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Geschrieben
Original geschrieben von ()--BULLPIT--()

Bin in ca. 4 Wochen fertiger Informatikkaufmann, hoffe ich !!! Bin ich dann auch Ausbilder nach der neuen Regelung ?

Welche neue Regelung meinst du?

AFAIK gelten immer noch folgende Bedingungen:

§76 BBiG Abs. 2

Ausbilden darf wer...

(1) Die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt, wer das vierundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat und 1. die Abschlußprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat, 2. eine Abschlußprüfung an einer deutschen Hochschule, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten deutschen Ingenieurschule oder Höheren Wirtschaftsfachschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist oder 3. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

(2) Der Bundesminister für Wirtschaft kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft nach Anhören des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bestimmen, welche Prüfungen für welche Ausbildungsberufe anerkannt werden.

(3) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann Personen, die den Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht entsprechen, die fachliche Eignung nach Anhören der Industrie- und Handelskammer widerruflich zuerkennen.

Das ist zumindest die fachliche Eignung. Wenn du dich selbständig machst und Azubis einstellen willst gilt noch:

§ 20 BBiG

(1) Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.

(2) Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer 1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder 2. wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.

(3) Fachlich nicht geeignet ist, wer 1. die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse oder 2. die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nicht besitzt.

(4) Wer fachlich nicht geeignet ist oder wer nicht selbst ausbildet, darf Auszubildende nur dann einstellen, wenn er einen Ausbilder bestellt, der persönlich und fachlich für die Berufsausbildung geeignet ist.

Von einer neuen Regelung weiss ich nichts. Da es bei Fachinformatikern keinen Meistertitel gibt, musst du AFAIK noch eine Ausbildereignungsprüfung vor der zuständigen Kammer ablegen.

Gruss, 2-frozen

Geschrieben
Original geschrieben von ()--BULLPIT--()

Bin ich dann auch Ausbilder nach der neuen Regelung ?

Wenn du das hier nachweist, zumindest für die nächsten 5 Jahre.

Ausbilder müssen aber trotzdem ihre persönliche und fachliche Kompetenz bei der Kammer nachweisen.

Was bei einem Berufanfänger ohne Berufsehrfahrung schwierig werden dürfte...

@Slayer

Danke für den Tip:floet::)

Geschrieben

Ausbilder wirst Du doch erst dann, wenn Du von Deinem Betrieb einen Auftrag dazu bekommst. ...wenn ja, dann wäre die Frage zu klären, ob Du auch Ausbilden kannst!

Ich glaube, bei etwas Ehrlichkeit entfällt die Frage, ob Du Ausbilden darfst...;)

:)

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