Unique Geschrieben 9. Juni 2003 Teilen Geschrieben 9. Juni 2003 Halloz ztusammen, ich hab da mal ne Frage die mir irgendwie keiner beantworten kann, im Betrieb weis es keiner in der Schule sowieso nicht... :/ Ab wann ist die Ausbildung denn nun beendet? Nach bestehen der Abschlussprüfung? Also nach der Präsi und dem Fachgespräch wenn man dort nen vorabbescheid bekommt das man bestanden hat oder laut dem Datum das in dem Ausbildungsvertrag festgelegt ist? Also angenommen wenn ich am 16.7. das Fachgespräch und die Präsentation hatte, ist das auch automatisch der Tag wo ich mich in der Firma nicht mehr blicken lassen muss??? Fragen über Fragen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 9. Juni 2003 Teilen Geschrieben 9. Juni 2003 Schau mal in diesen Beitrag rein: http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=47194&highlight=ausbildungsende Da ist alles eigentlich deutlich aufgedröselt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HAL 9000 Geschrieben 9. Juni 2003 Teilen Geschrieben 9. Juni 2003 ganz einfach, das Ausbildungsverhätniss endet an dem Tag wo du die Prüfung bestanden hast. Sprich nach der "mündlichen Prüfung" wenn du von der IHK das Zeugniss mit den Gesamtnoten bekommst, am nächsten Tag ist dein Ausbildungsverhältniss trotz Ausbildungsvertrag (der normal ein paar Tage länger geht) beendet. Normalerweise wirst du ab dem Tag schon "voll bezahlt" bzw. brauchst nicht mehr zur Arbeit hin wenn du nicht im Unternehmen bleibst. Bei Fragen schicke mir einfach eine PM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. Juni 2003 Teilen Geschrieben 10. Juni 2003 Original geschrieben von HAL 9000 ganz einfach, .... Ja, und stand ja auch in dem von Chief Wiggum verlinkten Thread. Dann aber hier auch nochmal: § 14 BBiG Beendigung 1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. § 17 BBiG Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Und closed, um Redundanzen zu minimieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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