systemi Geschrieben 22. November 2000 Geschrieben 22. November 2000 Ich frage mich nur noch, warum die fachinf./Systeminti für die erste prüfung das it- buch nicht benutzen durften.Anweder + elektroniker war es erlaubt. Wie war es denn in den anderen Bundesländer? Es wird erwägt, deswegen vielleicht Einspruch einzulegen. Zitieren
BLACK Geschrieben 22. November 2000 Geschrieben 22. November 2000 Da wirst Du gute Chancen haben! Ich hatte auch am 21.11.00 Prüfung und es ware die Tabellenbücher zugelassen. Ich selbst hatte das IT-System Buch vom Westermann Verlag dabei. Konnte man ein paar Sachen von in der Prüfung abschreiben. Prüfungsort: Mönchengladbach (MG) Nordrheinwestfalen (NRW) Solltest du im Hinterkopf behalten bei einer Beschwerde,die wohl angebracht wäre,denke ich! Gruß BLACK Zitieren
Münsteraner Geschrieben 22. November 2000 Geschrieben 22. November 2000 Ich glaube nicht dass du hier mit deiner Absicht Einspruch einzulegen viele Antworten bekommen wirst... Diejenigen, die Bücher benutzen durften sind froh drum... Alle anderen hatten Pech... Ich habe gehört das einige sogar bei WISO das schulbuch nutzen konnten... (teilweise konnte man wohl praktisch die Fragen beantwortet im Buch wiederfinden...) Ungerecht ist das wohl in jedem Fall. --- *drück daum für alle* Zitieren
Galrin Geschrieben 22. November 2000 Geschrieben 22. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von systemi: Ich frage mich nur noch, warum die fachinf./Systeminti für die erste prüfung das it- buch nicht benutzen durften.Anweder + elektroniker war es erlaubt. Wie war es denn in den anderen Bundesländer? Es wird erwägt, deswegen vielleicht Einspruch einzulegen. Zitieren
UdoErdelhoff Geschrieben 22. November 2000 Geschrieben 22. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von systemi: Wie war es denn in den anderen Bundesländer? Es wird erwägt, deswegen vielleicht Einspruch einzulegen. Zitieren
systemi Geschrieben 22. November 2000 Autor Geschrieben 22. November 2000 ich will mich ja nicht aufregen, aber es geht nun mal nur um gleichberechtigung für alle.auf unseren einladungen + prüfungen stand auch das wir das buch benutzen dürfen.aber schwups die schwups, haben sie kurz vor der prüfung entschieden,das es nicht erlaubt ist. Zitieren
Münsteraner Geschrieben 22. November 2000 Geschrieben 22. November 2000 @systemi -------- Also das kann ja nun mal gar nicht korrekt sein (von den prüfern). Wenn kurz vor der Prüfung die Bedingungen geändert werden und du glaubst die Prüfung vergeigt zu haben, würde stande pede (schreibt man das wirklich so?) Beschwerde einreichen. Wir durften bei uns alle Bücher nutzen in denen keine Lösungsansätze standen ... Aber nachgeguckt hat da auch keiner. Für mich eindeutig verzerrung der Prüfungsbedingungen, die ja bundeseinheitlich (ausn. BW) ablaufen sollte. Ich denke du wirst in jedem Fall recht bekommen... wünsch dir alles gute, wenn du mehr infos brauchst : (IHK Münster erlaubte "praktisch" ALLE Bücher) Zitieren
IT-madonna Geschrieben 22. November 2000 Geschrieben 22. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Galrin: ...Der ZPA arbeitet nach dem Artillerie-Prinzip: Er schießt so lange daneben, bis er irgendwann mal zufällig trifft. Und ab da schießt er dann mehr oder weniger richtig.... Zitieren
Webentwickler Geschrieben 22. November 2000 Geschrieben 22. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von systemi: Es wird erwägt, deswegen vielleicht Einspruch einzulegen. Zitieren
systemi Geschrieben 22. November 2000 Autor Geschrieben 22. November 2000 das ist ja toll, das man dafür auch noch geld bezahlen darf. Zitieren
mulder77 Geschrieben 22. November 2000 Geschrieben 22. November 2000 Bei unserer Prüfung zum FiSi in Bielefeld (NRW) durften wir während allen Prüfungsteilen unser IT-Handbuch (Westermann) nutzen. In unserer Einladung stand auch, dass für die Prüfung (also für alle Aufgaben) ein Tabellenbuch zugelassen sei. -- mulder77 Zitieren
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