Technician Geschrieben 26. Mai 2003 Teilen Geschrieben 26. Mai 2003 eine - rein theoretische - Frage: Angenommen, die Firma XYZ käme auf die Idee, ihren Azubis eine extrem hohe Ausbildungsvergütung zu zahlen, die viel höher als das Gehalt für Festangestellte ist. Klar, das macht sicherlich keine Firma Aber eben mal angenommen, eine Firma würde das machen... dürften die das überhaupt? Würd mich mal interessieren! Gruß, Technician Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 26. Mai 2003 Teilen Geschrieben 26. Mai 2003 Solange ein Betrieb keinem Verband angeschlossen ist, keinem Tarifvertrag o. ä. unterliegt, kann er nach Nase zahlen, wenn er will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 26. Mai 2003 Teilen Geschrieben 26. Mai 2003 Original geschrieben von bimei Solange ein Betrieb keinem Verband angeschlossen ist, keinem Tarifvertrag o. ä. unterliegt, kann er nach Nase zahlen, wenn er will. Hallo, aber es muss doch eigentlich eine untere Grenze geben oder? Ich meine jetzt wenn der Betrieb extrem wenig zahlt, zum Beispiel 100€. Könnte dann der Auszubildene dagegen angehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MasterC Geschrieben 26. Mai 2003 Teilen Geschrieben 26. Mai 2003 Die Entlohnung kann auch bei Verbundbetrieben über den üblichen Tariflöhnen liegen. Unter Tariflöhnen dürfen Verbundbetriebe nicht einstellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 26. Mai 2003 Teilen Geschrieben 26. Mai 2003 Ja, er kann den Ausbildungsvertrag nicht unterzeichnen. Ein Vertrag kommt doch nicht durch einen Vorschlag (in diesem Fall vom AG) zustande, sondern es müssen beide Partner ihren Willen bekunden. Wenn Du also einen Vertrag bekommst, in dem eine Vergütung von 100 € steht, dann kannst Du entweder sagen, "supi, das mach ich", oder Du lehnst dankend ab und der AG kann ein neues Angebot machen. Das gilt natürlich - wie Bimei gesagt hat - nur, solange keine andere, zwingende Vereinbarung vorliegt (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 26. Mai 2003 Teilen Geschrieben 26. Mai 2003 Sorry, aber die Frage war meines Erachtens nach über ein exorbitant hohes Entgeld. Klar kann sie den zwei- drei-, vielfachen Betrag von der 'normalen' Vergütung zahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 26. Mai 2003 Teilen Geschrieben 26. Mai 2003 Original geschrieben von Darth_Zeus Sorry, aber die Frage war meines Erachtens nach über ein exorbitant hohes Entgeld. Ähm, ja, danke. So hatte auch ich die Frage verstanden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
berksmobil Geschrieben 30. Mai 2003 Teilen Geschrieben 30. Mai 2003 Hi zusammen! Die mindest Ausbildungsvergütung in BRD für alle Berufe ist mal 650 DM gewesen (brutto). Das wird wohl an Euro angepasst worden sein. Ohne Tarifbindung des Betriebes kann er alles bezahlen, was er will >650 DM. Mit Tarifbindung muss er sich an die Tarifverträge halten (mindestens) kann aber natürlich beliebig mehr bezahlen, solange für den AN __nur__ Verbesserungen eintreten im Vgl. zum Tarifvertrag. Bei Verträgen nach der Ausbildung müssen sich tarifgebundene Betriebe an den Tarif halten, aber auch hier sind beliebige Verbesserungen erlaubt. Bei Verträgen nach Ausbildung ohne Tarifbindung kann jeder Betrieb bezahlen was er will, solange nur beiden Seiten der Vertrag auch unterschreiben (bei 100 Euro sehr fragwürdig, gell...) Grüsse, Andy. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 31. Mai 2003 Teilen Geschrieben 31. Mai 2003 Hallo Andy, wo steht/stand das? Bitte den passenden Gesetzestext. Ich kenne genug Azubis (u.a. Friseure, aber auch frühere IT-Kollegen), die diesen Wert nicht erreicht haben?!? Danke Michael (generell ungläubig) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
berksmobil Geschrieben 31. Mai 2003 Teilen Geschrieben 31. Mai 2003 Hallo nochmal! Leider hab ich mich da vertan: Ich hatte diese Zahl von einer Bekannten, die beim Rechtsanwalt arbeitet. Ich hab Sie nochmal angerufen und es hat sich rausgestellt, dass die Zahl für Ihren Beruf ("Anwaltsgehilfin" - wahrscheinlich nicht die offizielle Bezeichnung) gilt, aber nochlange nicht für alle anderen auch. Das hat Sie sich auch von Ihrem Chef bestätigen lassen. Also bleiben als Richtwerte nur die Tarifverträge, so sie zum Tragen kommen oder die "empfohlenen" Durchschnittswerte der IHK, die hier in Aachen zumindest nicht übel sind (damals ca. 1400 DM, 3. LJ) Sorry nochmal. Andy. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Panther Geschrieben 3. Juni 2003 Teilen Geschrieben 3. Juni 2003 der Betrieb darf dir eine beliebig hohe Ausbildungsvergütung bezahlen. Nur nicht beliebig niedrig. Bei uns in der Klasse ist es so das da schwankungen bis zu 200€ in der Vergütung sind, bei Auszubildenden verschiedener Firmen. Nur die Mindestgrenze muss eingehalten werden, alles was besser für den Arbeitnehmer ist ist erlaubt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 3. Juni 2003 Teilen Geschrieben 3. Juni 2003 Hallo Panther, genau das ist ja die Frage: Gibt es eine Mindestvergütung? In meinen Augen Nein! Ausser TV, BV, ... Aber keine gesetzlich geregelte. Ansonsten wäre eine Quelle ganz nett. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Panther Geschrieben 3. Juni 2003 Teilen Geschrieben 3. Juni 2003 Original geschrieben von Technician eine - rein theoretische - Frage: Angenommen, die Firma XYZ käme auf die Idee, ihren Azubis eine extrem hohe Ausbildungsvergütung zu zahlen, die viel höher als das Gehalt für Festangestellte ist. Klar, das macht sicherlich keine Firma Aber eben mal angenommen, eine Firma würde das machen... dürften die das überhaupt? Würd mich mal interessieren! Gruß, Technician Also hat er nicht nach einer Untergrenze gefragt, sondern nur ob eine Firma mehr als üblich, oder mehr als nem Festangestellten zahlen darf. Und das darf sie laut Gesetz (wie ich im WG Unterricht gelernt habe). Die Untergrenze hängt davon ab ob die Firma welcher Tarifgruppe sie angehört oder nicht (kommt auf die Branche der Firma an). Und unter Tarif darf soweit ich weiss nur mit einwilligung des Betriebsrates bezahlt werden, aber das war nicht die Frage des Threaderstellers Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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