Chrisi Geschrieben 23. Juni 2003 Geschrieben 23. Juni 2003 Hallo zusammen! Eine Frage meinerseits: Es sieht wohl so aus, dass ich 2 Wochen vor der mündlichen Prüfung nicht mehr arbeiten gehe, aufgrund massiver Differenzen mit meinem Arbeitgeber. Der Rechtsweg wird nun eingeschlagen, da mein Arbeitgeber keinerlei Einsicht zeigt. Wie sieht das denn in diesem Fall mit der mündlichen Prüfung aus? Ablegen darf ich diese doch ganz normal? Die Einladung habe ich ja schon erhalten? Gruss und danke für die Infos. Zitieren
Senethroth Geschrieben 23. Juni 2003 Geschrieben 23. Juni 2003 uff, also soweit ich weiß, bezahlt der arbeitgeber für die prüfung eine gebühr an die zuständige IHK. wenn dieser betrag nicht beglichen wurde, siehts übel aus.. aber warum rufst du nicht einfach mal jmd von deiner zuständigen IHK oder vom arbeitsamt an? die müßten da doch bescheid wissen Zitieren
as-sassin Geschrieben 23. Juni 2003 Geschrieben 23. Juni 2003 Also bei mir in der Anmeldung/Projektantrag stand "Noch in der Firma tätig? ja/nein" oder so ähnlich - also ist es wohl kein Problem, ohne Firma die Prüfung zu machen. Die Prüfungsgebür wird sicher auch vorher bezahlt, oder? Oder wenn nachher hat man die Prüfung ja eh schon gemacht. Ich denke auch, daß es eine gute Idee ist, mal nachzufragen, aber ich glaube nicht, daß es Schwierigkeiten für Dich gibt, die Prüfung abzulegen... Viel Erfolg, as-sassin Zitieren
dxt Geschrieben 23. Juni 2003 Geschrieben 23. Juni 2003 die formalen voraussetzungen zur prüfungsteilnahme hast du garantiert. falls dich die paragraphen interessieren, einige im forum haben immer ein paar §§§ im gepäck. die ihk wird deine präsentation nicht absagen. wegen der prüfungsgebühr würde ich mich keine sorgen machen, das ist eine angelegenheit zwischen kammer und betrieb. Zitieren
Chrisi Geschrieben 23. Juni 2003 Autor Geschrieben 23. Juni 2003 Vielen, lieben Dank schonmal für die Infos. Das macht mir ja Mut! Gruss Zitieren
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