Heikman Fly Geschrieben 23. Juni 2003 Teilen Geschrieben 23. Juni 2003 Hallöchen. Ich habe folgendes Problem: Ich bin FISI im 3. Lehrjahr, schriftl. Prüfung ist bestanden und am 1.07.03 ist die mündliche. Ich bin über einen FAV (Firmenausbildungsverbund) in einem Partnerunternehmen angestellt. Das heißt, nicht in dem Partnerunternehmen direkt. Die Bezahlung usw. regelt der FAV. Urlaub bekomme ich jedoch vom Partnerunternehmen. Letzten Freiteg war ich beim FAV und dort hat man mir gesagt, dass ich ab 2.07. arbeitslos bin, falls ich nicht übernommen werde. Mir war nicht bekannt, dass das Ausbildungsverhältnis nach bestandener Prüfung zwangsläufig beendet ist. Hätte ich nicht gefragt, wäre ich am 2. in die Firma gekommen und ich hätte gleich wieder gehn dürfen. Nun ja, ich werde höchstwahrscheinlich wegen fehlenden Aufträgen nicht übernommen, habe aber 28 Tage Urlaub übrig, die ich schon verplant hatte. Die Sache ist, dass ich den Urlaub während der Ausbildung nicht nehmen konnte, weil ständig was dazwischen gekommen ist, mal war einer wochenlang krank, oder ein Kollege hat gekündigt oder was ähnliches. Nun das eigentliche Problem: Mein Arbeitgeber sagt, ich soll die Problematik mit dem Partnerunternehmen klären, das P.U. dagegen sagt, dass ich das über den FAV regeln soll. Die sagen: "Vom P.U. bekomme ich nix, weil ich nicht in der Lohnliste stehe!" und "vom FAV bekomme ich auch nix, weil das Fördergelder sind"... Das kann doch eigentlich nicht wahr sein!?!? Ich stecke also tief, tief in der Grütze. Kann mir jemand helfen??? BIIIIIITTTTE! Bedanke mich im Voraus! mfg. Heikman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
voll verpeilt Geschrieben 23. Juni 2003 Teilen Geschrieben 23. Juni 2003 Welche Firma steht denn in deinem Azubi-Vertrag? Die muss dann auch zur Kasse gebeten werden. Und wenn das nicht hilft: nicht lange dich mit denen rumärgern, sondern Unterstützung von der Handelskammer anfordern! Die kennen sich da gut mit der Rechtslage aus. Greetz, Ingo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moeki Geschrieben 23. Juni 2003 Teilen Geschrieben 23. Juni 2003 Das sieht nach einem schwierigem Problem aus, also wende dich lieber gleich an die IHK. Am Besten ist es, wenn du Auszahlung des Urlaubs verlangst, da du ja dann sowieso arbeitslos bist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dxt Geschrieben 23. Juni 2003 Teilen Geschrieben 23. Juni 2003 möglicherweise habe ich es überlesen, aber es ist ganz einfach, für die bezahlung von urlaubsgeld und abgeltung für nnicht genommenen urlaub, ist das unternehmen zuständig, dass dir auch deine monatliche vergütung überwiesen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 23. Juni 2003 Teilen Geschrieben 23. Juni 2003 Original geschrieben von imker möglicherweise habe ich es überlesen, aber es ist ganz einfach, ... Möglicherweise, denn ganz so einfach ist es u. U. nicht. ;-) Original geschrieben von Heikman Fly ...., weil das Fördergelder sind"... Kannst Du mal bitte schreiben, welcher Art die Fördergelder sind? Und was für einen Vetrag hast Du? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heikman Fly Geschrieben 24. Juni 2003 Autor Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 Also, ich habe einen ganz normalen Berufsausbildungsvertrag, der allerdings über ein Partnerunternehmen läuft. Der FAV kümmert sich nur um die Verwaltungssachen. Bin also beim FAV angestellt! Bezahlt werde ich vom FAV, den Urlaub bekomme ich vom Partnerunternehmen und die Urlaubsregelungen des Partnerunternehmens gelten für Urlaub, nicht die des FAV. Was das für Gelder sind, kann ich nicht sagen, weiß ich leider nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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