Zum Inhalt springen

Termin für kläreung der Übernahme nach Ausbildung


MadCro

Empfohlene Beiträge

Der Ausbildungsvertrag endet mit bestehen der mündlichen Prüfung, wenn Du danach noch im Unternehmen beschäftigt wirst - bist Du eingestellt. (Stillschweigende Absichtserklärung oder so ähnlich.)

AFAIK gibt es keinen Termin, bis wann der Betrieb die Entscheidung trifft, höchstens den Termin deiner mündlichen Prüfung, aus oben genanntem Grund.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von palvoelgyi

Dann würde ich mal schnell zum Arbeitsamt rennen und Dich Arbeitssuchend melden.

Denn es gibt ein neues Gesetzt, in dem steht, dass man sich 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit Arbeitssuchend melden muss, sonst bekommt man Abzüge vom Arbeitslosengeld.

Frank

hmmm aj und was wenn man 3 monate vorher das garnicht weiss ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von palvoelgyi

Denn es gibt ein neues Gesetzt, in dem steht, dass man sich 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit Arbeitssuchend melden muss, sonst bekommt man Abzüge vom Arbeitslosengeld.

Bitte keine Angaben der Art ohne Quelle!

§ 37b SGB III tritt im Übrigen, wenn überhaupt, erst zum 01. Juli 2003 in Kraft.

Wortlaut der Änderungen:

§ 37b SGB III Frühzeitige Arbeitssuche

Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden. Im Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.

§ 140 SGB III Minderung wegen verspäteter Meldung

Hat sich der Arbeitslose entgegen § 37b nicht unverzüglich arbeitssuchend gemeldet, so mindert sich das Arbeitslosengeld, das dem Arbeitslosen auf Grund des Anspruchs zusteht, der nach der Pflichtverletzung entstanden ist. Die Minderung beträgt

1. bei einem Bemessungsentgelt bis zu 400 Euro sieben Euro,

2. bei einem Bemessungsentgelt bis zu 700 Euro 35 Euro und

3. bei einem Bemessungsentgelt über 700 Euro 50 Euro

für jeden Tag der verspäteten Meldung. Die Minderung ist auf 30 Tage begrenzt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von jan76

ich erinnere mich dunkel an einen § der besagt, dass der betrieb 2 monate vor ende ausbildung dem auszubildenden mitteilen muss, ob er plant ihn zu übernehmen; oder täusche ich mich da ?

Du täuschst Dich. Ausnahmen bilden nur tarifvertragliche Regelungen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um dann gibts noch Bimeis FAQ: (http://www.bimei.de/faq_04.html)

[4.1] Ausbildungsende

§ 14 BBiG

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung.

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Das hatte ich bei meinem ersten Posting vergessen. -> Quellen :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...