FIAE2004 Geschrieben 11. Juni 2003 Teilen Geschrieben 11. Juni 2003 Hallo Ich mache zur Zeit eine Umschulung zum Fachinformatiker. Der Ausbildungsinhalt beinhaltete bis vor ein paar Tagen noch eine Ausbildungseignungsprüfung. Durch den neuen Beschluss der Bundesregierung, ist unsere Schule auf die Idee gekommen, diesen Teil der Ausbildung einfach wegzulassen. Ich denke aber, dass die Teilname an der AEVO von Vorteil bei Bewerbungen ist. Und das es in fünf Jahren schon wieder so sein kann, dass sie wieder verlangt wird und dann sitzen wir wieder in der Schule und holen die AEVO nach. Was haltet ih davon? Ist es richtig, dass die Schule diesen Teil der Ausbildung einfach streicht? MfG Andi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 11. Juni 2003 Teilen Geschrieben 11. Juni 2003 Original geschrieben von FIAE2004 Ist es richtig, dass die Schule diesen Teil der Ausbildung einfach streicht? Erstmal wäre zu klären, wie die Ausbildung finanziert wird. Es kann durchaus sein, dass das aufgrund des Beschlusses nicht finazierbar ist. Und ganz nüchtern betrachtet: Es ist sicher bedauerlich, weil es nicht hätte schaden können, aber in den seltensten Fällen wird der Schein während der Ausbildung finanziert. Bei der Kürze einer Umschulung ist auch erst recht fraglich, ob die Zeit nicht besser genutzt werden kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tombazane Geschrieben 11. Juni 2003 Teilen Geschrieben 11. Juni 2003 ----- und es wäre ja auch zu überlegen, ob es nicht Sinn macht 1 bis 5 Jahre Erfahrungen on the job zu sammeln, bevor man sich über Auszubildende hermacht----- oder ? Insofern kann man ja immer noch den Schein nachholen, egal wie die rechtliche Situation aussieht. schönen Abend noch:) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FIAE2004 Geschrieben 11. Juni 2003 Autor Teilen Geschrieben 11. Juni 2003 ... das ist ja soweit richtig, aber in meinem Ausbildungsvertrag steht nun einmal "Erlangung der Ausbildereignungsberechtigung". Und mal abgesehen davon, bin ich immer noch der Meinung, dass dieser Schein bei Bewerbungen von Vorteil ist, da viel Softwarehäuser auch eine eigene Schulung für ihre Kunden anbieten. ...oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tombazane Geschrieben 11. Juni 2003 Teilen Geschrieben 11. Juni 2003 Du hast Recht, wenn es in Deinem Vertrag steht, dann solltest Du mal mit Deinem Vertragspartner reden. N´abend Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paqurilo Geschrieben 12. Juni 2003 Teilen Geschrieben 12. Juni 2003 Hallo Tombazane, an Deiner Stelle würde ich mich mit den anderen Teilnehmern zusammen tun und darauf bestehen, dass der AEVO-Teil tortzdem stattfindet. Ich mach gerade auch den Ausbilderschein, d.h. bin schon fast damit fertig. Ich habe für die Prüfung einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang beim IHK-Bildungsinstitut mitgemacht. Sämtliche Teilnehmer aus dem Kurs sind hinterher genauso wie ich der Meinung gewesen, dass das was gebracht hätte. Was so den Bereich Solzialkompetenz anbelangt, habe wir alle ganz viel dazu gelernt. Viele Grüße paqurilo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 12. Juni 2003 Teilen Geschrieben 12. Juni 2003 Original geschrieben von paqurilo Hallo Tombazane, *räusper* falscher Ansprechpartner ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
loeti Geschrieben 12. Juni 2003 Teilen Geschrieben 12. Juni 2003 Hmmm... Ich war der Meinung, dass es sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, dass man einige Jahre Berufserfahrung haben muss. Oder irgendeine andere Klausel (bezüglich des Alters?) ist im Gesetzestext enthalten. Ich habe die Gesetztestexte leider momentan nicht parat. Aber andererseits hat auch ein Kollege von mir den Schein recht kurz nach seiner eigenen Ausbildung gemacht. Oder war er das Problem sein Alter?! Naja, er darf zumindest momentan noch nicht wirklich ausbilden, sondern erst, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. Aber den Schein hat er trotzdem bekommen (IHK Köln). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nixaja Geschrieben 12. Juni 2003 Teilen Geschrieben 12. Juni 2003 Hallo loeti, die Regelung die du meinst besagt, dass man bevor man ausbilden darf ein gewisses Alter erreicht haben muss (ich glaub 24) und zu dem Zeitpunkt schon Berufserfahrung hat. Hab leider grad keinen Link parat... Als ich meine Ausbildereignungsprüfung gemacht hab, war ich 19. Allerdings hab ich zu der Anmeldung eine Erklärung beigelegt, die besagt hat, dass ich mich erst nach etwa 3 Jahren Berufserfahrung über Azubis hermachen kann Viele Grüße Nixaja Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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