Solaris Geschrieben 27. Juni 2003 Teilen Geschrieben 27. Juni 2003 Hallo, kann mir jemand sagen, wie hoch die Kündigungsfrist ist bei einem befristeten Vertrag von 1nem Jahr? Sozusagen wenn ich etwas besseres finden sollte und kündigen möchte. Wie lange vorher muss ich dies anmelden beim Arbeitgeber? mfg Solaris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
James T. Kirk Geschrieben 27. Juni 2003 Teilen Geschrieben 27. Juni 2003 hallo, also soviel ich weiß, kannst du nicht so einfach kündigen, wenn du etwas besseres im gleichen beruf findest. du kannst die firma aber um einen aufhebungsvertrag bitten. Gruß Capt.Kirk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dagegen Geschrieben 27. Juni 2003 Teilen Geschrieben 27. Juni 2003 4 Wochen zum nächsten ersten oder 15. des Monats Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
James T. Kirk Geschrieben 27. Juni 2003 Teilen Geschrieben 27. Juni 2003 stimmt, Dagegen hat recht. meins gilt nur, wenn du noch in der ausbildung wärst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 27. Juni 2003 Teilen Geschrieben 27. Juni 2003 Original geschrieben von Dagegen 4 Wochen zum nächsten ersten oder 15. des Monats Das aber auch nur, wenn nichts anderes im Vertrag steht. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Solaris Geschrieben 27. Juni 2003 Autor Teilen Geschrieben 27. Juni 2003 Bei mir gehts es halt darum, dass ich evtl nen befristeten vertrag bekomme, aber mit nem BA-Studium liebäugle, wo ich aber noch net weiß ob ich angenommen werde... Wenn ich dieses Angebot also ausschlage, siehts schlecth aus für mich :-( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 27. Juni 2003 Teilen Geschrieben 27. Juni 2003 Original geschrieben von Dagegen 4 Wochen zum nächsten ersten oder 15. des Monats Ein befristeter Vertrag läuft aus und hat keine Kündigungsfrist, weder von der Seite des Arbeitgebers noch von der Seite des Arbeitnehmers. Eine Ausnahme ist natürlich eine Regelung im Vertrag. Falls da aber nichts steht gibt es auch keine Möglichkeit zu kündigen. Bei gegenseitigem Einverständnis hilft in so einem Fall ein Aufhebungsvertrag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Solaris Geschrieben 28. Juni 2003 Autor Teilen Geschrieben 28. Juni 2003 Ihr meint also, wenn ich diesen befristeten Vertrag unterschreib und nach 2 Monaten kündigen will, geht das net ??? Es ist ja so, dass ich eben net wei嫧 ob ich die andere Stelle bekomme und dementsprechend halt erstmal nach Möglichkeit diese hier annehmen möchte. Falls ich dann die andere Stelle zugesagt bekomme, würde ich wieder kündigen wollen. Das geht nur mit nem Aufhebungsvertrag??? Wenn ja, steck ich ja ziemlich in der Klemme. Entweder jetzt den Vertrag ablehnen und hoffen dass ich den anderen bekomme, oder eben annehmen und die Chance des besseren Arbeitgeber bzw der besseren Zukunftschancen auslassen mfg Solaris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 28. Juni 2003 Teilen Geschrieben 28. Juni 2003 Ihr meint also, wenn ich diesen befristeten Vertrag unterschreib und nach 2 Monaten kündigen will, geht das net ??? jupp, das geht anscheinend nicht. Guck mal auf das fett markierte. BGB: § 620 Dauer des Dienstverhältnisses (3) Für Arbeitsverträge, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. ------- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): §15 - Ende des befristeten Arbeitsvertrages (1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. (2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit dem Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung. (3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Also das Kündigungsrecht in den Vertrag schreiben lassen, dann müsste das auch rechtlich wirksam sein - und Du kanst ohne Probleme das Studium anfangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Solaris Geschrieben 29. Juni 2003 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2003 Irgendwie verstehe ich net, weiso man bei einem normalen Arbeitsvertrag immer kündigen kann und nur ca 4 wochen Kündigungsfrist hat und hier soll es anders sein :confused: Der Betrieb kann mich doch auch noch kündigen, falls ich mich in der Anfangszeit dumm anstelle, oder? Also müsste ich selbiges Recht ja auch haben dürfen :confused: So wie ich das jetzt verstanden habe, bin ich verpflichtet das ganze Jahr dort bei der Firma zu bleiben, außer ich lasse mir das mit dem Kündigungsrecht in den Vertrag schreiben :mod: ---- Ergänzung: Ich hoffe ihr habt mich richtig verstanden Ich möchte den befristeten vertrag erstmal annehmen um net auf der Strasse zu stehen und falls ich das Studium zugesagt bekomme bei meiner Firma kündigen und dann das Studium antreten. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist doch genauso wie ein normaler mit der Kündigung. Das was du geschrieben hast erklärt wann der befristete Vertrag normal endet, aber ich will ja vorher schon wieder aus dem Vertrag raus!! :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 29. Juni 2003 Teilen Geschrieben 29. Juni 2003 Original geschrieben von Solaris Irgendwie verstehe ich net, weiso man bei einem normalen Arbeitsvertrag immer kündigen kann und nur ca 4 wochen Kündigungsfrist hat und hier soll es anders sein Zum Schutz des befristet Beschäftigten natürlich. Ein eh schon befristeter Vertrag soll nicht so einfach kündbar sein und es sollen keine Kettenbefrstungen entstehen. Der Betrieb kann mich doch auch noch kündigen, falls ich mich in der Anfangszeit dumm anstelle, oder? Also müsste ich selbiges Recht ja auch haben dürfen Nein, kann er so einfach nicht. Der Betrieb begrenzt sein Risiko ja u. a. durch die Befristung. So wie ich das jetzt verstanden habe, bin ich verpflichtet das ganze Jahr dort bei der Firma zu bleiben, außer ich lasse mir das mit dem Kündigungsrecht in den Vertrag schreiben Richtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Solaris Geschrieben 30. Juni 2003 Autor Teilen Geschrieben 30. Juni 2003 Ok, ich danke euch allen für eure Hilfe, auch wenn ich ab und zu etwas schwer von Begriff bin. Für mich siehts dann jetzt aber sehr problematisch aus :-/ Entweder befristeten Vertrag annehmen und Chance auf Studium vertun, oder aber Jopb sausen lassen und hoffen ich bekomme die BA-Studiumsstelle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 30. Juni 2003 Teilen Geschrieben 30. Juni 2003 Vereinbare doch eine entsprechende Probezeit. Oder wann würde das Studium anfangen? Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 30. Juni 2003 Teilen Geschrieben 30. Juni 2003 *nochmalaufmeinobigesPostingdeut* (3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Also müsste ein entsprechender Absatz im Vertrag mit vereinbart werden und gut ists. Oder sehe ich das jetzt verkehrt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 30. Juni 2003 Teilen Geschrieben 30. Juni 2003 Nein, das siehst Du nicht verkehrt, Doham... Ich habe auch einen befristeten Vertrag, in dem eine Kündigungsfrist vereinbart ist. Einfach mit der Firma reden, vielleicht setzen sie auch so eine Klausel ein. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 30. Juni 2003 Teilen Geschrieben 30. Juni 2003 Original geschrieben von Doham Also müsste ein entsprechender Absatz im Vertrag mit vereinbart werden und gut ists. Ob der Arbeitgeber das will, ist dann noch eine andere Sache. Je nachdem wie lange die Einarbeitungszeit für den Job dauert, kann ich schon verstehen wenn sowas nicht mit rein genommen wird. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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