Slayer8 Geschrieben 30. Mai 2003 Geschrieben 30. Mai 2003 Hallo zusammen! Die Ausbildung endet ja mit dem bestehen der Abschlußprüfung. Es heißt also das ich, sobald ich die Prüfung bestanden habe, keine Stelel mehr habe (ich werde nicht übernommen). Mein Arbeitgeben hat mich nun darauf hingewiesen, das ich den Monat beenden solle. Heißt also, wenn die Prüfung am (z.B.) 09.07.2003 bestanden wird, möchte er, das ich zum Azubigehalt bis Monatsende bleibe. Kann er das verlangen, bzw. darf ich das eingehen? Für mich wäre es ja nur ein rumsitzen und von mir aus würde es in Ordnung gehen, wenn es denn rechtens wäre. Da ich eh nicht übernommen werde, würde man mir jedoch keinen zusätzlichen Vertrag geben und die Frage ist, ob ich z.B. auf dem alten Azubivertrag versichert wäre. Ende Juni zieht die Firma um und es stehen auch körperliche Tätigkeiten an, sollte ich mich dabei verletzen und der Azubi-Vertrag ist ungültig könnte das böse Folgen haben?!? Weiß jemand mehr dazu? Zitieren
jan76 Geschrieben 30. Mai 2003 Geschrieben 30. Mai 2003 §14 BBiG (1): Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. IMHO musst Du also einen neuen Vertrag mit Deinem AG eingehen, es besteht keinerlei Grundlage/Verpflichtung auf Basis des Ausbildungsvertrages weiterzuarbeiten. Natürlich kannst Du mit ihm einen solchen Vertrag vereinbaren, aber das wäre ja ein bisschen viel Aufwand für ein paar Tage/Wochen.. Für mich hat es eher den Anschein, dass er Dich auf die letzten Tage nochmal "missbrauchen" will für den Umzug, ich würde mich da nicht ohne schriftliche Abmachungen darauf einlassen (Du schreibst ja selbst von möglichen Versicherungsproblemen). Zitieren
bimei Geschrieben 30. Mai 2003 Geschrieben 30. Mai 2003 Original geschrieben von Slayer8 Heißt also, wenn die Prüfung am (z.B.) 09.07.2003 bestanden wird, möchte er, das ich zum Azubigehalt bis Monatsende bleibe. Kann er das verlangen, bzw. darf ich das eingehen? Klar kannst Du darauf eingehen, das nennt sich dann auch ohne neuen Vertrag unbefristetes Arbeitsverhältnis. § 17 BBiG Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Das Ausbildungsende ist gesetzlich klar definiert. Die Bedingungen, die Dein Arbeitgeber anstrebt, sind gesetzwidrig. Zitieren
Slayer8 Geschrieben 30. Mai 2003 Autor Geschrieben 30. Mai 2003 Im Klartext, in neuer Vertrag für die Restlaufzeit sollte her? Mal angenommen, die Ausbildung endet am 26.06., dann müsste ich für die verbleibenden zwei Tage einen extra Vertrag machen? So wie ich den §17 verstehe, wäre es eine unbefristete Weiterbeschäftigung. Das könnte ich aus dem Grund schon nicht machen, da ich beim Arbeitsamt anrufen soll und die Arbeitslosigkeit am dem Prüfungsdatum melden muss. Zitieren
AVEN Geschrieben 30. Mai 2003 Geschrieben 30. Mai 2003 Original geschrieben von Slayer8 Im Klartext, in neuer Vertrag für die Restlaufzeit sollte her? Mal angenommen, die Ausbildung endet am 26.06., dann müsste ich für die verbleibenden zwei Tage einen extra Vertrag machen? Da würd ich gar nicht erst drüber nachdenken... die zwei Tage konnte sich dein Arbeitgeben sonstwo hinschmieren, wenn ich du wäre Original geschrieben von Slayer8 So wie ich den §17 verstehe, wäre es eine unbefristete Weiterbeschäftigung. Das könnte ich aus dem Grund schon nicht machen, da ich beim Arbeitsamt anrufen soll und die Arbeitslosigkeit am dem Prüfungsdatum melden muss. Moment, du solltst dich laut deinem Arbeitsgeber arbeitslos melden, aber er will dich dann bis zum Ende des Monats weiter beschäftigen?! Das klingt für mich irgentwie wie Schwarzarbeit, da du dann ja beim Arbeitsamt gemeldet bist. Da hast du nachher noch den Schwarzen Peter am Hals... Also ich würde, wenn du nicht zwingend auf das Geld angewiesen bist, deinem Arbeitgeber die kalte Schulter zeigen... Zitieren
Gast roaxius Geschrieben 30. Mai 2003 Geschrieben 30. Mai 2003 Wenn du dadurch, dass dein Arbeitgeber dich weiterbeschäftigst, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erhälst, wieso willst du dich dann arbeitslos melden??? *KopfSchüttel* Hab ich da jetzt was falsch verstanden oder könntest du nicht einfach so wie es dein Arbeitgeber will, weiter arbeiten und hättest damit quasi ein unbefristetes Arbeitsverhältnis? Zitieren
Slayer8 Geschrieben 30. Mai 2003 Autor Geschrieben 30. Mai 2003 Nein, es ist so das ich mich arbeitslos gemeldet habe da ichdefinitiv nur bis Ausbildungsende übernommen werde. Wenn es jedoch nach meinem Ausbilder geht ist dies am Ende des Monats in dem ich meine Ausbildung mache. Er hat mich also schon für den kompletten Juni (und den bevorstehenden Umzug) verplant. Aus dem Grund habe ich mich bei meinem Zuständigen Arbeitsamt arbeitslos gemeldet, erfuhr aber erst später, das mein Ausbilder mich bis zum Monatsende beschäftigen möchte (und zwar zum Azubi-Vertrag). Zitieren
Slayer8 Geschrieben 30. Mai 2003 Autor Geschrieben 30. Mai 2003 Damit das nochmal deutlich wird, mein AG möchte mich zu Azubikonditionen bis zum Monatsende behalten, quasi den bestehenden Azubi-Vertrag auf das Monatsende ausweiten, so als würde meine Ausbildung zum Monatsende enden. Zitieren
bimei Geschrieben 30. Mai 2003 Geschrieben 30. Mai 2003 Den bestehenden Ausbildungsvertrag kann er nicht verlängern. Lässt Du Dich auf das "Angebot" ein, hast Du rechtlich gesehen mündlich einen Arbeitsvertrag geschlossen, der zu Azubikonditionen bezahlt wird. Aber: Befristete Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform (§ 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)), also passt das schon wieder nicht. Zitieren
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