mtn Geschrieben 20. Juni 2003 Teilen Geschrieben 20. Juni 2003 Hallo, in welchen Fällen muss das Arbeitsamt Umzugsbeihilfe zahlen? Ich zieh ja wegen der Lehre vom Osten in den Westen, gibts dafür nicht sogar noch eine Prämie oder so? Der Umzug würde mich ungefähr 400 € kosten, und ich hab ja wie immer kein Geld zu verschenken. Danke für eure Antworten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 21. Juni 2003 Teilen Geschrieben 21. Juni 2003 Hallo mtn, Mobilitätshilfe kannst Du beantragen, wenn Du ausbildungssuchend gemeldet warst/bist. § 53 SGB III Mobilitätshilfen (1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit 1. dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist und 2. sie die erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen können. (2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen 1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe), 2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe), 3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe), tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe), c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe), d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe). (3) Leistungen nach Absatz 2 können an Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe auch zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erbracht werden. (4) Leistungen nach Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 Buchstaben a und d können auch an Ausbildungsuchende erbracht werden, die in ein Ausbildungsverhältnis eintreten, wenn sie beim Arbeitsamt als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mtn Geschrieben 21. Juni 2003 Autor Teilen Geschrieben 21. Juni 2003 Danke Bimei Ich werde das mal ausdrucken und nächste Woche mit zum Berufsberater mitnehmen, jetzt weiß ich wenigstens was mir zustehen könnte, mal schauen was dabei herauskommt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mtn Geschrieben 26. Juni 2003 Autor Teilen Geschrieben 26. Juni 2003 Wahnsinn :eek: War heute beim Arbeitsamt, die zahlen mir tatsächlich die ganzen Umzugskosten. Hoffentlich klappt das nun auch, nicht das die noch irgendwelche Ausreden finden... :mod: Also wenn das klappt, Bimei, dann hast du mir und noch ein paar meiner Freunde echt einen guten Tipp gegeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 27. Juni 2003 Teilen Geschrieben 27. Juni 2003 Danke für die Rückmeldung, das freut mich zu hören. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Solaris Geschrieben 27. Juni 2003 Teilen Geschrieben 27. Juni 2003 Gilt das auch für Personen, die nach der Lehre ohne Arbeitslos gemeldet zu sein eine Stelle woanders antreten und deshalb umziehen müssen? Wenn nein, wärs dann net besser Arbeitslos zu machen kurz vorher ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mtn Geschrieben 27. Juni 2003 Autor Teilen Geschrieben 27. Juni 2003 @ Bimei: Ich bleib am Ball @ Solaris: Hmm... ich hab da jetzt mal was gehört, weiß aber nicht obs nur ein Gerücht ist... Angeblich hat jemand, der nach der Bundeswehr 3 Monate arbeitslos war und dann von Sachsen nach BaWü gezogen ist 2.500 € Umzugshilfe und Wegzugsbonus bekommen, ich kann dir aber nicht sagen ob das auch wirklich stimmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 28. Juni 2003 Teilen Geschrieben 28. Juni 2003 Original geschrieben von mtn Hallo, Ich zieh ja wegen der Lehre vom Osten in den Westen, gibts dafür nicht sogar noch eine Prämie oder so? Danke für eure Antworten Ich hab gehört, das AA zahlt dir sogar einen Teil deines Visums und deines Impfpasses, für den Fall, dass du nach Bayern willst.... :D Ansonsten viel Spass beim Lernen und viel Erfolg. D_Z Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 28. Juni 2003 Teilen Geschrieben 28. Juni 2003 Original geschrieben von Solaris Gilt das auch für Personen, die nach der Lehre ohne Arbeitslos gemeldet zu sein eine Stelle woanders antreten und deshalb umziehen müssen? Wenn nein, wärs dann net besser Arbeitslos zu machen kurz vorher ??? Du musst nicht arbeitslos, sondern arbeitssuchend gemeldet sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eulenspiegel Geschrieben 29. Juni 2003 Teilen Geschrieben 29. Juni 2003 Ehm.. Hallo erstmal, bin ganz neu hier. Haette zu dieser Thematik hier auch gleich eine Frage. Und zwar ist es so, dass ich momentan noch in der Naehe v. Hannover wohne - zu Hause, darf mich noch zwei Wochen lang Schueler nennen. Nun moechte ich meine Ausbildung jedoch nicht hier absolvieren, sondern in Berlin. Dort will ich aus persoenlichen Gruenden hinziehen, nicht aus beruflichen/ausbildungstechnischen. Wuerde das Arbeitsamt in diesem Fall auch den, oder einen Teil des Umzuges finanzieren? Ich mein, dass ich wegziehen moechte, heisst ja nichts, dass ich hier nichts finden wuerde. Nur wie will das Arbeitsamt ueberpruefen, dass ich mich hier nicht auch irgendwo beworben hab? Ich koennt ja sagen, ich hab leider nur was in Berlin gefunden und leider kaum Geld fuer den noetigen Umzug.. :confused: Waer nett, wenn mir jemand helfen koennte. lg PS: Tolles Forum! :beagolisc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mtn Geschrieben 8. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 8. Juli 2003 Ok, ich habs geschafft, hier ist das ungefähre Howto: Also: Mann gehe zur Berufsberatung und lasse sich dort "beraten". Erst dann hat man nämlich das Recht einen Zettel zu bekommen auf dem man dann die Umzugskostenerstattung beantragen kann Mann muss auf diesem Zettel sein monatliches Einkommen angeben und die monatlichen Mussausgaben. Bei mir wurde das nicht weiter kontrolliert, aber allzu arm solltet ihr euch wohl nicht machen... Dazu benötigt ihr 3 Angebote von 3 verschiedenen Speditionen. Diese sollte man so schnell wie möglich einholen, und dann damit sofort zum Arbeitsamt laufen, möglichst noch bevor die Bande den Antrag an euch abgeschickt, weil, zumindest war es bei mir so, er sonst garantiert nicht bei euch zuhause im Briefkasten landet sondern schon an der neuen Adresse, die ich der Berufsberaterin unvorsichtigerweise schon verraten hatte Dann berechnet einer der Arbeitsamtmitarbeiter welche Spedition die billigste ist. Das kann eine ganze Weile dauern, beschleunigt wird das allerdings arg wenn man dort ÖFTERS mal anruft, sprich 3 mal am Tag, bis sie dich los werden wollen Besonders praktisch ist das, wenn man den Antrag der Empfangsdame mit dem Vermerk "Dringend - ich zieh Freitag um" in die Hand drückt und diese verspricht es der richtigen Bearbeiterin in die Kiste zu legen, diese erkennt nämlich sofort das sie dafür gar nicht verantwortlich ist und legt es prompt dem Kollegen in den Kasten der grad im Urlaub ist :eek: Am Ende telefoniert man sich jedenfalls durchs halbe Amt, bis man eine Frau trifft die sagt, man solle einfach zur Spedition seiner Wahl gehen und die Rechnung dann ans Amt schicken. Klappt natürlich nicht, weil die Transportervermietung unbedingt den Zettel wo "Freigabe" oder so drauf steht braucht, allerdings hatte ich hier heute Glück, die Sekretärin war super nett und kompetent, hat sich alle Infos nochmal beim Arbeitsamt zusammen telefoniert, und somit den Auftrag angenommen :hodata Jedenfalls bezahlt mir das Arbeitsamt die Umzugskosten von 400 € und dazu noch die 50 € Spritkosten die mir entstehen, weil ich den Transporter vor Abgabe wieder volltanken lassen muss An dieser Stelle möchte ich mich mal ganz doll bei Bimei bedanken, einen großen hast du dir mit deiner Antwort auf jeden Fall verdient. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
s.l. Geschrieben 30. November 2007 Teilen Geschrieben 30. November 2007 Hallo, ich ziehe in ca. 4 Wochen von Hannover nach München. Hier habe ich meine Arbeitsstelle gekündigt und trete dort nun ein Praktikum für ca. 6 Monate an. Monatlich bekomme ich 350 € brutto. Vorher bin ich jedoch für etwa 2 Wochen arbeitslos gemeldet. Übernimmt das Arbeitsamt die Umzugskosten? LG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Selim Geschrieben 1. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2008 Ähm ich will bald umziehn und meine möbel will ich nicht mehr haben... weil sie zu alt sind.. und ich bin arbeitslos... würde der staat mir dann als hilfe neue möbel besorgen oda mir ne hilfe geben neue möbel zu kaufen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
giansca Geschrieben 27. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2009 Hallo aber wenn ich arbeite und nicht bei arbeitsamt angemeldet bin,kann ich auch die unzugsbeihilfe o mobilitäthilfe beantragen ? Ich werde versetzt 250 kl und muss dort einziehen habe aber das geld nicht, mein Arbeitgeber hat gesagt endwieder oder ohne umzugskosten natürlich.Wenn ich mich bei Arbeitsamt wende und sage das mein arbeit bedroht wird werden sie mir helfen?Danke für andwort ciao Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kleksi21 Geschrieben 4. Januar 2011 Teilen Geschrieben 4. Januar 2011 Hallo, ich bin neu hier und habe folgendes Problem, ich bin 21 jahre hab nur nen Hauptschulabschluss und hab mich nun überwunden eine Ausbildung zu machen, ich wohne in Sachsen und möchte diese Ausbildung im Februar in Berlin machen und kann diesen Donnerstag den Lehrvertrag unterschreiben das Problem jetzt ist aber das mir das Harz 4 Amt heute sagte das Sie mir den Umzug nicht bezahlen müssen da ich die Ausbildung auch hier in Sachsen in der Umgebung machen kann und da habe ich auch keine Kosten. Noch dazu ist es nur eine Schulische Ausbildung und wenn ich die fertig habe, habe ich danach noch lange keine Arbeit durfte ich mir sagen lassen. Das nächste ist da ich aber nicht alleine bin sondern mein Freund auch mit ziehen sollte und mir das Amt da sagte das er die Zusage nicht bekommen wird da er in Berlin keine Arbeit hat, ist das so den richtig? Müssen die mir das wirklich nicht bezahlen? muss ich alleine umziehen?:confused::confused: über schnelle antworten wäre ich dankbar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 4. Januar 2011 Teilen Geschrieben 4. Januar 2011 Moin, hast du dich denn im Vorfeld mal mit dem Amt in Verbindung gesetzt und das Thema angesprochen? Oder hast du deinen Sachbearbeiter vor vollendete Tatsachen gestellt? ... das Sie mir den Umzug nicht bezahlen müssen da ich die Ausbildung auch hier in Sachsen in der Umgebung machen kann und da habe ich auch keine Kosten.Hast du dich denn mal um betriebliche Ausbildungsplätze gekümmert? Grad in Leipzig und Dresden gibt es ja nun doch so zwei oder drei IT-Geschäfte. Noch dazu ist es nur eine Schulische Ausbildung und wenn ich die fertig habe, habe ich danach noch lange keine Arbeit durfte ich mir sagen lassen. Nunja, das klingt vielleicht hart, es ist aber realistisch. Das nächste ist da ich aber nicht alleine bin sondern mein Freund auch mit ziehen sollte Macht dein Freund auch eine Ausbildung in Berlin oder warum sollte ihm der Umzug finanziert werden? muss ich alleine umziehen?Wieso? Die Entscheidung hast du doch selber getroffen. Du willst nach Berlin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 4. Januar 2011 Teilen Geschrieben 4. Januar 2011 Und wovon lebst Du dann in Berlin? Ich habe mal einen Bericht gesehen wo eine Frau Hartz IV bezogen hat und dann eine schulische Ausbildung zur Altenpflegerin oder so angefangen hat. Nachdem das Amt das mitbekommen hat, wurde Hartz IV erheblich gekürzt auf Grund von Paragraph irgendwas SGB. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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