Schamm Panjar Geschrieben 2. Juni 2003 Teilen Geschrieben 2. Juni 2003 Ein Freund von mir hatte mal vor geraumer Zeit ein Restaurant gepachtet und nebenher eine dazugehörige Homepage aufgezogen. Das Restaurant ist mittlerweile an einen anderen Pächter gewechselt, aber www.Name-des-Restaurants.de wurde nicht verändert. Jetzt hat das Ding schon wieder jemand übernommen und dieser jemand möchte gerne die Domain haben. Da weder mein Kumpel, noch ich über Erfahrungswerte in dieser Richtung verfügen, hier nun ein paar Fragen: Was gibt es da zu beachten? Kann die Domain gekauft werden oder muss sie verkauft, überschrieben oder sonstwas werden? Für wieviel Geld würde eine solche Domain verkauft werden? Müsste die Homepage eingestampft werden, wenn es nicht zum Verkauf kommt und der jetzige Inhaber eine Einstampfung will? Gruß SchammPanjar:marine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FMG Geschrieben 2. Juni 2003 Teilen Geschrieben 2. Juni 2003 Was gibt es da zu beachten? Die Vertragsparteien (bisheriger und zukünftiger Inhaber) müssen sich über einen generellen Inhaberwechsel einig sein. Kann die Domain gekauft werden oder muss sie verkauft, überschrieben oder sonstwas werden? Wie eine Domainüberschreibung einer Domain auf eine andere Person erfolgt, bekommt man am besten über eine Nachfrage beim zuständigen Provider, bei dem die Domain gehostet ist, heraus. Für wieviel Geld würde eine solche Domain verkauft werden? Das kann man nicht pauschal sagen, weil es von verschiedenen Faktoren abhängt (Einprägsamkeit des Namens, Kürze der Domain usw.). - Eine kostenpflichtige Schätzung für einen Domainwert kann bei sedo.de in Auftrag gegeben werden. Müsste die Homepage eingestampft werden, wenn es nicht zum Verkauf kommt und der jetzige Inhaber eine Einstampfung will? Der neue Besitzer des Restaurants kann eine Unterlassungserklärung via Rechtsanwalt aufsetzen lassen, was im Erfolgsfalle einer Domainlöschung gleichkommen würde, der alte Besitzer kann sie aber, solange die Domain ihm gehört, jederzeit selbst löschen! - Ob sie eingestampf werden muss, weiß ich allerdings nicht! Ach ja, es gibt auch noch einen sogenannten Dispute-Antrag - näheres darüber hier Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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