NetMystery Geschrieben 23. Juni 2003 Teilen Geschrieben 23. Juni 2003 Hallo, ich habe am 23.6.03 meine Prüfung beendet, habe aber noch 4 Tage Resturlaub die ich nicht nehmen konnte da ich die letzten beiden Wochen vor der Prüfung ziemlich krank war, mein Chef sagt er zahlt mir diese Urlaubstage nicht aus, ich denke aber das er sie mir auszahlen muss, wenn jemand von euch genau weiß wie die Rechtslage ist würde es mir sehr helfen. Vielen Dank im vorraus THx NoPanic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
crazygirl Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 Hallo, leider weiß ich nicht genau, wie die rechtliche Lage ist, aber ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass er verpflichtet ist, dir den Resturlaub auszubezahlen. Wenn ein Arbeitsvertrag endet, werden dem Arbeitnehmer ja auch die Resturlaubstage ausbezahlt. Ich an deiner Stelle würde mal bei der zuständigen IHK nachfragen, denn schließlich müssten die ja wissen, was Bestand des Ausbildungsvertrages ist. Ich an deiner Stelle würde das nicht einfach so auf sich beruhen lassen. lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 Der IHK wird das ziemlich egal sein. Bei Fragen zu Urlaub ist der Personalsachbearbeiter im Betrieb der bessere Ansprechpartner ggf. hat der auch die passenden Gesetzestexte zur Hand. Mit der Boardsuche findet man das: Hier: http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=17469&highlight=%2AUrlaub%2A http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=1120&highlight=%2AUrlaub%2A http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=26284&highlight=Urlaubsanspruch aus einem Posting von Peterb (aus einem der obigen Threads): (...) Übernimmt dein neuer Arbeitgeber diese Ansprüche NICHT und bescheinigt dir dein Ausbildungsbetrieb, das du in dem laufenden JAhr KEINEN Urlaub genommen hast, so hast du aber nach dem Bundesurlaubsgesetz den Anspruch auf den Mindesturlaub, der dann durchaus höher liegen kann als der anteilige Urlaub, den du von deinem neuen Arbeitgeber bekommst... Bsp: Der Mindesturlaub liegt z.B. bei 18 Werktagen, dein regulärer Urlaub bei 28 Tagen, du fängst am 01.07. an, hast also Anspruch auf 14 Tage für das halbe Jahr, aber der Mindesturlaub ist 18 Tage, also vier Tage mehr... ABER: Du bist Berufsanfänger und Neuling in der neuen Firma - den Mindesturlaub wirst du vielleicht nicht freiwillig bekommen - wenn du gleich von Anfang an rumklagst - wie wird die nächste Gehalterhöhung aussehen? - Ist auch eine Seite, die man sich überlegen sollte - vielleicht sollte man es erzählen, aber nicht darauf pochen, sondern bei der nächsten Erhöhung ein wenig pokern.... Da kommt eben wieder das Problem mit Recht und Gesetz auf der einen Seite und Kohle und Frieden auf der anderen Seite... Schau dir das Bundesurlaubsgesetz an und denke mal drüber nach... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 btw. hier noch die entsprechende Gesetzespassage Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.