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Geschrieben

Hi,

ist der Tag vor der Prüfung frei?

ich meine is das irgendwo gesetzlich Geregelt?

falls ja, wärs schön wenn mir hier jemand ne Addresse Posten könnt wo des steht

thx

Geschrieben

Meines Wissens nach gibt es eine solche Regel nicht. Weder die Verordnung zur Berufsausbildung noch das Berufsbildungsgesetz schreibt etwas darüber. In irgendeinem Forum (evtl. sogar in diesem) habe ich aber mal gehört, daß diese Regelung nur für minderjährige Prüflinge bestehen soll. Der Poster konnte dies aber nicht durch entsprechende Gesetzestexte bzw. Verordnungen belegen.

Bei einigen Unternehmen ist dies aber so geregelt, daß die Prüflinge den Tag vor der Prüfung frei haben.

Geschrieben

Hi blubbor,

§7 Freistellung, Berufsbildungsgesetz (BBiG):

Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.

§ 10 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):

Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen

1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind,

2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen.

§ 2 JArbSchG

.....

(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.

In einem Satz: Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, ist der Tag vor der Prüfung frei, sonst nicht.

Geschrieben
Original erstellt von bimei:

<STRONG>

In einem Satz: Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, ist der Tag vor der Prüfung frei, sonst nicht.</STRONG>

Ich darf ergänzen? ;)

Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, ist der Tag vor der schriftlichenPrüfung frei

Geht auf jeden Fall aus den von Dir geposteten Gesetzestexten hervor. Oder gilt das für jeden Prüfungstag? Präsentation?

Gruss

Geschrieben
Original erstellt von Beagol:

Geht auf jeden Fall aus den von Dir geposteten Gesetzestexten hervor. Oder gilt das für jeden Prüfungstag? Präsentation?

Schriftlich steht im Gesetzestext, da wird man kaum einen freien Tag vor der mündlichen Prüfung rausholen können, es sei denn man hat einen netten AG. ;)

Aber Beagol, Dich betrifft das sowieso nicht. :D:P *gaga*

Geschrieben

Also meines wissens ist der tag vor der schriftlichen prüfung komplett frei, egal ob man 18 ist oder nich, allerdings ist der tag vor der Präsentation soweit ich weis nicht fei, da musst du arbeiten...

kAuZi

Geschrieben
Original erstellt von kAuZi:

Also meines wissens ist der tag vor der schriftlichen prüfung komplett frei, egal ob man 18 ist oder nich ...

Dann hast Du nun ja Dein Wissen erweitern können und aus dem Gesetzestext (s. o.) gelesen, dass es eben nicht so ist. :D;)

Geschrieben

nun gut, ich akzeptiere mal diesen gesetzestext. Und bin nun im guten gewissen, den letzten tag vor der schriftlichen die schule geschwänzt zu haben.

Obwohl...

unsere Lehrer auch gesagt haben wir hätten frei... *verwirrt ist*

kAuZi

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