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Kündigungsfrist bei einem befristeten Vertrag


Solaris

Empfohlene Beiträge

Original geschrieben von Dagegen

4 Wochen zum nächsten ersten oder 15. des Monats

Ein befristeter Vertrag läuft aus und hat keine Kündigungsfrist, weder von der Seite des Arbeitgebers noch von der Seite des Arbeitnehmers.

Eine Ausnahme ist natürlich eine Regelung im Vertrag. Falls da aber nichts steht gibt es auch keine Möglichkeit zu kündigen.

Bei gegenseitigem Einverständnis hilft in so einem Fall ein Aufhebungsvertrag.

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Ihr meint also, wenn ich diesen befristeten Vertrag unterschreib und nach 2 Monaten kündigen will, geht das net ???

Es ist ja so, dass ich eben net wei嫧 ob ich die andere Stelle bekomme und dementsprechend halt erstmal nach Möglichkeit diese hier annehmen möchte. Falls ich dann die andere Stelle zugesagt bekomme, würde ich wieder kündigen wollen. Das geht nur mit nem Aufhebungsvertrag???

Wenn ja, steck ich ja ziemlich in der Klemme. Entweder jetzt den Vertrag ablehnen und hoffen dass ich den anderen bekomme, oder eben annehmen und die Chance des besseren Arbeitgeber bzw der besseren Zukunftschancen auslassen :(

mfg Solaris

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Ihr meint also, wenn ich diesen befristeten Vertrag unterschreib und nach 2 Monaten kündigen will, geht das net ???

jupp, das geht anscheinend nicht. Guck mal auf das fett markierte.

BGB:

§ 620 Dauer des Dienstverhältnisses

(3) Für Arbeitsverträge, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

-------

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG):

§15 - Ende des befristeten Arbeitsvertrages

(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit dem Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

Also das Kündigungsrecht in den Vertrag schreiben lassen, dann müsste das auch rechtlich wirksam sein - und Du kanst ohne Probleme das Studium anfangen.

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Irgendwie verstehe ich net, weiso man bei einem normalen Arbeitsvertrag immer kündigen kann und nur ca 4 wochen Kündigungsfrist hat und hier soll es anders sein :confused:

Der Betrieb kann mich doch auch noch kündigen, falls ich mich in der Anfangszeit dumm anstelle, oder? Also müsste ich selbiges Recht ja auch haben dürfen :confused:

So wie ich das jetzt verstanden habe, bin ich verpflichtet das ganze Jahr dort bei der Firma zu bleiben, außer ich lasse mir das mit dem Kündigungsrecht in den Vertrag schreiben :mod:

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Ergänzung: Ich hoffe ihr habt mich richtig verstanden :) Ich möchte den befristeten vertrag erstmal annehmen um net auf der Strasse zu stehen und falls ich das Studium zugesagt bekomme bei meiner Firma kündigen und dann das Studium antreten.

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist doch genauso wie ein normaler mit der Kündigung.

Das was du geschrieben hast erklärt wann der befristete Vertrag normal endet, aber ich will ja vorher schon wieder aus dem Vertrag raus!! :confused:

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Original geschrieben von Solaris

Irgendwie verstehe ich net, weiso man bei einem normalen Arbeitsvertrag immer kündigen kann und nur ca 4 wochen Kündigungsfrist hat und hier soll es anders sein

Zum Schutz des befristet Beschäftigten natürlich. Ein eh schon befristeter Vertrag soll nicht so einfach kündbar sein und es sollen keine Kettenbefrstungen entstehen.

Der Betrieb kann mich doch auch noch kündigen, falls ich mich in der Anfangszeit dumm anstelle, oder? Also müsste ich selbiges Recht ja auch haben dürfen

Nein, kann er so einfach nicht. Der Betrieb begrenzt sein Risiko ja u. a. durch die Befristung.

So wie ich das jetzt verstanden habe, bin ich verpflichtet das ganze Jahr dort bei der Firma zu bleiben, außer ich lasse mir das mit dem Kündigungsrecht in den Vertrag schreiben

Richtig.

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Ok,

ich danke euch allen für eure Hilfe, auch wenn ich ab und zu etwas schwer von Begriff bin.

Für mich siehts dann jetzt aber sehr problematisch aus :-/

Entweder befristeten Vertrag annehmen und Chance auf Studium vertun, oder aber Jopb sausen lassen und hoffen ich bekomme die BA-Studiumsstelle :(

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*nochmalaufmeinobigesPostingdeut*

(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

Also müsste ein entsprechender Absatz im Vertrag mit vereinbart werden und gut ists. Oder sehe ich das jetzt verkehrt?

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Original geschrieben von Doham

Also müsste ein entsprechender Absatz im Vertrag mit vereinbart werden und gut ists.

Ob der Arbeitgeber das will, ist dann noch eine andere Sache.

Je nachdem wie lange die Einarbeitungszeit für den Job dauert, kann ich schon verstehen wenn sowas nicht mit rein genommen wird.

Gruß Jaraz

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