geloescht_JesterDay Geschrieben 22. Juni 2003 Teilen Geschrieben 22. Juni 2003 Zu Abmahnungen generell... http://www.arbeitsrecht.de/abisz/kommentare/kommentar5.htm http://www.arbeitsrecht.de/abisz/kommentare/kommentar14.htm http://www.arbeitsrecht.de/abisz/faq/abmahnung.htm Lies dir das mal durch und schau dir dann nochmal an was bei dir gelaufen ist. Ohne wirklich genaues Wissen was da alles abgelaufen ist kann dir keiner was genaues sagen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber eine vom Arbeitnehmer gefertigte Gegendarstellung zur Personalakte nehmen, wenn er nach Anhörung des Arbeitnehmers nicht bereit ist, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Das war bei dir wohl nicht der Fall. auch andere Dinge hören sich in deiner Beschreibung nicht 100% korrekt an. EDIT: Viele Arbeitgeber wissen von der Abmahnung, von der richtigen Umsetzung haben sie allerdings nicht immer Ahnung. Abmahnung ist nicht gleich Abmahnung. Es gibt genaue Regeln die bei sowas eingehalten werden müssen. Die Frage ist nur, ob man den Arbeitgeber auf Unzulänglichkeiten aufmerksam machen sollte. Wenn er weiss, dass er was falsch macht, macht er es das nächste Mal richtig. Wenn man es sich leisten kann sollte man IMHO eher schweigen und nur wenn nötig (vor Gericht, Arbeitszeugniss o.ä.) auf die Unzulänglichkeit der Abmahnung hinweissen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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