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Geschrieben

Hallo,

ich bin Azubi im 3. Ausbildungsjahr (IT-Bereich), habe meine schriftliche Prüfung bereits geschrieben und warte eigentlich nur noch auf das Ergebnis und die mündliche Prüfung.

Soeben hat unser Unternehmen Kurzarbeit angelmeldet. Es soll bis zu 80% gekürzt werden, also ca. noch 1 Tag / Woche gearbeitet werden. Der Vorstand meinte, dass ich als Azubi davon nicht betroffen bin. Leider ist dieser nicht mehr i´m Haus anzutrffen und niemand kann mir konkrete Aussagen machen.

Bedeutet das, dass ich mir um mein Gehalt keine Sorgen machen muss oder bedeutet das, dass ich weiterhin 5 Tage / Woche arbeiten muss und mein Gehalt weiter bekomme?

Nicht, dass jemand denkt, ich wäre "arbeitsfaul", aber es kann doch nicht sein, dass die "normalen" Arbeitnehmer vielleicht auf 10-20% Gehalt verzichten müssen und nur noch 1x die Woche zur Arbeit kommen müssen und ich nichtmal die Hälfte von denen verdiene und trotdem weiterhin 5x die Woche kommen muss?!?

Wäre super, wenn mich dazu jemand aufklären würrde, oder eine sichere Quelle nennen könnte, bei der ich mich informieren kann.

mfg

Kane

Geschrieben

In unserer Firma (Kürzung der Arbeitszeit um 40%) sind Auszubildende generell von Kurzarbeit ausgenommen. Das ist bei uns jedoch eine Betriebsvereinbarung, ob es da gesetzliche Vorgaben gibt, kann ich Dir nicht sagen.

Für unsere Azubis bedeutet dies, dass sie ihr volles Gehalt weiter bekommen und auch 5 Tage die Woche arbeiten müssen.

Im übrigen ist Kurzarbeit nicht gerade das Gelbe vom Ei. Anfangs mag man sich ja freuen über die wenige Arbeit, aber man weiss, dass die Firma (fast) am Ende ist... Man kann nur hoffen, dass es wieder bergauf geht.

Nachtrag:

Ich habe hier gerade die Broschüre zum Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt vor mir liegen.

2.1

Ausgeschlossene Personengruppen

Kug(Kurzarbeitergeld) wird nicht gewährt an Arbeitnehmer, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig

beschäftigt sind, z. B. Arbeitnehmer,

1. die das 65. Lebensjahr vollendet haben, mit Ablauf des

Monats, in dem sie dieses Lebensjahr vollenden;

2. während der Zeit, für die ihnen eine dem Anspruch auf Rente

wegen voller Erwerbsminderung vergleichbare Leistung

eines ausländischen Leistungsträgers zuerkannt ist;

3. die in einer geringfügigen Beschäftigung i.S. des § 8 SGB IV

stehen;

4. die eine unständige Beschäftigung berufsmäßig ausüben.

2.2

Weitere Ausschlussgründe

Vom Kug-Bezug sind Arbeitnehmer ausgeschlossen:

1. die als Teilnehmer an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme

Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld beziehen,

wenn diese Leistung nicht für eine neben der Beschäftigung

durchgeführte Teilzeitmaßnahme gezahlt wird,

2. während der Zeit, in der sie Krankengeld beziehen,

oder

3. die in einem Betrieb des Schaustellergewerbes oder einem

Theater-, Lichtspiel- oder Konzertunternehmen beschäftigt

sind.

Darüber hinaus sind Arbeitnehmer vom Kug-Bezug ausgeschlossen,

wenn und solange sie bei einer Vermittlung nicht in der

vom Arbeitsamt verlangten und gebotenen Weise mitwirken. Das

ist dann der Fall, wenn sich der Kug-Bezieher trotz Belehrung

über die Rechtsfolgen beharrlich weigert, im Rahmen einer beratenden

und vermittlerischen Tätigkeit angemessen mitzuwirken.

Quelle: Kurzarbeitergeld - Information für Arbeitnehmer vom Arbeitsamt

==> Also so wie ich das verstehe, sind Auszubildende nicht generell ausgenommen.

Geschrieben

tja, sowas habe ich mir schon fast gedacht.

aber wo ist das bitte gerecht? ich meine, versteht jemand die problematik (??)... Angestellte bekommen anstatt 2000€ brutto jetzt im schlimmsten fall vielleicht 1500€ brutto, wenn überhaupt und ich bekommen gerade mal (sagen wir) 700€ brutto, als nichtmal 50% und muss 4 Tage die Woche mehr arbeiten, als der Rest.

Das kann doch nicht sein??? Und dann soll ich wohl auch noch dankbar sein, dass ich Azubi bin und einen "Sonderstatus" besitze?

Gibts das schwarz auf weiß irgendwo? Leider ist keiner meiner Chefs da - erst morgen wieder, aber ich muss das wissen.

Geschrieben
Original geschrieben von Kane23

tja, sowas habe ich mir schon fast gedacht.

aber wo ist das bitte gerecht? ich meine, versteht jemand die problemaitk (??)...

Ja, ich kenne die Problematik. Wir haben auch Kurzarbeit (ausgenommen EDV...)

Angestellte bekommen anstatt 2000€ brutto jetzt im schlimmsten fall vielleicht 1500€ brutto, wenn überhaupt

Woher hast du denn die Zahlen?!?

und ich bekommen gerade mal (sagen wir) 700 brutto, als nichtmal 50% und muss 4 Tage die Woche mehr arbeiten, als der Rest.

So ist das halt in der Ausbildung. Du hast doch schon immer DEUTLICH weniger bekommen als die schon ausgelernten, oder?

Das kann doch nicht sein??? Und dann soll ich wohl auch noch dankbar sein, dass ich Azubi bin und einen "Sonderstatus" besitze?

Zumindest bis zur Prüfung ein (ziemlich) sicherer Arbeitsplatz :)

Gibts das schwarz auf weiß irgendwo? Leider ist keiner meiner Chefs da - erst morgen wieder, aber ich muss das wissen.

Wie gesagt, das ist die Broschüre vom Arbeitsamt. Wenn du dich beeilst und mir ne PM schickst, mail ich dir das Ding als PDF. Bin aber nur noch bis halb 5 da.
Geschrieben
Woher hast du denn die Zahlen?!?

Ich denke mir die einfach mal so. soll nur als Beispiel dienen und wahrscheinlich verdient die mehrzahl mehr als 2000€

So ist das halt in der Ausbildung. Du hast doch schon immer DEUTLICH weniger bekommen als die schon ausgelernten, oder?

Klar aber da musste wenigstens jeder 5 tage arbeiten. jetzt verschiebt sich die ungerechtigkeit ja ins bodenlose

umindest bis zur Prüfung ein (ziemlich) sicherer Arbeitsplatz :)

tja, das ist aber fast schon alles. ein zuckerschlecken war das bei weitem trotzdem nicht...
Geschrieben
Original geschrieben von Kane23

aber wo ist das bitte gerecht? ich meine, versteht jemand die problematik (??)... Angestellte bekommen anstatt 2000€ brutto jetzt im schlimmsten fall vielleicht 1500€ brutto, wenn überhaupt und ich bekommen gerade mal (sagen wir) 700€ brutto, als nichtmal 50% und muss 4 Tage die Woche mehr arbeiten, als der Rest.

Komische Rechnung.

Erstmal zum Gesetz:

§ 172 SGB III

(1) Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn

1. der Arbeitnehmer nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung

a) fortsetzt,

B) aus zwingenden Gründen aufnimmt oder

c) im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt,

2. das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst ist und

3. der Arbeitnehmer nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen ist.

Trifft alles auf Auszubildende nicht zu.

Dann weiter aus dem Merkblatt Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt (http://www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/mbkugag/023.html)

Beschäftigte Arbeitnehmer:

Bei der Gesamtzahl der im Betrieb tatsächlich beschäftigten Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die nicht der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit unterliegen, ferner Kranke, Beurlaubte und innerhalb des o. a. Zeitraumes ausgeschiedene Arbeitnehmer mitzuzählen. Nicht mitzuzählen sind Auszubildende sowie Arbeitnehmer, die sich in beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Vollzeitmaßnahmen) mit Bezug von Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld befinden. Darüber hinaus sind Arbeitnehmer nicht als Beschäftigte zu zählen, deren Arbeitsverhältnis ruht (z. B. Grundwehr- oder Zivildienstleistende). Heimarbeiter zählen ebenfalls nicht zu den tatsächlich Beschäftigten im Sinne der Vorschriften über das Kug.

Das hat auch eine Logik, denn bei langanhaltender Kurzarbeit wird Deine Ausbuildung gefährdet.

Zu Deiner Rechnung:

In Ausnahmefällen kam es auch vor, dass Auszubildende KUG erhalten haben. Aber dann berechnet sich das KUG selbstverständlich genauso wie bei allen anderen Arbeitnehmern. Und das heisst bei einen Arbeitsausfall von 80% in etwa: Von den 700 Eur bekommst Du noch 140 Eur, dazu als Bemessungsentgelt für das KUG die 560 Eur, macht etwa 61,70 Eur wöchentlich = 246,80 Eur.

Rentenbeiträge bspw. werden während der Zeit nur auf Basis 80% der KUG-Berechnungsgrundlage gezahlt.

Kurzarbeit ist im Übrigen für einen Betrieb sehr teuer, viele Betriebe ziehen eine Insolvenz oder betriebsbedingte Entlassungen vor.

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