aliced Geschrieben 10. Juni 2003 Teilen Geschrieben 10. Juni 2003 noch mal in deutsch... ich habe meine präsi am 26.8 aber meine umschulng (JuSoPro) läuft laut vertrag frühestens am präsitag oder spatestens am 11.7 aus. nun meine frage... von wem bekomme ich denn in der "wartezeit" mein geld??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. Juni 2003 Teilen Geschrieben 10. Juni 2003 Original geschrieben von aliced nun meine frage... von wem bekomme ich denn in der "wartezeit" mein geld??? Vom Arbeitsamt, wenn Du Anspruch auch Arbeitslosengeld oder -hilfe hast, ansonsten vom Sozialamt. verschoben ---> Ausbildung/Umschulung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aliced Geschrieben 10. Juni 2003 Autor Teilen Geschrieben 10. Juni 2003 bekomme ich es dann weiterhin aus diesem topf?? sorry habe ich vergessen zu sagen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. Juni 2003 Teilen Geschrieben 10. Juni 2003 Nein, EU-Mittel für Umschulungen werden höchstens für 24 Monate bewilligt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aliced Geschrieben 11. Juni 2003 Autor Teilen Geschrieben 11. Juni 2003 denn meine umschulung läuft seit 32 monaten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tombazane Geschrieben 11. Juni 2003 Teilen Geschrieben 11. Juni 2003 schönen guten abend, normalerweise ist bei einer Umschulung der letzte Prüfungstag auch der letzte Tag der Maßnahme. Bei Dir scheint Dein letzter Prüfungstag außerhalb des Förderzeitraums zu liegen, wenn ich Deinen Post richtig verstanden habe. Der Zeitraum der Förderung variiert, nicht jede Umschulung wird ausschließlich nur mit 24 Monaten gefördert, das hängt aber von der jeweiligen Ausbildung und den jeweiligen Durchführungsbestimmungen des AA ab. Wenn Dein Umschulungsvertrag aber bestimmte Daten vorsieht, dann gilt das auch, mit Ausnahme der oben genannten Regelung. Ich glaube, Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als Dich beim Arbeitsamt zu erkundigen. Merkwürdig finde ich allerdings, dass Dein Prüfungstermin außerhalb des geförderten Zeitraumes liegt. schönen Abend noch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 11. Juni 2003 Teilen Geschrieben 11. Juni 2003 Original geschrieben von Tombazane Der Zeitraum der Förderung variiert, nicht jede Umschulung wird ausschließlich nur mit 24 Monaten gefördert, Dann ist es keine Umschulung im Sinne des Gesetzes, sondern eine Kombination aus verschiedenen Förderungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tombazane Geschrieben 11. Juni 2003 Teilen Geschrieben 11. Juni 2003 @bimei das ist nicht korrekt, ich hab bei einem Bildungsträger gearbeitet, der Umschulungen über drei Jahre durchgeführt hat - Arbeitsamt finanziert, EU-Mittel finanziert, BfA und LVA finanziert. Keine Mischfinanzierungen. Hängt damit zusammen, wie die ursprüngliche Ausbildung angelegt ist und ob es möglich ist, sie im verkürzten Rahmen durchzuführen. N´abend Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 12. Juni 2003 Teilen Geschrieben 12. Juni 2003 Original geschrieben von Tombazane das ist nicht korrekt, ich hab bei einem Bildungsträger gearbeitet, der Umschulungen über drei Jahre durchgeführt hat - Arbeitsamt finanziert, EU-Mittel finanziert, BfA und LVA finanziert. Keine Mischfinanzierungen. Hängt damit zusammen, wie die ursprüngliche Ausbildung angelegt ist und ob es möglich ist, sie im verkürzten Rahmen durchzuführen. *seufz* Ja, da wird ein Teil aber über Bildungsgutscheine etc. abgegolten. Eine reine Finanzierung nach SGB ist es eben nicht. Betrifft z. B. oftmals Pflegeberufe, mir ist das Antragsverfahren und Ausarbeitung solcher "Umschulungen" nicht fremd. Ist aber unerheblich für das Thema hier, belassen wir es dabei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
7of9 Geschrieben 12. Juni 2003 Teilen Geschrieben 12. Juni 2003 Ich war bis zum 30.05. Umschüler bei der Grone-Stiftung (FIAE) und habe meine mündliche Prüfung auch erst am 26.06. Das die Prüfung außerhalb des Förderungszeitraum liegt, ist völlig normal. Aber: Ein Arbeitsvertrag kann man auch schon vorher annehmen. Mit dem Hinweis, das man voraussichtlich am ??? seine Prüfung besteht. So habe ich das jedenfalls gemacht, und einen Vertrag ab den 02.06 unterschrieben. Und schon hätte sich das (Geld)-Problem erledigt. Wer nicht dieses Glück hat, den bleibt wohl nur das Sozi-Amt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aliced Geschrieben 12. Juni 2003 Autor Teilen Geschrieben 12. Juni 2003 "wenn" man schon mal gearbeitet hat(min. 365 tage) , dann hat man anspruch auf arbeitslosengeld und muss nicht gleich zum sozi rennen. es sei denn man sein abi gemacht ohne zu wissen warum eigendlich oder man hatte kein bockj auf arbeiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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