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Besondere Anordnung des Chefs


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Hey,

ich habe hier mal ein recht kontroverses Thema.

Also eine Freundin von mir (nachfolgend F. genannt) macht zur Zeit ihre Ausbildung zur Bürokauffrau in einem Beerdigungsinstitut. Bisher ging auch alles recht gut.

Nur jetzt ist ihre Chefin dahinter gekommen dass sie Goth ist. F. zeigt dieses aber nicht in der Öffentlichkeit. Auch zur Arbeit kommt sie weder in schwarz, noch geschminkt oder sonstwie.

Nach ein paar kurzen Gesprächen, hat ihre Chefin ihr nun gesagt, dass sie sich einen neuen Freundschaftkreis suchen möchte, und jeglichen Kontakt zur Szene abbrechen muss. Sonst wird sie gekündigt.

Dies ist eigentlich nicht rechtens, aber die Stadt in der F. arbeitet ist ein Kaff und keiner möchte in ein Beerdigungsinstitut gehen, indem ein "Satanist" arbeitet. Obwohl es bis auf die Cheffin ja kein anderer weiß.

Jetzt kommt meine Frage. Hätte die Kündigung vor einem Gericht halt?

Ich bin der Meinung dass das Verhalten Geschäftsschädigend wirken könnte, und dem enstprechend eine Kündigung vom Gericht genehmigt werden könnte.

Was denkt ihr?

MVG

need-some-blood

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Original geschrieben von Michele

ICh kann Dir sagen, dass z.B ein Bankangestellter der ein Spielcasino besucht

aud Grund dessen gekündigt werden kann! DA ja Kunden der Bank denken könnten er veruntreut das Geld dieser!!

Also das kann ich nicht glauben, hast du da nen Link zu nem Urteil oder ähnliches.

Ich würde sagen, solange sie sich an die Anweisungen während der Arbeitszeit hält, kann ihr nichts passieren.

Alles andere würde sogar gegen unser Grundgesetzt verstoßen.

Wo sollte man denn da die Grenze ziehen, ist ne vegetarisch eingestellte Fleischfachverkäuferin dann auch kündbar. ;)

Gruß Jaraz

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Also natürlcih ist die Fleischverkäuferin nicht kündabar aber ich denke, dass Dein gewähltes Bsp. in keinem Bezug zu dem steht um was es hier geht!

Habe leider keinen Link dazu, ich kenne mich nur ganz gut in der Materie aus!!

Sollte ein Kunde einer Bank einen Mitarbeiter im Casino begegnen kann er auf Grund dessen gekünfigt werden!!

Nur wo kein Kläger da kein Richter!!

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Original geschrieben von Michele

Sollte ein Kunde einer Bank einen Mitarbeiter im Casino begegnen kann er auf Grund dessen gekünfigt werden!!

Mit Sicherheit nicht in Deutschland.

Das einzige Beispiel das ich in diese Richtung kenne, ist ein Buchhalter der in einem Verein Geld unterschlagen hat und deswegen verurteilt wird, auch von seinem Betrieb gekündigt werden kann. Kannst natürlich auch auf nen Bankangestellten beziehen.

Nur hat derjenige eine Straftat begangen und nicht ein Casino besucht. :D

Gruß Jaraz

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Original geschrieben von Michele

Sollte ein Kunde einer Bank einen Mitarbeiter im Casino begegnen kann er auf Grund dessen gekünfigt werden!!

Naja, wenn es in seinem Arbeitsvertrag steht, dass der Besuch von Casinos untersagt ist, dann ist das ein Kündigungsgrund.

Ansonsten wohl nicht.

Zurück zum Thema mit dem 'Satanisten'.

Ich bin de rfesten Überzeugung, dass der Bekanntenkreis an sich kein Kündigungsgrund ist. Die Tatsache, dass F in einem Kaff arbeitet, sicher auch nicht. ;) Was ich aber zu bedenken gebe, ist, dass der Chefin wohl einen anderen Grund finden könnte, F zu kündigen. Daher sollte F sich eben nicht mehr öffentlich als Goth 'verkleiden'. Gerade in kleinen Käffern..... ihr wisst schon.

D_Z

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Ich stimme meinem Vorredner zu...ich glaube auch nicht, dass der geschilderte Sachverhalt ein Grund ist, aber wenn die Chefin F unbedingt feuern will...

dann wird sie schon irgendetwas finden.

Ich finde es traurig, dass es immer noch so viele Menschen gibt die schwarz mit böse und schwarze Kleidung mit Satanisten gleichsetzen, aber das ist ein anderes Thema :)

Vielleicht sollte sie sich mit ihrer Chefin nochmal zusammensetzen...

solage es kein anderer weiss, ist doch alles in Ordnung...anscheinend läuft sie ja nicht so durch Euer "Kaff"...

und sollte es doch einmal rauskommen...hmmm...wie wärs denn mit einem Info-Aufklärungsabend? Obwohl ich nicht sicher bin, ob das die Dorfbewohner besänftigen würde...hmmm...komplizierte sache...

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Original geschrieben von Darth_Zeus

Was ich aber zu bedenken gebe, ist, dass der Chefin wohl einen anderen Grund finden könnte, F zu kündigen.

Vielleicht seh ich das jetzt zu blauäugig, aber ich denke, dass ist bei einem Auszubildenden, der sich nichts zu Schulden kommen lässt, wohl nicht so einfach, oder?

Zum Fall:

Ich denke zwar, dass die Chefin relativ wenig Chancen hat, sie zu kündigen, allerdings kann sie ihr die Ausbildungszeit schnell zur Hölle (wie passend :D) werden lassen. Ob Ihr die Ausbildung aber mehr wert ist, als Ihre Freunde, das muss F. ganz alleine entscheiden.

btw.: Wie ist die Chefin denn dahintergekommen, wenn sie nicht öffentlich als Goth auftaucht?

ICQ

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Original geschrieben von need-some-blood

Jetzt kommt meine Frage. Hätte die Kündigung vor einem Gericht halt?

Ich bin der Meinung dass das Verhalten Geschäftsschädigend wirken könnte, und dem enstprechend eine Kündigung vom Gericht genehmigt werden könnte.

Was denkt ihr?

Nein, hätte es nicht. -> Grundgesetz und diverse daraus abgeleitete Arbeiterschutzgesetze.

Übernommen werden muss sie natürlich nicht (gerade bei der Marktlage)

Mein Rat: Andere Ausbildungsstelle suchen. Mit örtlicher IHK eine Lösungsmöglichkeit suchen. Arbeitgeber wechselt man meist häufiger im Leben, einen Freund(eskreis) fürs Leben vielleicht 1x oder nie.

Natürlich auch erst nochmal versuchen, mit der Chefin zu reden, aber wenn sie schon so anfängt und das in einem kleinen Örtchen, stehen die Chancen schlecht. :(

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Original geschrieben von Tachyoon

Mein Rat: Andere Ausbildungsstelle suchen. Mit örtlicher IHK eine Lösungsmöglichkeit suchen. Arbeitgeber wechselt man meist häufiger im Leben, einen Freund(eskreis) fürs Leben vielleicht 1x oder nie.

wenn das mal so einfach ist... :(

überhaupt ne neue ausbildungsstelle als bürokauffrau zu bekommen ist bestimmt schwer genug, aber ich könnte mir vorstellen, dass sie nicht zufällig in dem beerdigungsinstitut gelandet ist, sondern bestimmt, weil sie das interessant findet...und sooo viele beerdigungsinstitute gibt es vielleicht in dem "kaff" nicht :(

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Ich denke die Kündigung hätte Chancen.

Dafür ist die Verbindung zwischen der Szene von F. und einem Freidhof zu eng. Wenn sich so etwas rumspricht, dann ist das Geschäftsschädigend und ein Kündigungsgrund.

Wenn es kein Beerdigungsinstitut wäre hätte eine Kündigung keine Chance, weil das in Richtung freie Meinungsäußerung geht, aber so...

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Im "normalen" Berufsleben würde die Kündigung vielleicht durchgehen. In anderen Berufsbereichen gibt es solche Urteile (z.B. bei der katholischen Kirche, da wurden schon Leute erfolgreich gekündigt wegen Verstoßes gegen das Sakrament der Ehe, etc.). Während der Lehrzeit dürfte die Kündigung trotzdem nicht so leicht sein. Aber auf eine Übernahme braucht sie da nicht spekulieren...

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Das Problem ist denke ich nicht die Kündigung weger der privaten Interessen - die hat keinen Chance - solange im Berufsleben dieses nicht ausgelebt wird (aber wird es ja angeblich auch nicht). Aber wenn man jemanden kündigen möchte - dann findet man auch einen Grund. Und zudem ist das Betriebsklima in so einem Betrieb sicher nicht das was man als Grundvorraussetzung wünscht. Ich versteh allerdings nicht warum der Chef da so probleme macht - solange im Betrieb alles ok ist - und man nicht wegen öffentlichen Ärgernisses oder so bekannt ist würde ich darin kein Problem sehen!

Sabine

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Hmm viele Meinungen aber doch keine konkrete Antwort. Tja was soll ich dazu noch sagen, meines Wissen nach ist es generell recht schwer eine Auszubildende zu Feuern. Besonders wenn es keine innerbetrieblichen Gründe gibt. Aber die sind ja leicht gefunden. Doch meinen ich mal ein Gerichtsurteil gelesen zu haben indem ein Arbeitgeber jemanden mit eben solchen "fiktiven" Gründen gefeuert hat. Der Arbeitnehmer konnte dies nachweisen und wurde dementsprechend entschädigt. Auf Neueinstellung würde ich eh nicht klagen...

Aber was tun. Die Ausbildung hinzuschmeissen ist sicherlich nicht der Richtige Weg. Sich deswegen zu ändern, und sein ganzes Privatleben dem Chef bzw. der Chefin unterzuordnen ist auch falsch.

Scheinbar hat die Cheffin ein paar gute Bekannte, die ihr mal hinterhergegangen sind. Ihr Abschiedsatz an dem Tag war ja sogar: "...und Frau XY ich habe meine Beziehungen und bekomme alles mit!!"

Naja dann zählt eben anpassen mehr.

MVG

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nun, Sie sollte sich mal an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Vieleicht kann aber auch die IHK weiter helfen. Hier weiter zu spekulieren wäre reine Zeitverschwendung, da es bestimmt genug Regelungen, ausnahmeregelungen, Gesetzestexte gibt, die zugrunde gelegt werden könnten.

Bevor sich deine Bekannte in die Nesseln setzt wäre das wirklich das Beste.

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Original geschrieben von need-some-blood

"...und Frau XY ich habe meine Beziehungen und bekomme alles mit!!"

Naja dann zählt eben anpassen mehr.

Wenn sie die Probezeit geschafft hat kann ihr in der ausbildung nicht mehr gekündigt werden, es sei denn sie lässt dort irgendetwas mitgehen oder so. Wenn also keine wirklich schweren Gründe vorliegen ist man als Azubi unkündbar. Auch innerbetribliche Gründe sind kein Grund! Wir hatten ziemliche innerbetr. Probleme (kurz vor der PLeite) und unsere Azubis wurden _gebeten_ sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen. Kündigen war selbst in diesem Fall (kein Geld) nicht möglich.

Sie braucht, wie öfter schon gesagt, nicht mit einer Übernahme zu rechnen, aber Angst vor einer Kündigung während der Ausbildung muss sie auch nicht haben.

Ich weiss nicht ob sie glücklich wäre wenn sie ihre Freunde und Einstellung unterdrücken müsste.

Und zu dem Grund warum sie ausgerechnet bei einem Bestattungsunternehmen ist... vielleicht gab es nichts anderes mehr. Wenn es wirklich so ein Kaff ist gab es bestimmt keine 1000 Stellen zur auswahl.

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Original geschrieben von JesterDay

Wenn sie die Probezeit geschafft hat kann ihr in der ausbildung nicht mehr gekündigt werden, es sei denn sie lässt dort irgendetwas mitgehen oder so.

Wenn also keine wirklich schweren Gründe vorliegen ist man als Azubi unkündbar.

Sie braucht, wie öfter schon gesagt, nicht mit einer Übernahme zu rechnen, aber Angst vor einer Kündigung während der Ausbildung muss sie auch nicht haben.

so würde ich das auch nicht sehen...sicher es ist schwer einen azubi rauszuschmeissen, aber es ist nicht so, dass es keine möglichkeiten gibt...

z.B. bei andauernder unpünktlichkeit ohne besserung nach ein paar abmahnungen oder so...alles schon erlebt... (nicht bei mir ;) )

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Ich glaube nicht, dass Gothic-sein ein hinreichender Kündigungsgrund ist, der zudem noch Bestand vor einem Arbeitsgericht hat. Leider kann man Kündigungen auch anders begründen, so dass sie wirksam werden und einer Prüfung standhalten. Und wenn man dann gerade noch in der Probezeit ist, geht's ohnehin noch schneller.

Allerdings frage ich mich: Wenn Deine Bekannte nicht erkennbar als Goth durch die Gegend tigert, wie zum Henker will die Chefin dann wissen, ob sie der Szene abgeschworen hat? Und ganz abgesehen davon frage ich mich, was diese *räusper* das zu interessieren hat. Wenn sie nicht B***-Zeitung spielt und im Ort rumpalavert, dass sie einen "Satanisten" beschaeftigt, wird ihr wohl kaum die Kundschaft davonlaufen. Egal was die Chefin macht, es wird so oder so getratscht...so ist das eben in Kuhkäffern. Und wenn sie den Tratsch nicht haben will, wird sie schon ihre Klappe und die Füsschen still halten.

Ich würde mir da keinen verstärkten Kopf machen und die "Erpressung" einfach als Altweibergewäsch abtun. Niemand kann dazu gezwungen werden, "Hobbies" aufzugeben, nur weil einem dann vielleicht die Leichen davonlaufen.

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Original geschrieben von Felicie

so würde ich das auch nicht sehen...sicher es ist schwer einen azubi rauszuschmeissen, aber es ist nicht so, dass es keine möglichkeiten gibt...

z.B. bei andauernder unpünktlichkeit ohne besserung nach ein paar abmahnungen oder so...alles schon erlebt... (nicht bei mir ;) )

Ich sagte nicht auf jeden Fall unkündbar. Und andauernde Unpünktlichkeit ist ja nichts was man als Azubi nicht beeinflussen könnte... ;) Wenn man sich als Azubi aber nichts zu schulden kommen läßt ist man so gut wie unkündbar.

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Original geschrieben von need-some-blood

Also eine Freundin von mir (nachfolgend F. genannt) macht zur Zeit ihre Ausbildung zur Bürokauffrau in einem Beerdigungsinstitut. Bisher ging auch alles recht gut.

Nur jetzt ist ihre Chefin dahinter gekommen dass sie Goth ist. F. zeigt dieses aber nicht in der Öffentlichkeit. Auch zur Arbeit kommt sie weder in schwarz, noch geschminkt oder sonstwie.

Nach ein paar kurzen Gesprächen, hat ihre Chefin ihr nun gesagt, dass sie sich einen neuen Freundschaftkreis suchen möchte, und jeglichen Kontakt zur Szene abbrechen muss. Sonst wird sie gekündigt.

Kann wohl nur ein Anwalt beurteilen. Meiner bescheidenen Meinung nach kann sie nicht gekündigt werden. Ich kenne mich in der Szene zwar überhaupt nicht aus, denke aber an eine Schwemme an Entlassungen in Deutschland, sollte so ein Gerichtsurteil bekannt werden.

Leute, welche in diese Richtung orientiert sind könnten in vielen anderen Berufen ebenso gefährdet sein. Lehrer, medizinische Berufe, usw. Von solchen Fällen habe ich aber bisher nichts gehört.

Da sie sich während der Arbeitszeit in dieser Hinsicht ja auch unauffällig verhält, wird es schwer sein, ihr negatives zu unterstellen.

Allerdings muss ich ganz ehrlich sagen, kann ich die Cheffin ein wenig verstehen. Schließlich gibt es bestimmt einige Personen, welche aufgrund dessen abgeschreckt sein könnten.

Zum Bankangestellten: Auch interessant. Soweit ich weiß, bedarf es erst einem Eintrag in der Schufa, um einen Bankangestellten kündigen zu können...

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kann mir net vorstellen das gothic ein grund für ne begründete rechtmässige kündigung wäre. denn damit würden ja die gerichte gegen den grundsatz der gleichheit aller menschen unabhängig ihrer politischen orientierung, weltlichen ansichten und religiösen konvesionen verstoßen. ABER die chefin kann F. genauso gut die arbeit zur hölle machen (hab das bei ner freundin erlebt) und wenn die keine guten nerven hat dann wird sie das psychisch net lang durchhalten. ausserdem ist das mit 'satanistin' auch üble nachrede gegen die man wiederrum gerichtlich vorgehen kann!

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So ganz pragmatisch (ich weiss auch nicht, was das Gericht letzendlich sagen wuerde) sollte F. sich vielleicht auch ueberlegen:

- Wie lange geht die Ausbildung noch und will F. die ganze Zeit bei der Chefin bleiben? Bei gegenseitigem Einvernehmen kann der Vertrag aufgeloest werden, z.B. wenn F. was besseres gefunden hat?

- Mit welchem Recht laesst die Chefin ihrer Auszubilden hinterherschnueffeln, ist das in dem 'Kaff' normal? Wer tut das sonst noch?

- Vielen Menschen ist das Fremde unheimlich. Je nach Charakter der Chefin hilft es womoeglich auch, ein ruhiges Gespraech zu fuehren, was etwas tiefer geht (erwaehnte 'Aufklaerung'), um mal darzustellen, was Goth charakterisiert und was Satanisten u.ä. (Am Rande: In manchen Betrieben wird vor der Einstellung darauf geachtet, dass jemand nicht zu einer extremen Sekte gehoert.)

cLara

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