Willa Geschrieben 23. Juni 2003 Geschrieben 23. Juni 2003 Hallo, weiß vielleicht einer von Euch, wie das mit dem letzen Tag vor der mündlichen Prüfung ist? Bei der schriftlichen Prüfung hatten wir ja den Tag vorher automatisch frei. Ist das bei der Mündlichen auch so? Wünsche allen, die jetzt bald dran sind, noch viel Glück bei der Mündlichen!! Wir schaffen es!! Und dann ist diese Ausbildung vorbei :marine Willa Zitieren
Ninni Geschrieben 23. Juni 2003 Geschrieben 23. Juni 2003 Das kommt wohl eher auf die persönlichen Vereinbarungen mit dem Betrieb an, denn "automatisch" einen Tag frei hat man bei der schriftlichen auch nicht, daher ist es bei der mündlichen auch keine automatische Sache. Fazit: da musst du mit Deinem Betrieb reden!! Gruß, Ninni Zitieren
BigB Geschrieben 23. Juni 2003 Geschrieben 23. Juni 2003 Original geschrieben von Ninni Das kommt wohl eher auf die persönlichen Vereinbarungen mit dem Betrieb an, denn "automatisch" einen Tag frei hat man bei der schriftlichen auch nicht, daher ist es bei der mündlichen auch keine automatische Sache. Vor der schriftlichen Prüfung hat man laut Gesetz den letzten Arbeitstag vor der Prüfung frei! Bei der mündlichen Prüfung ist dies nicht der Fall. Da musst du arbeiten, wenn keine Extraregelung besteht. Zitieren
bimei Geschrieben 23. Juni 2003 Geschrieben 23. Juni 2003 Original geschrieben von BigB Vor der schriftlichen Prüfung hat man laut Gesetz den letzten Arbeitstag vor der Prüfung frei! Lt. welchem Gesetz? §7 Freistellung, Berufsbildungsgesetz (BBiG): Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. § 10 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen 1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. § 2 JArbSchG ..... (2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. In einem Satz: Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, ist der Tag vor der Prüfung frei, sonst nicht. Zitieren
Phantom der Oper Geschrieben 23. Juni 2003 Geschrieben 23. Juni 2003 Also ich für meinen Teil hab die 6 Wochen vor der Mündlichen Prüfung frei. Abgesehen von 2 Schulwochen... Jahresresturlaub absitzen... Zitieren
Senethroth Geschrieben 24. Juni 2003 Geschrieben 24. Juni 2003 Original geschrieben von BigB Vor der schriftlichen Prüfung hat man laut Gesetz den letzten Arbeitstag vor der Prüfung frei! Bei der mündlichen Prüfung ist dies nicht der Fall. Da musst du arbeiten, wenn keine Extraregelung besteht. würd mich auch mal interessieren, wo du das her hast.. wir hatten den tag vorher ganz regulär berufsschule. Zitieren
BigB Geschrieben 24. Juni 2003 Geschrieben 24. Juni 2003 Original geschrieben von Senethroth würd mich auch mal interessieren, wo du das her hast.. wir hatten den tag vorher ganz regulär berufsschule. Dann muss man genauer lesen! Es steht bei mir im Text nämlich "der letzte Arbeitstag vor der schriftlichen Prüfung". Danke! Gesetz hat bimei ja aufgeführt. Allerdings gilt dies nur für Jugendliche. Viele Firmen machen dies aber standardmäßig Zitieren
Senethroth Geschrieben 24. Juni 2003 Geschrieben 24. Juni 2003 jaja, es ist noch früh morgens und die gehirnzellen sind noch nicht alle wach aber dass man einen tag vorher frei hat wundert mich... laut meines betriebes hätte ich den tag vorher zur arbeit gemußt, wenn es sich um einen normalen arbeitstag handelt.. und überhaupt.. welchen grund hat das ganze eigentlich, wenn man dann doch zur berufsschule muß? :confused: Zitieren
bimei Geschrieben 24. Juni 2003 Geschrieben 24. Juni 2003 Original geschrieben von Senethroth aber dass man einen tag vorher frei hat wundert mich... laut meines betriebes hätte ich den tag vorher zur arbeit gemußt, wenn es sich um einen normalen arbeitstag handelt.. Ist ja auch richtig so. Siehe oben JArbSchG und für wen es Gültigkeit hat. Zitieren
BigB Geschrieben 24. Juni 2003 Geschrieben 24. Juni 2003 Ob du in den Betrieb musst oder in die Berufsschule, ist ein Unterschied. Der Betrieb muss dich ja für den Berufsschulunterricht freigestellen und du darfst an dem Tag auch keinen Urlaub nehmen. Deswegen kann es nur ein Arbeitstag sein. Der Betrieb kann dich nicht für diesen Tag frei stellen! Und wie gesagt, es ist nur eine Pflicht, wenn man noch jungendlich ist (siehe Post von Bimei). Bei mir war es allerdings so, dass ich mir zwei Tage aussuchen durfte, an denen ich für die Prüfung frei bekomme. Das liegt dann aber wieder an der Firma. Ich hoffe alle Fragen sind geklärt. Zitieren
elvaube Geschrieben 24. Juni 2003 Geschrieben 24. Juni 2003 Original geschrieben von Senethroth würd mich auch mal interessieren, wo du das her hast.. wir hatten den tag vorher ganz regulär berufsschule. jo, wir auch ... Zitieren
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