_frog Geschrieben 16. November 2000 Autor Teilen Geschrieben 16. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Uli Luethen: Hallo zusammen, die Benutzung eines Tabellenbuchs war von Anfang an auf die GA I und II beschraenkt. (Schreiben der IHK-Essen vom 10.9.2000!) Euer Uli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
n0NAMe Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 Hiho ! Bei meiner "Einladung" zur Abschlußprüfung steht auch nur sinngemäß "Es darf bei der Prüfung ein Tabellenbuch benutzt werden" ! Und dies wiederum heißt für mich UNEINGESCHRÄNKT, sonst muß man mir VORHER sowas sagen !!! Gruß n0NAMe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
echo Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 ola... tja wer lesen kann ist klar im vorteil, ich darf aus der einladung der IHK zitieren: <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>...Neben dem Tachenrechner ist zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgabe I und II bei den IT-Berufen auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sauga Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 IHK München schreibt folgendes in der Einladung: Neben dem Taschenrechner ist zur Bearbeitung der GA1 + GA2 bei den IT-Berufen EIN Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Hierbei gibt es keine Beschränkung auf eines oder wenige Standardwerke bestimmter Verlage und Autoren. CU sauga [Dieser Beitrag wurde von sauga am 16. November 2000 editiert.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sachse Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 ...laut der IHK Sachsen kann ich zugelassene Tabellenbücher mitnehmen - das heißt Westermann und Friedrich - wurde korrigiert - nicht nur EINS - also so wie bei "sauga" ! Gruß Sachse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kermIT_the_frog Geschrieben 16. November 2000 Autor Teilen Geschrieben 16. November 2000 Hi nONAMe! Es wäre nett wenn Du noch sagen könntest aus welcher Region Du kommst! Dann kann ich der IHK wenigstens sagen, daß es in einigen Bereichen anscheinend keine Einschränkung bei der Benutzung der Tabellenbücher gab. Mir geht´s ja auch nicht darum, daß wir die nicht benutzen dürfen, oder daß mich das jetzt evtl. 2 Punkte kostet, sondern darum daß es unmöglich ist bei diesem Informationsmanagement überhaup eine gescheite Prüfungsvorbereitung zu machen. Mir geht es ums Prinzip. Wir werden über zig Geschäftsprozesse etc. geprüft und die IHK kann noch nicht mal eine klare und einheitliche Linie mitteilen. Bis denne! kermIT_the_frog P.S.: An echo: Was soll das heißen: "Wer lesen kann ist klar im Vorteil???? Bei uns stand da nichts von einer Enschränkung! Da stand: "Als Hilfsmittel zur PRÜFUNG sind ein netzunabhängiger Taschenrechner und ein Tabellenbuch zugelassen." Ich bin nicht blind sondern ärgere mich über unterschiedliche Schreiben der IHK! kermIT_the_frog Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sachse Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 ...das ganze ist doch nur höhere politik - wieso können einige Bundesländer ihre eigene prüfung machen und wir nicht ? Wieso können einige mehr als ein tabellenbuch benutzen ? Wieso ist das jedes Jahr so eine beschissene Prüfung die nichts mit dem Berufsbild zu tun hat ? Wieso werden hunderte von Informatikern gesucht und uns werden Steine in den weg gelegt ! Fragen über Fragen - bist du durchgefallen fragt keine Sau danach - aber das ist Politik im deutschen rechtsstaat - in anderen Ländern läuft das anders ! Gruß Sachse [Dieser Beitrag wurde von Sachse am 16. November 2000 editiert.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cathrin Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 Hallo Ihr Lieben, schreibe heute das erste Mal,möchte mich nur dem "Sachse" anschließen. In Sachsen gibt es keine Beschränkung auf GH1 und GH2, sondern die Bücher sind für die ganze Prüfung zugelassen. Kümmert euch noch mal ob ihr das vielleicht falsch gelesen habt. Gruß an alle die es interessiert Eure Cathrin [Dieser Beitrag wurde von Cathrin am 16. November 2000 editiert.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sachse Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 ...dem gibts nichts mehr hizuzufügen - so ises einfach ! Gruß Sachse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thunderabbit Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 hallo Sachse, da hast Du sauga falsch verstanden. bei uns in münchen darf auch nur EIN tabellenbuch benutzt werden ("Ausgenommen hiervon ist nur der seltene Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und dieses separat zur Prüfung mitgeführt wird"[o-ton]). es gibt bei diesem EINEM Tabellenbuch keine Beschränkung auf eines oder wenige usw... soll heissen man kann frei wählen welches tabellenbuch man mitnimmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kreisler Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 An alle Pappnasen, die meinen, IHRE Meinung sei die einzig wahre und richtige: (sorry, dass ich mal ungehalten werden muss) 1. Es gibt unterschiedliche Prüfungen (bw [und bayern und hamburg?] gegen den rest deutschlands 2. Es gibt große Unterschiede in der Sprachregelung (z.B. bei der Einladung zur Prüfung etc.) von Bundesland zu Bundesland. 3. Es gibt große Unterschiede in der Sprachregelung (z.B. bei der Einladung zur Prüfung etc.) von IHK zu IHK 4. Es gibt Unterschiede in Sachen erlaubte Bücher von IHK zu IHK. 5. Wer viel fragt, kriegt viele Antworten 6. Wer viel dumm fragt, kriegt viele dumme Antworten. 7. Wer viel fragt, was keiner gefragt werden will, kriegt viele Antworten, die er eigentlich nicht hoeren will. --> Haetten manche Spezialisten einfach die Sabbel gehalten, als immerzu bei den IHKn nachzufragen, ob den das Buch x tatsaechlich erlaubt ist, haetten wir jetzt weniger probleme. buenos noches kreisler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thunderabbit Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 ...und in münchen steht in der einladung klipp und klar das das buch nur für die gha 1+2 verwendet werden darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
echo Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von kermIT_the_frog: P.S.: An echo: Was soll das heißen: "Wer lesen kann ist klar im Vorteil???? Bei uns stand da nichts von einer Enschränkung! Da stand: "Als Hilfsmittel zur PRÜFUNG sind ein netzunabhängiger Taschenrechner und ein Tabellenbuch zugelassen." Ich bin nicht blind sondern ärgere mich über unterschiedliche Schreiben der IHK! kermIT_the_frog Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
echo Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von kreisler: ...Wer viel fragt, was keiner gefragt werden will, kriegt viele Antworten, die er eigentlich nicht hoeren will... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sachse Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 ...glaub ich nicht oder willst du behaubten das es hier mit rechten dingen zugeht - es gibt zwei Varianten: 1. ..man hält seinen Mund bzw. sappelt nicht rum und macht alles mit oder 2. .. man macht mal den Mund auf !!! Wenn du meinst, das ich hier rumsappel, dann halt deinen Mund und mach den scheiss der IHK mit. Hätten bei der Sommerprüfung nicht alle den mund aufgemacht - wäre die IHk nicht umgefallen und hätte aus 2 drittel durchfaller 2 drittel bestanden gemacht !!! Gruß Sachse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
echo Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sachse: Wenn du meinst, das ich hier rumsappel, dann halt deinen Mund und mach den scheiss der IHK mit. Hätten bei der Sommerprüfung nicht alle den mund aufgemacht - wäre die IHk nicht umgefallen und hätte aus 2 drittel durchfaller 2 drittel bestanden gemacht !!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sachse Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 ...galt Kreisler - sorry ! Gruß Sachse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FlipDaMusic Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 Seid Ihr bald ma fertig ? Es gibt Unterschiede! OK ! Aber was soll das denn nu schon wieder hier ??? Du kannst den Westermann sowieso nur "vernünftig" in G1+2 einsetzen. Und wartet erst ma ab, ob die Prüfung genauso wird wie die alten, oder ob die IHK da was eingebaut hat. Greetz FlipDaMusic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kreisler Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 @ sachse und andere Schade, dass ich missverstanden worden bin. Ich gehe davon aus, das VOR dem Eingang der Einladungsschreiben bereits bei vielen IHKn verlautet ist, dass Tabellenbücher benutzt werden dürfen. An dieser Stelle war (jedenfalls bei uns) noch keine Unterscheidung zwischen westermann, gehlen und was es sonst so gibt. ganz zu schweigen von gaI + II und dem wiso teil. Daraufhin, anstatt sich zu freuen, haben anscheinend einige viele zeitgenossen dumm bei den ihkn nachgefragt, und die mit der nase drauf gestuppst, dass sie ja vielleicht das eine oder andere noch verbieten könnten... Leider schliessen sich die ihkn nicht ueberregional hinsichtlich positiver dinge zusammen. meistens verbieten sie nur dinge ueberregional, erlauben duerfen nur die einzelnen bezirke hinter vorgehaltener hand ("...das war schon vor 30 Jahren so Prüfungsordnung, das bleibt auch so...") OK? euer kreisler [Dieser Beitrag wurde von kreisler am 19. November 2000 editiert.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
echo Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 ...seh ich aber ähnlich - wir müssen da durch und wie's ausgeht wird sich zeigen und wenns nicht klappen sollte geht die welt auch nicht unter. mittlerweile sind wir eh soweit, das die prüfung in der praxis nicht als das maß der dinge gehandelt wird. die leute in den firmen haben zuviele schlechte erfahrungen gemacht und ich habe kein problem damit eine nicht bestandene prüfung bei einem einstellungsgespräch zu vertreten. und da dank ich der IHK, weil nicht nur wir wissen über prüfungsschwerpunkte und deren praxisrelevanten schwerpunkte - nichts destotrotz will ich den wisch haben, auch wenn's einer mehr ist den ich mir übers bett nageln kann. nur allein mein wille und meine motivation wird mich weiterbringen - und das mit oder ohne den abschluss... alo echo... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kreisler Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 und ob ich bestehe oder gut bestehe, das ist mir keinesfalls egal. ich hab schon den ehrgeiz, wenigstens eine gesamt-2 zu bekommen, besser eine 1. auch wenn ich meine stelle (unabhängig von der note) sicher hab. es sei denn ich falle durch... aber die naechste stelle hab ich auch schon vertraglich fixiert... [Dieser Beitrag wurde von kreisler am 16. November 2000 editiert.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kermIT_the_frog Geschrieben 16. November 2000 Autor Teilen Geschrieben 16. November 2000 Hallo Ihr alle! Ihr habt ja alle Recht. Mir macht nur eine Sache Probleme! Die IHK rechtfertigt den ZPA mit einer EINHEITLICHEN Prüfung. Bei einer EINHEITLICHEN Prüfung müssen aber auch EINHEITLICHE Regeln zu Grunde gelegt werden. Das ist, wie wir alle lesen können, offensichtlich nicht der Fall. Dann könnte man das gleich so machen wie beim Abi. So würden dann wenigstens Fragen drankommen, von denenn jeder schonmal was in der Schule gehört hat. Was in der Vergangenheit auch nicht immer der Fall war. Mir geht es auch nicht um meine Prüfung, sondern darum, daß ich den nachfolgenden Prüflingen dieses Chaos ersparen will. Und deswegen werde ich meinen Mund aufmachen bis sich etwas ändert. Ich werde die Prüfung schon schaffen, auch mit mehr als 50% das ist kein Problem denke ich... hat bei der ZP auch geklappt. Aber einfacher macht es einem die IHK nicht durch diese mangelhafte Koordination. Ich denke alle die hier in diesem Forum Ihre Beiträge schreiben haben eine ziemlich gute Chance zu bestehen. Sie befassen sich immerhin mit der AP (man hört von Leuten die auch garnichts machen und die nichts interessiert). Ich meine nicht, daß sich hier ein ganzer Berufsstand lächerlich macht, es zeigt nur was passiert wenn ein ZPA keine eindeutige Richtung vorgibt, bzw. die IHK´s sich nicht ordentlich abstimmen. Deswegen können WIR uns doch abstimmen und mal nach Euren Erfahrungen fragen. Wer alles was wir vorgesetzt bekommen so hinnimmt hilft unseren Nachfolgern kein Stück. Egal wie meine Prüfung wird, selbst bei 100% werde ich meinen Betrieb bitten der IHK ein paar Tips für das nächste Mal zu geben, damit sowas nicht noch einmal vorkommt. kermIT_the_frog P.S.: Was heißt "Daraufhin, anstatt sich zu freuen, haben anscheinend einige viele zeitgenossen dumm bei den ihkn nachgefragt, und die mit der nase drauf gestuppst, dass sie ja vielleicht das eine oder andere noch verbieten könnten..." Die Folge wäre ein Schmiss ins kalte Wasser gewesen, die Entscheidung war einheitlich, wir hätten es unter Umständen nur erst Montag in der Prüfung erfahren... und da ist dann keine Zeit mehr zu diskutieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 Leute, Leute, was ist hier nur los? Hängt Euer Bestehen der Prüfung denn nur davon ab, ob und bei welchen Aufgaben ihr ein Tabellenbuch benutzen dürft? Traut Ihr Euch so wenig zu? Ich glaube kaum, daß Ihr es darauf anlegen werdet die Zeit in der Prüfung damit zuzubringen in einem Tabellenbuch nach der richtigen Antwort zu suchen. Habt doch ein bißchen mehr Vertrauen an Euren Verstand und Euer Wissen. Man kann das auch ohne Tabellenbuch schaffen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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