CyberDemon Geschrieben 5. Juni 2003 Teilen Geschrieben 5. Juni 2003 Leider muß ich dahin Nun meine Fragen: 1. Wie läuft die ab? 2. Wird ein spezielles Thema vorgegeben, kann ich mir ein Gebiet aussuchen oder wird der komplette IT-Bereich abgefragt? Bin für jede Hilfe dankbar. Bye! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ExAzubi Geschrieben 6. Juni 2003 Teilen Geschrieben 6. Juni 2003 Hi, soweit ich weiß hast du die Wahl als Schwerpunkt zwichen den "Fragen" der GH1 und der "GH2". Dann werden dir anschließend Fragen aus einem der beiden Bereichen gestellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 6. Juni 2003 Teilen Geschrieben 6. Juni 2003 Jetzt muss ich mal ran, timmi liegt bestimmt noch Kopf schüttelnd auf dem Boden... an Irinius und MrNOFX Wenn Ihr aber schon gar keine Ahnung habt dann lasst das Antworten oder - falls es eine Tatsache ist - nennt eine passende IHK!!! Was Ihr das sagt trifft zB in München nicht zu!!! Und - davon gehe ich jetzt mal frech aus - in vielen anderen IHKn auch nicht. Es gibt (leider) keine bundesweit einheitliche Regelung für die mündl. Ergänzungsprüfung. Darum mein Tipp: Bei der zutreffenden IHK anrufen bzw. über BS oder so jemanden suchen, der es bei genau dieser IHK schon hinter sich gebracht hat... LiGrü Michael (verzweifelt) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 7. Juni 2003 Teilen Geschrieben 7. Juni 2003 Michael, Du erweckst etwas den Eindruck, dieses Thema waere IHK-spezifisch. Das ist aber nicht der Fall, weil per bundesweiter Verordnung fuer alle feststeht: (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. Es ist also festgelegt, wem ein Ermessen zukommt (dem Pruefling und dem PA, nicht aber einer IHK) und welche Bedingungen streng erfuellt sein muessen: - genau eine oder genau zwei mangelhafte Noten im schriftlichen Pruefungsteil - EP kann rechnerisch insgesamt noch ein ausreichend bewirken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 7. Juni 2003 Teilen Geschrieben 7. Juni 2003 Erst einmal danke Uli für die passenden Texte. Das ist mir :floet: natürlich bewusst. Meine Aussage zielte [Klarstellung an] nur auf den Bereich der Fragetypen und Fragearten. Die IHK München hat hier für alle PAs ein einheitliches Schema entwickelt, das IMO eine optimale Chancengleichheit gewährleistet. Die MEP an sich ist selbstredend bundeseinheitlich (BW?) geregelt. [Klarstellung aus] LiGrü Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Trouble Geschrieben 10. Juni 2003 Teilen Geschrieben 10. Juni 2003 Und sagt mal, kann ich einfach sagen über was ich geprüft werden will oder bekomme ich Themen zur Auswahl vorgegeben... oder sogar Themen aus der geschriebenen Prüfung? Thx to all... :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crow T. Robot Geschrieben 10. Juni 2003 Teilen Geschrieben 10. Juni 2003 Original geschrieben von Trouble Und sagt mal, kann ich einfach sagen über was ich geprüft werden will oder bekomme ich Themen zur Auswahl vorgegeben... oder sogar Themen aus der geschriebenen Prüfung? Thx to all... :confused: Schau doch einfach mal drei Artikel weiter oben in den von gajUli zitierten Verordnungstext. Dort (vorletzter Satz) ist es eindeutig und unmissverständlich formuliert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.