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Mündliche Ergänzungsprüfung


CyberDemon

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Jetzt muss ich mal ran,

timmi liegt bestimmt noch Kopf schüttelnd auf dem Boden...

an Irinius und MrNOFX

Wenn Ihr aber schon gar keine Ahnung habt dann lasst das Antworten oder - falls es eine Tatsache ist - nennt eine passende IHK!!!

Was Ihr das sagt trifft zB in München nicht zu!!! Und - davon gehe ich jetzt mal frech aus - in vielen anderen IHKn auch nicht. Es gibt (leider) keine bundesweit einheitliche Regelung für die mündl. Ergänzungsprüfung.

Darum mein Tipp: Bei der zutreffenden IHK anrufen bzw. über BS oder so jemanden suchen, der es bei genau dieser IHK schon hinter sich gebracht hat...

LiGrü

Michael (verzweifelt)

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Michael, Du erweckst etwas den Eindruck, dieses Thema waere IHK-spezifisch. Das ist aber nicht der Fall, weil per bundesweiter Verordnung fuer alle feststeht:

(7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Es ist also festgelegt, wem ein Ermessen zukommt (dem Pruefling und dem PA, nicht aber einer IHK) und welche Bedingungen streng erfuellt sein muessen:

- genau eine oder genau zwei mangelhafte Noten im schriftlichen Pruefungsteil

- EP kann rechnerisch insgesamt noch ein ausreichend bewirken

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Erst einmal danke Uli für die passenden Texte. Das ist mir :floet: natürlich bewusst.

Meine Aussage zielte [Klarstellung an] nur auf den Bereich der Fragetypen und Fragearten. Die IHK München hat hier für alle PAs ein einheitliches Schema entwickelt, das IMO eine optimale Chancengleichheit gewährleistet. Die MEP an sich ist selbstredend bundeseinheitlich (BW?) geregelt. [Klarstellung aus]

LiGrü

Michael

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Original geschrieben von Trouble

Und sagt mal, kann ich einfach sagen über was ich geprüft werden will oder bekomme ich Themen zur Auswahl vorgegeben... oder sogar Themen aus der geschriebenen Prüfung? Thx to all... :confused:

Schau doch einfach mal drei Artikel weiter oben in den von gajUli zitierten Verordnungstext. Dort (vorletzter Satz) ist es eindeutig und unmissverständlich formuliert.

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