shad0w Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 Hi, ich hab in 3 wochen praesi und wuerd gerne mal wissen, wie das alles genau ablaeuft. hab leider nicht sonderlich viel informationen zu dem thema bekommen. also zuerst praesi, 15 mins und dann 15 mins fachgespraech ... und danach?? wenn bestanden bin ich ja offiziell fachinformatiker, anwendungsentwicklung, d.h. der ausbildungsvertrag endet am tag der praesentation? wie ist das mit urlaub? ich hab am 02.07. preasentation und noch 3 tage resturlaub, kann ich das so biegen, dass ich vor dem 01.07. fertig bin? danke schonmal Zitieren
Saga Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 Original geschrieben von -leliel- und danach?? Bist Du frei. Bleibst Du bei Deinem Ausbildungsbetrieb? Wenn ja, kannst Du den Urlaub ja dann nehmen. Wenn nein (wonach es sich eher anhört), nimmst Du ihn entweder vorher oder lässt ihn Dir auszahlen. Ich drück Dir die Daumen für die Präsi! Zitieren
shad0w Geschrieben 6. Juni 2003 Autor Geschrieben 6. Juni 2003 ahja, sehr geil ... ich weiss noch nicht, ob ich bei dem betrieb bleibe. bin noch dabei nen 2-monatsvertrag mit meinem chef aus zu handeln, sodass ich bis 01.09. noch ein wenig geld verdiene ... danach ich berufsfachschule angesagt. thanks Zitieren
SYRARE Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 Also wenn Du z.B. am 2.7. die Präsenation hälst und das Fachgespräch hast und Du Dich nach erfolgreichen Abschluss "Fachinformatiker" nennen darfst geht trotzallerdem das Ausbildungsverhältnis noch bis 3.7., d.h. Du musst am nächsten Tag noch in die Arbeit gehen und Deinem Chef sagen, dass Du es geschafft hast. Arbeitslos würdest Du erst am 4.7. werden! :mod: :marine mfg SYRARE Zitieren
Senethroth Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 Original geschrieben von SYRARE Also wenn Du z.B. am 2.7. die Präsenation hälst und das Fachgespräch hast und Du Dich nach erfolgreichen Abschluss "Fachinformatiker" nennen darfst geht trotzallerdem das Ausbildungsverhältnis noch bis 3.7., d.h. Du musst am nächsten Tag noch in die Arbeit gehen und Deinem Chef sagen, dass Du es geschafft hast. Arbeitslos würdest Du erst am 4.7. werden! :mod: :marine mfg SYRARE das ausbildungsverhältnis endet mit bestehen der prüfung, also direkt nach der bekanntgabe der noten nach dem fachgespräch kann ja sein, dass das in deinem betrieb zwecks einer kleinen feier und aushändigung des zeugnisses im einverständnis der azubis so geregelt ist. aber allgemein ist das nicht Zitieren
Lights@ver Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 mein ausbildungsverhältnis endet zum 11.7. bis dahin muss ich also noch die projektverteidigung machen... bei anfrage na der ihk wurde mir gesagt das sie die prüfungsergebnisse der schriftl. prüfung erst mitte oder ende august rausgeben. ist das rechtens was die IHK macht? ich mein das kanns doch wohl nicht sein das ich praktisch mit fertiger ausbildung noch nicht weiss ob bestanden oder nicht...so kann ich mich ja nichtmal bewerben sondern darf 1 monat arbeitslos rumsitzen un auf die ergebnisse warten. Zitieren
MadCro Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 Original geschrieben von Lights@ver bei anfrage na der ihk wurde mir gesagt das sie die prüfungsergebnisse der schriftl. prüfung erst mitte oder ende august rausgeben. also das kann ich mal garnicht glauben, :confused: es ist doch so das man an dem tag an dem man die präsi. hat, die Zeugnisse und damit auch die Prüfungsergebnisse der Schrifltichen, bekommt Zitieren
hmaas Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 Original geschrieben von Lights@ver bei anfrage na der ihk wurde mir gesagt das sie die prüfungsergebnisse der schriftl. prüfung erst mitte oder ende august rausgeben. Bezog sich das evtl. auf ein Zeugnis / Facharbeiterbrief? Ich kenne es so, das du direkt nach der Mündlichen, ein einfaches Schreiben bekommst, wo alle Noten drauf stehen und du dann später noch ein "schönes" Schriftstück bekommst, wo alles noch mal drauf steht. So denn Pönk Zitieren
DefJamz Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 bei mir war es so das ich direkt nach dem fachgespräch ein wisch in die hand gedrückt bekommen habe wo halt draufstand das ich bestanden habe, ein damaliger azubikollege von mir hatte auch bestanden, aber da er nicht übernommen worden ist, kam er nicht wieder auf die arbeit, obwohl unser ausbildungsende eigentlich einen monat später war... Zitieren
Lights@ver Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 also ich hab halt gefragt wann wir die ergebnisser der schriftlichen prüfung kriegen...als antwort bekam ich das sie sie mitte bzw. ende august bekannt geben. Zitieren
MadCro Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 Original geschrieben von DefJamz ein damaliger azubikollege von mir hatte auch bestanden, aber da er nicht übernommen worden ist, kam er nicht wieder auf die arbeit, obwohl unser ausbildungsende eigentlich einen monat später war... also das lese ich schon ein paar mal , ich peil das nicht, ich denke die ausbildung ist an dem tag zu enden an dem man die schriftliche und die präs. erfolgreich bestanden hat wie kann denn da noch der ausbildungs vertrag einen monat weiter gehen :confused: :confused: :confused: Zitieren
DefJamz Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 Original geschrieben von Lights@ver also ich hab halt gefragt wann wir die ergebnisser der schriftlichen prüfung kriegen...als antwort bekam ich das sie sie mitte bzw. ende august bekannt geben. also bei uns war es wie eben schon gesagt anders, auf dem zettel stand halt die einzelnen punkte der schriftlichen und der mündlichen prüfung sowohl auch die endnoten..vielleicht weiss hier jemand anderes etwas näheres dazu... vielleicht hat die frau oder der herr deiner ihk diese offiziele feier gemeint wo die richtigen zeugnisse ausgeteilt werden, die hat nämlich erst 2 wochen später stattgefunden??!!??:confused: Zitieren
Virus26 Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 Hallo zusammen, es gilt grundsätzlich die Regelung, das mit Bestehen der AP die Ausbildung beendet ist. Das ist dann der Fall, wenn man nach der Präsi/ Fachgespräch mitgeteilt bekommt, ob man bestanden hat, oder nicht und somit besteht ab diesem Zeitpunkt kein Ausbildungverhältnis mehr. Bei Nichtbestehen der Prüfung verlängert sich das Ausbildungsverhältnis um weitere 6 Monate. Ausnahme : Der Auszubildende hat die Möglichkeit, die schriftliche Prüfung auch ohne Ausbildungsbetrieb zu wiederholen. Dieses gilt nur für den schriftlichen Bereich... Virus Zitieren
arkie Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 @MadCro Kriegt man am Tag der Präsi sofort das Zeugnis? Sind die so schnell? Hätte eher gedacht, man bekommt Bescheid, dass bestanden, aber das Zeugnis etwas später per Post. Zitieren
bimei Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 Original geschrieben von Virus26 Bei Nichtbestehen der Prüfung verlängert sich das Ausbildungsverhältnis um weitere 6 Monate. Ganz wichtig: auf Verlangen verlängert sich dann das Ausbildungsverhältnis. Zitieren
bimei Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 Original geschrieben von DefJamz bei mir war es so das ich direkt nach dem fachgespräch ein wisch in die hand gedrückt bekommen habe wo halt draufstand das ich bestanden habe, ein damaliger azubikollege von mir hatte auch bestanden, aber da er nicht übernommen worden ist, kam er nicht wieder auf die arbeit, obwohl unser ausbildungsende eigentlich einen monat später war... § 14 BBiG Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Alles klar? Zitieren
DefJamz Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 Original geschrieben von bimei § 14 BBiG Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Alles klar? jetzt ja vielen dank Zitieren
IJK Geschrieben 6. Juni 2003 Geschrieben 6. Juni 2003 @SYRARE Also wenn Du z.B. am 2.7. die Präsenation hälst und das Fachgespräch hast und Du Dich nach erfolgreichen Abschluss "Fachinformatiker" nennen darfst geht trotzallerdem das Ausbildungsverhältnis noch bis 3.7., d.h. Du musst am nächsten Tag noch in die Arbeit gehen und Deinem Chef sagen, dass Du es geschafft hast. Arbeitslos würdest Du erst am 4.7. werden! von wem auch immer du das hast - es ist falsch Der Gesetzestext steht - wie gewohnt - bei bimei... @Ligths@ver Warum du auch immer dein Projekt verteidigen willst - diesen Begriff und die darin liegende Haltung empfinde ich als Prüfer und Präsentationstrainer vom Grund auf FALSCH. Deine andere Anmerkung zu den Ergebnissen ist richtig wie folgt zu verstehen: Der PA sagt dir nach Präsi und Fachbespräch ob du bestanden hast - und gibt dir darüber eine (juristisch ganz korrekt: vorläufige) Bestätigung. Diese erhältst du übrigens auch (nur mit einem anderen Kreuzchen), wenn du nicht bestanden hast. Anschließend bist du dann ausgelernt (oder eben nicht). Bedeutet: Dein Ausbildungsvertrag ist beendet (oder bimeis Gesetzestexte lesen). Die Ergebnisse, Urkunde, offizielles Papier etc. versenden die IHKn oftmals im Paket wenn alle (Yo - ALLE!!!) fertig sind, also auch noch Nachprüflinge, erste Einsprüche, IHK-Feiern ) Da gibt es aber von IHK zu IHK Unterschiede, weil auch unterschiedlich groß und unterschiedliche Typen von Mitarbeitern. Und das war bei dir mit "im August Ergebnisse" gemeint. Ich hoffe, das ist jetzt klar und führt nicht mehr zu Verwirrungen... LiGrü Michael (über geballtes Unwissen entsetzt) Zitieren
gajUli Geschrieben 7. Juni 2003 Geschrieben 7. Juni 2003 Original geschrieben von IJK Warum du auch immer dein Projekt verteidigen willst - diesen Begriff und die darin liegende Haltung empfinde ich als Prüfer und Präsentationstrainer vom Grund auf FALSCH. Der Ausdruck ist hier schon oft gefallen. Ob die Haltung falsch ist, darueber kann geteilter Meinung sein, vor allem finde ich sie vielsagend. Verteidigung ist eine Reaktion auf einen Angriff. Ich frage mich, was man von jemandem halten soll, der eine Ueberpruefung seiner Faehigkeiten als Angriff empfindet. Zitieren
Lights@ver Geschrieben 7. Juni 2003 Geschrieben 7. Juni 2003 also sorry, ich benutze den begriff nur weil der von unseren lehrern etc. auch genutzt wird... *asche auf mein haupt* gut denn krieg ich also nach dem fachgespräch bescheid. danke Zitieren
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