Orbital Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 Hallo, ich habe am 17.06 meine mündl. Prüfung bestanden und wurde nicht von meinem Betrieb übernommen, was ja bedeutet das mein Ausbildungsverhältnis am 17.06 endet, richtig? Heute bekomm ich per Einschreiben vom Betrieb einen "Auflösungsvertrag" in dem steht das "[...] eingegangene Ausbildungsverhältnis endet zum 17. Juni 2003 auf Antrag des Auszubildenden[...]" was ich unterschreiben soll und zurück schicken. was soll ich den jetzt davon halten? 17.06 Prüfung bestanden -> ausbildung fertig -> nix Antrag oder seh ich das falsch? Nach der mündl. hab ich sogar noch mit meinem Ausbilder telefoniert ihm Bescheid gesagt das ich bestanden hab und ihn gebeten das wenn noch irgendwas abzuklären wäre oder es doch nicht so sei das ich nicht mehr kommen brauche er mich doch bitte informieren soll Wollen die mich jetzt über den Tisch ziehen oder was habe ich davon zu halten? Danke schon mal im Vorraus /Orbital Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Computerfuzzi Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 Warst du nach bestandener Prüfung nochmal arbeiten? Dann besteht jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Den Auflösungsvertrag würde ich auf jeden Fall nicht unterschreiben, denn wenn du nach der Prüfung nicht mehr arbeiten warst, dann ist das Ausbildungsverhältnis sowieso beendet und ein Auflösungsvertrag nicht notwendig! Gruß, Computerfuzzi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
need-some-blood Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 Also generell ist es so, dass dein Ausbildungsvertrag mit deiner Prüfung endet. Wenn sich der Betrieb dannach nicht bei dir meldet geht das ganze in ein unbefristetes Arbeitsverhältniss über. Da du aber einen Auflösungsvertrag zugeschickt bekommen hast, möchte der Betrieb dich los werden. Was das mit dem "...auf Wunsch des Auszubildenden..." zu tun hat, kann ich dir jetzt auf die schnelle auch nicht sagen. Aber sei Vorsichtig damit. Evtl. streicht dir das Arbeitsamt dies als Kündigung an, und dann bekommst du von denen kein Geld. Die beste Lösung ist es zu deinem alten Chef zu gehen und dich mal mit ihm zu Unterhalten. Da lässt sich sicherlich noch was machen.. MVG need-some-blood Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 Mit bestandener Mündlicher Prüfung ist das Ausbildungsverhältnis beendet.Einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben, kann bei darauf folgender Arbeitslosigkeit Nachteile beim Bezug von Geldern durchs Arbeitsamt haben. Ich denke nicht, dass ein Aufhebungsvertrag notwendig ist, da das Ausbildungsverhältnis ja durch die Prüfung beendet ist. Der Betrieb darf dich halt einfach nicht mehr arbeiten lassen - sprich sie nehmen dir deinen Mitarbeiterausweis ab, Du hast Deinen Schreibtisch ausgeräumt und Ende Gelände. Ich halte den Aufhebungsvertrag für schwachsinnig. Ein Schreiben, dass Du nicht übernommen wirst sollte AFAIK eigentlich ausreichend sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
need-some-blood Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 @Doham Ich denke nicht, dass ein Aufhebungsvertrag notwendig ist, da das Ausbildungsverhältnis ja durch die Prüfung beendet ist. Der Betrieb darf dich halt einfach nicht mehr arbeiten lassen Das ist so nicht ganz richtig. Nach der Ausbildung geht der Ausbildungsvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältniss über, sofern sich der Betrieb nicht meldet. D.H: Prüfung zum 23.06.2003 bestanden, Firma meldet sich aber erst zum 02.07.2003. Dann muss dir die Firma sieben Arbeitstage bezahlen. Danach gilt erst die Kündigung. MVG need-some-blood Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Orbital Geschrieben 24. Juni 2003 Autor Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 nein ich war nach der Prüfung nicht mehr arbeiten, wie gesagt hab meinen Ausbilder gesagt er solle mir Bescheid geben wenn ich noch müsste / sollte. Original geschrieben von need-some-blood Also generell ist es so, dass dein Ausbildungsvertrag mit deiner Prüfung endet. Wenn sich der Betrieb dannach nicht bei dir meldet geht das ganze in ein unbefristetes Arbeitsverhältniss über. also ist mein verhalten prinzipiell nicht falsch, ich wusste ja bereits das ich nicht übernommen werde genau daran dachte ich nämlich auch... Irritiert hat mich vor allendingen wie sie auf die Idee kommen zu glauben das ich unterschreibe das es auf meinen "Antrag" hin zur Auflösung kommt. Ich hab nie etwas der artiges erwähnt geschweige den einen "Antrag" gestellt. Das mach ich sowieso, wollte nur vorher hören was er damit beabsichtigen könnte bzw. was das soll Danke auf jedenfall /Orbital [edit] nur ergänzend in meinem fall lag schon ein Schreiben vor das ich nicht übernommen werde Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 Original geschrieben von need-some-blood @Doham Das ist so nicht ganz richtig. Nach der Ausbildung geht der Ausbildungsvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältniss über, sofern sich der Betrieb nicht meldet. D.H: Prüfung zum 23.06.2003 bestanden, Firma meldet sich aber erst zum 02.07.2003. Dann muss dir die Firma sieben Arbeitstage bezahlen. Danach gilt erst die Kündigung. MVG need-some-blood Du irrst: § 17 BBiG Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Wird der Azubi beschäftigt! - Wenn der Betrieb ihn nicht mehr arbeiten lässt, ist er arbeitslos. IMHO reicht dazu auch ein einfaches Schreiben der Geschäftsleitung, dass auf eine Übernahme verzichtet wird. <meine private und laienhafte Gesetzesinterpretation - Fachleute: bitte verbessern!> Wenn der Azubi nach der Prüfung in die Arbeit kommt stellt er doch rechtlich gesehen den Antrag zu Arbeiten - willigt der Chef stillschweigend ein so ist ein Arbeitsvertrag wie in BBIG §17 beschrieben geschlossen. Die Inhalte des Arbeitsvertrages müssen später schriftlich fixiert werden, allerdings ist zum Zustandekommen des Vertrages die Schriftform nicht zwingend. Für das obige Beispiel heisst das doch, dass durch die mündliche oder schriftliche Information (Brief, Zettel o.ä.) über die "Nichtübernahme", die Zustimmung zum (Arbeits-)Vertrag verweigert wird. </interpretation> btw. Wo wäre bei deinem Beispiel Antrag und Annahme des Arbeitsvertrages? bzw. aus welchen Paragraphen leitest Du diesen Anspruch ab? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
need-some-blood Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 @Doham Ich denke nicht, dass ein Aufhebungsvertrag notwendig ist, da das Ausbildungsverhältnis ja durch die Prüfung beendet ist. Der Betrieb darf dich halt einfach nicht mehr arbeiten lassen Der Betrieb darf dich doch weiterbeschäftigen... Du hast den Gesetzestext ja selber gepostet. Das wollte ich damit sagen. MVG need-some-blood Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 Original geschrieben von need-some-blood Der Betrieb darf dich doch weiterbeschäftigen... Themaverfehlung - 6 setzen Wir reden hier doch grad aneinander vorbei - es geht doch hier darum, ob ein Auflösungsvertrag nach bestandener mündlicher Prüfung Sinn macht, wenn der Azubi nicht übernommen wird. D.H: Prüfung zum 23.06.2003 bestanden, Firma meldet sich aber erst zum 02.07.2003. Dann muss dir die Firma sieben Arbeitstage bezahlen. Danach gilt erst die Kündigung. Das zwar möglich, wird aber im seltensten Fall praktiziert - einfacher ist es den ex-Azubi (wie grade beschrieben) einfach nicht zu übernehmen. Also generell ist es so, dass dein Ausbildungsvertrag mit deiner Prüfung endet. Wenn sich der Betrieb dannach nicht bei dir meldet geht das ganze in ein unbefristetes Arbeitsverhältniss über. ---> siehe mein vorletztes Posting. Du hast von einer "Pflicht" zur Weiterbeschäftigung geredet - und die gibt es definitiv nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
need-some-blood Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 Moment!! Also es ist doch so. Mein Ausbildungsvertrag endet mit bestandener Prüfung (im Optimalfall). Wenn sich die Firma bis dahin nicht an mich gewandt hat, gehe ich ein unbefristeten Arbeitsvertrag ein. D.H. Vertragsantrag = Erscheinen bei der Firma. Vertragsanahme = stille Zustimmung meines Chefs. So! Bis dahin ist doch alles klar! Also ist ein Aufhebungsvertrag doch Pflicht wenn man den AZUBI kündigen möchte. Ansonsten §17 BBiG... Du schriebst aber Ich denke nicht, dass ein Aufhebungsvertrag notwendig ist, da das Ausbildungsverhältnis ja durch die Prüfung beendet ist. Der Betrieb darf dich halt einfach nicht mehr arbeiten lassen Das Ausbildungsverhältniss ist zwar nach der Prüfung beendet. Aber doch noch lange kein Arbeitsverhältniss Also muss ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt werden. Die Frage die aber wirklich wichtig ist, ist doch eine ganz andere. Inwiefern ist die Begründung "..auf Wunsch des Auszubildenden.." nachteilig?? Ich bin der Meinung, dass das Arbietsamt dies als Kündigung seitens des Arbeitnehmers sieht, und er kein Geld von dennen sieht. Aber was noch? MVG need-some-blood Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Computerfuzzi Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 Falsch!!! Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kommt nur dann zu Stande, wenn du nach der bestandenen Prüfung weiterbeschäftigt wirst. Hast du also heute Prüfung und gehst morgen zur Arbeit und die lassen dich weiterarbeiten, dann besteht ein solcher Vertrag. Wenn sie sagen, du kannst noch deinen Schreibtisch leerräumen und dann Adios, dann besteht ein solcher Vertrag nicht. Und du hast auch keinen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag! Gruß, Computerfuzzi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 @Computerfuzzi: FULL ACK! --- Vertragsantrag = Erscheinen bei der Firma. Vertragsanahme = stille Zustimmung meines Chefs. Falsch § 17 BBiG Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Hier wird ausdrücklich von "weiter beschäftigt" gesprochen. Das hat nichts mit dem Erscheinen in der Firma zu tun - Wie Computerfuzzi schon geschrieben hat, man könnte auch zum Schreibtisch leerräumen gekommen sein oder um sich zu verabschieden. Vertragsantrag: Chef gibt Dir nach der mündlichen Prüfung eine Aufgabe z.B. Hof kehren *g* Vertragsannahme: Du schappst Dir den Besen und beginnst zu kehren. Also ist ein Aufhebungsvertrag nicht notwendig! Glaubs uns einfach - oder lass Dir's von 'nem Rechtsanwalt für teuer Geld erklären Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
need-some-blood Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 Achja stimmt, ich kann ja nichts aufheben was nicht exestiert. *mit der Hand vor die Stirn klatsch*. Alles klar, schon gut. *Asche auf mein Haupt* Hat jemand das gesehen Ich glaube nicht. :floet: also nix passiert. MVG need-some-blood PS: Gut das ich nur Programmierer bin. Da brauch ich son Müll net. *gg* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 und schon hast Du wieder etwas für die Prüfung gelernt *g* Das könnte durchaus in ähnlicher Form mal in einer Schulaufgabe oder Wiso-Prüfung gefragt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Computerfuzzi Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 Original geschrieben von Doham Vertragsantrag: Chef gibt Dir nach der mündlichen Prüfung eine Aufgabe z.B. Hof kehren *g* Vertragsannahme: Du schappst Dir den Besen und beginnst zu kehren. Eigentlich falsch. Gibt dir der Chef eine Aufgabe, dann ist das ein Vertragsangebot. Wenn wir mal ganz pingelig sein wollen. :-) Wenn, dann: Vertragsantrag: Du kommst zur Arbeit. Vertragsannahme: Chef gibt Dir nach der mündlichen Prüfung eine Aufgabe z.B. Hof kehren. Gruß, Computerfuzzi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 24. Juni 2003 Teilen Geschrieben 24. Juni 2003 ok, stimmt. <ausrede> Ich wollte ja nur das obige Beispiel mit dem Schreibtischausräumen weiterführen. </ausred> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Orbital Geschrieben 25. Juni 2003 Autor Teilen Geschrieben 25. Juni 2003 hallo nochmal, man da hab ich ja ne diskussion los getreten mittlerweile hab ich mit cheffe telefoniert und er hat mir mehr oder weniger verklickern wollen dass das normal sei, da das schreiben was ich nach der mündlichen bekommen habe ja schliesslich nur ein "vorläufiges ergebniss" sei. nunja, ich finds etwas seltsam aber er hat mir angeboten bzw. mich gebeten selbst etwas aufzusetzen und dann einfach vorbei zu kommen zum unterschreiben. was halten die experten hier davon? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 25. Juni 2003 Teilen Geschrieben 25. Juni 2003 man da hab ich ja ne diskussion los getreten ooch, das gehört zum Wesen eines Forums - aber das war ja beinahe schon eine akademische Diskussion um die Auslegung :floet: ----- Es reicht doch AFAIK, wenn dein Chef Dir in einem kurzen Schreiben mitteilt, dass Du nach der Prüfung nicht übernommen wirst. Formulierungen die auf eine Selbstkündigung hindeuten würde ich mir schon aus Geldgründen (-> Arbeitsamt) verkneifen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nalimov Geschrieben 26. Juni 2003 Teilen Geschrieben 26. Juni 2003 Sehe ich genauso wie Dohan. Sprich am besten mal beim Arbeitsamt vor. Die sagen Dir dann schon, ob es Probleme gibt, wenn Du so einen Wisch unterschreibst. Du kannst natürlich auch einen Rechtsanwalt bemühen )aber das kostet erstmal Geld, welches man als arbeitsloser Ex-Azubi erstmal nicht hat). Evtl. bist Du in einer Gewerkschaft? Dann kannst Du Dich an die wenden. Die helfen Dir da auch weiter. Auf jeden Fall nix unterschreiben bevor Du Dich nicht rechtlich oder zumindest bei dem zuständigen Sachbearbeiter des Arbeitsamtes abgesichert hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.