t-drummer Geschrieben 20. Juni 2003 Geschrieben 20. Juni 2003 HI Leute, Mich hat´s Erwischt.......... muss in die Nachprüfung :eek: 2 punkte haben gefehlt für die 4 bin ma gespannt was die so fragen werden. dauer/15min Fachinfo./Anwendungsentwicklung wenn jemand Erfahrung hat, was weis oder tips hat, währe ich sehr dankbar gruss Zitieren
P3AC3MAK3R Geschrieben 20. Juni 2003 Geschrieben 20. Juni 2003 Mein Beileid. Am besten schaust Du mal nach dem Begriff "mündliche Ergänzungsprüfung". So heißt es nämlich offiziell. Zitieren
gotcha Geschrieben 21. Juni 2003 Geschrieben 21. Juni 2003 Als erstes mal mein Beileid... Ich würde mir folgende Themen anschauen: Struktogramme UML PAP 'Einfache' Algorithmen (Sortieren und so...) Klassenkonzept der objektorientierten Programmierung Polymorphismus (Methoden verbergen, überschreiben und so was ) Phasen der Softwareentwicklung Verschlüsselung (nur oberflächlich) Ich denke damit hättest Du ziemlich viel abgedeckt. Zitieren
Gary Geschrieben 23. Juni 2003 Geschrieben 23. Juni 2003 Jetzt muss ich in dem Zusammenhang einfach mal die Frage stellen.... Ich habe folgende Ergebnisse: GH1 47 GH2 67 GH3 78 Ich wüsste nicht das ich in die mündliche Ergänzungsprüfung muss. Wie erfährt man das? Es ist doch nicht generell so, dass man wenn man unter 50% hat in die "mündliche" muss oder? Ist wohl wieder eine Sache die von IHK zu IHK unterschiedlich ist. MfG Gary Zitieren
bimei Geschrieben 23. Juni 2003 Geschrieben 23. Juni 2003 Original geschrieben von Gary Ist wohl wieder eine Sache die von IHK zu IHK unterschiedlich ist. Unsinn. Steht alles in der Verordnung und wenn dann noch unverständlich: Notenrechner, da wird dann auch jeder Schritt/Ergebnis ausführlich und verständlich erklärt. Zitieren
Gary Geschrieben 23. Juni 2003 Geschrieben 23. Juni 2003 Na Klasse dann liege ich doch mit meiner Vermutung richtig... Laut Notenrechner kann ich nun nichtmehr an einer mündlichen Ergänzungsprüfung teilnehmen. So steht es da... dann verlasse ich mich jetzt darauf. MfG Gary Zitieren
CyberDemon Geschrieben 23. Juni 2003 Geschrieben 23. Juni 2003 @t-drummer: Du bist nicht der einzige. Ich muß auch hin. Ich habe mich bei meiner IHK (Aachen) erkundigt, wie das abläuft. Folgendermaßen läuft es ab: Man steht vor dem PA (5 Leute) und sagt denen das Thema, in dem man geprüft werden möchte. Also OOP, Netzwerke, Datenbanken, etc. Allerdings kann man nur in dem Teil nachgeprüft werden, in dem man eine 5 hat. Bei mir war es die GH1. Frag mal deine IHK, wie das bei denen aussieht. Viiiiiiiiiiiiiel Glück! Zitieren
homer j simpson Geschrieben 24. Juni 2003 Geschrieben 24. Juni 2003 Wer den einen da Themen gestellt oder kann man sich eins aus suchen würd mich mal interisieren weil ich muß auch hin im teil gh1 Zitieren
Gary Geschrieben 24. Juni 2003 Geschrieben 24. Juni 2003 wie sieht denn deine %-Verteilung aus? woher weisst du das du hinmusst? das würde mich echt intressieren. oder ist das alles vom notenrechner abhängig? Der PA kann doch entscheiden ob du hinmusst oder nicht. Auch wenn Du selbst garnicht möchtest... So hab ich das zumindest verstanden... Natürlich vorrausgesetzt du hast in einem teil eine 5 Bekommt man da eine Einladung? Vielen Dank für die Aufklärung MfG Gary Zitieren
Zonkman8 Geschrieben 24. Juni 2003 Geschrieben 24. Juni 2003 Für mich würde das WISO Teil heißen denke ich mal. ansonsten hat er bestimmt eine neue Art der Abschlussprüfung gemacht Was eigentlich in Fachgesprächen auch immer gern näher gefragt wird ist das Projektumfeld. also da ging es in meinem Fachgespräch drum. Und ich denke mal, dass eine solche Nachprüfung ja schon mit diesem Fachgespräch nach der Präsentation gleichzusetzen ist. Zitieren
bimei Geschrieben 24. Juni 2003 Geschrieben 24. Juni 2003 Original geschrieben von Gary Der PA kann doch entscheiden ob du hinmusst oder nicht. Aus der Verordnung: (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. Bekommt man da eine Einladung? Ähm, ja, natürlich,. Woher soll man sonst wissen, dass man eine Ergänzungsprüfung ablegen soll? ;-) Zitieren
Gary Geschrieben 25. Juni 2003 Geschrieben 25. Juni 2003 ok sorry hab da wohl etwas zu schnell geschrieben... mit GH3 mein ich natürlich WiSO Mir stellt sich trotzdem noch die Frage ob ich eine Ergänzungsprüfung ablegen muss... Den von Dir präsentierten Gesetzesauszug kenn ich schon und trotzdem werde ich da nicht schlau draus. Klar wenn ich nicht über die 50%-Marke komme ( also insgesamt ), dann ist es ja klar das ich die Ergänzungsprüfung machen sollte/muss. Aber wenn ich jetzt nur in einem Teil unter 50% habe ( bei mir GH1 = 47% ) und trotzdem insgesamt über 50% gekommen bin ( beim mir 61.2% ), dann "muss" ich meines Erachtens nach keine Ergänzungsprüfung in GH1 machen, oder? Ich würde wissen wollen ob der PA mir trotzdem vorschreiben kann eine MePr abzulegen. Es steht ja dran "nach Ermessen des PA". Es steht ja auch auf der Einladung zur mündlichen Prüfung drauf wann die termine zur MePr sind. Da steht allerdings nicht ob ich da teilnehmen MUSS. Desweiteren ist das meines Erachtens nach auch keine Einladung zur MePr. Denn es stehen nur die allgeimeinen Termine drauf und kein spezieller Termin mit Uhrzeit der für mich vorgesehen wäre. nach welchen Kriterien entscheidet der PA ob der Prüfling eine MePr ablegen MUSS oder nicht? Das ist sehr wichtig für mich... Denn entweder ich bin ab 2. Juli ( Tag meiner Präsi ) oder dann ab 28/29 Juli arbeitslos. MfG Gary PS: habe gerade meine Einladung zum Prüfungsteil A in den Händen. Auf der rückseite steht folgender Absatz der mich etwas beunruhigt: "Wir weisen darauf hin, dass . . . 2. der PA auch ohne Antrag des Prüflings die Durchführung einer Ergänzungsprüfung beschliesen kann; wir empfehlen daher, sich auf alle Fälle auf die Ergänzungsprüfung vorzubereiten. 3. die Prüfung bis zur Ablegung der eventuellen Ergänzungsprüfung als noch nicht abgeschlossen gilt. Als termin des Bestehens bzw. Nichtbestehens gilt dann der tag der letzten Prüfung, also der termin der mündlichen Ergänzungsprüfung." MfG Gary Zitieren
Gary Geschrieben 25. Juni 2003 Geschrieben 25. Juni 2003 Original geschrieben von bimei Aus der Verordnung: ... wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Hmm ich denke das ist der entscheidende Satzteil der mit jetzt sagt, dass ich keine MePr machen kann/soll/muss... denn bestanden hab ich ja mit 61.2% auch wenn ein Teil nur "mangelhaft" ist. Tja so kanns gehen... wenn man erstmal nen Kaffee getrunken hat in der früh, dann lösen sich so manche Knoten im Hirn auf... MfG Gary Zitieren
homer j simpson Geschrieben 25. Juni 2003 Geschrieben 25. Juni 2003 Also bei mir standen keine Prozente dastandnnur das ich mich auf eine Mündliche Ergänzungs Prüfung im teilgebit gh1 vorbereiten soll Zitieren
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