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Urlaubsregelung


Slayer8

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen!

Ich habe mal eine Frage bzgl. der Urlaubsregelung. MUSS mein Arbeitgeber mir

Urlaub geben, wann ich möchte oder wann er möchte? Ich denke das beste wäre

eine Alternative?!?

Es besteht folgendes Problem, ich habe noch 10 Urlaubstage und da ich nicht

übernommen werde, würde ich die gerne bis Juni abgebaut haben (Ende Juni

Anfang Juli wäre ich mit bestehen der mündlichen Prüfung kein Azubi mehr).

Die letzte Juni Woche kann ich also keinen Urlaub nehmen, da hier die Prüfung

statt findet, die Woche davor möchte ich gerne mit lernen verbringen.

Jetzt sieht das ganze so aus, das ich die 8 Tage in den ersten beiden

Juni Wochen nehmen müsste, da es keinen weiteren freien Termin gibt.

Doch dies verweigert mir mein Arbeitgeber, mit der Begründung dass schon

andere Urlaub hätten und das Büro besetzt sein müsse.

Ich finde es nicht ganz richtig das ich immer der *rsch für alles sein soll.

Ich habe bereits Winter und Osterferien keinen Urlaub bekommen, mit der

Begründung das andere Urlaub haben und ich das Büro "hüten" müsse.

Nun da es auf's Ende zugeht würden die 8 Tage theoretisch verfallen,

wen ich die nicht genehmigt bekomme, oder? Auszahlen lassen will ich

sie mir nicht unbedingt, dies würde mein Arbeitgebe auch nicht wollen.

Men letzter längerer Urlaub war im Sommer 2002 und ich benötige,

vor allem nach dem ganzen Prüfungsstress dingend welchen!

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hm wie das allgemein vorgegeben ist weiß ich nicht, aber ich kann mir eigentlich immer urlaub nehmen wenn ich möchte, es sei denn es ist etwas ganz dringendes, für dir Abschlussprüfung habe ich sogar extra Sonderurlaub bekommen.

Kenne das auch von Kollegen so, dass die ihren Urlaub nehmen dürfen wenn sie ihn brauchen.

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Bundesurlaubsgesetz (BUrlG )

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

(...)

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

§ 13 Unabdingbarkeit

(1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen diesen die Anwendung der einschlägigen tariflichen Urlaubsregelung vereinbart ist. Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

(...)

Wenn Du Glück hast, hast Du noch bessere Konditionen durch einen Tarifvertrag. (siehe § 13 (1) )

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normalerweise steht dir der Urlaub zu. Allerdings können sie dir den Urlaub an den bestimmten Daten verweigern. Is ja korrekt das einer da sein muss. Dann musst du dich dem fügen.

Aber wenn sie ihn dir nicht auszahlen wollen solltest du ihn auf jeden Fall bekommen (aber an anderen Tagen)

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Ich finde das zwar sch*****, aber falls du nicht frei bekommst dann bist du halt krank. Vor der Prüfung denke ich solltest du dich halt nochmal vorbereiten können.

Cu

Alex

P.S. An alle die jetzt meckern wollen, ich war während meiner Ausbildung noch nie krankgemeldet !

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@bigpac

Das ist - trotz Deiner Abschwächung, dass Du noch nicht krank warst - kein guter Rat.

Schliesslich ist es keine Lösung für das Problem des OT.

Ich finde, er sollte mal mit den Kollegen, die an "seinen" Daten Urlaub haben, reden, ob sie tauschen würden, und ansonsten muss er halt einen anderen Termin finden. Im Normalfall ist es so: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Und jetzt den Urlaub für in drei Wochen zu planen, ist auch etwas kurzfristig.

Peter

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Mittlerweile habe ich doch noch Urlabue bekommen, nach einigen Gesprächen mit meinem Chef.

Krank machen ist für mich kein Thema, Ehrlichkeit oder gar nicht.

Natürlich sollte jemand im Büro sein, doch ich habe mich schon die Weihnachtsferien und Osterferien aufgeopfert!

Den Urlaub kann ich jetzt erst planen, da mein eigentlicher Urlaub im April (trotz zusage) dann doch noch gechancelt wurde (es musste ja jemand im Büro sein ;-) ) und ich diesen absagen musste.

Das grösste Problem ist dabei, das meine Ausbildung im Juni/Juli endet und das die Hochsaison für Urlaub ist und ich danach keinen mehr nehmen kann. Also kommt es zwangsläufig zu Überschneidungen!

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